Spekulationssteuer?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.05.06 18:38 | ||||
Eröffnet am: | 19.12.05 19:26 | von: drcox | Anzahl Beiträge: | 25 |
Neuester Beitrag: | 17.05.06 18:38 | von: pousa | Leser gesamt: | 10.989 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Habe dazu im Internet gesucht, aber nichts gefunden.
Muss ich dies in der Steuererklärung angeben, oder wird das sofort abgezogen?
Man SOLL nicht nur eine StErkl abgeben, man MUSS; sofern man was zu
erklären hat.
2.
Das Steuerrecht kennt eigentlich keine "Spekulationssteuer". So wird
sie nur in den Medien und in der Umgangssprache genannt. Tatsächlich
handelt es sich um Steuer auf "sonstige Einkünfte".
3.
Sonstige Einkünfte haben ihre Grundlage in den Paragraphen 22 und 23
ESTG (Einkommensteuergesetz).
Im 23-er sind die "privaten Veräußerungsgeschäfte" aufgeführt. Lt. Nr.2
sind das "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbe-
sondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt". - Diese 1-Jahresfrist
wird üblicherweise als "Spekulationsfrist" bezeichnet.
4.
Für Verlustanrechnung und Freigrenzen gilt Absatz (3). Dort heißt es:
"Gewinn oder Verlust...ist ist der Unterschied zwischen Veräußerungs-
preis...und den Anschaffungs...und Werbungskosten". Also dürfen auch
Depotgebühren, Transaktionsgebühren und alle sonstigen Werbungskosten
abgesetzt werden (Literatur, Zeitschriften, Fahrtkosten etc.).
Ferner gilt:
"Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der...Gesamtgewinn im Kalenderjahr
weniger als 512 EURO betragen hat.
Ist diese Bedingung nicht erfüllt, ist der gesamte Gewinn steuerpflich-
tig! Insofern ist das kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze.
Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, der im selben Kalender-
jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt wurde, ausgeglichen
werden.
5.
Weil bei uns alles seine gute Ordnung hat, gibt es -wie könnte es anders
sein- ein extra Formular für diese Einkunftsart. Sinnigerweise heißt es
"Anlage SO".
Merke:
Es ist eine Kunst, Gewinne zu machen.
Sie zu behalten, ist eine ebenso hohe Kunst...;-)
In diesem Sinne grüßt Euch: Fuzzi
Gruss Ice
siehe dazu
http://www.ariva.de/board/212907?pnr=1802540#jump1802540
Gruss Ice
Gruß
Guido
gruss
permanent
2005 hat sich doch schon was geändert.
Von der Durchschnittskostenmethode zurück zu Fifo.
2006 bleibt wohl noch alles so wie es jetzt ist...oder hat einer was anderes gehört?
@permanent??? Das gilt auch bei Aktien
gruss
permanent
Auch telefonisch ist möglich.
Es ist allerdings zu empfehlen, es dann nochmals schriftlch zu fixieren, damit man auch auf der ganz sicheren Seite ist, denn dann kann man wohl nichts mehr falsch machen.
"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbe-
sondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt",
sind demnach "geschlussfolgert" ganz steuerfrei, ist das so richtig verstanden ? Danke für eine Quittierung.
Ich gebe meine Unterlagen alle zur Steuerberaterin.
gruss
permanent
Zitat von www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkuenfte.htm :
Ab 2002 gilt das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren. Hiernach werden Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert. Die Kehrseite: Werbungskosten im Zusammenhang mit derartigen Einkünften aus Aktien sind auch nur noch zu 50% absetzbar. Kreditzinsen für Aktienkäufe können mithin nur noch zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Wer über Kredit hingegen Zinspapiere (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) kauft, darf die Schuldzinsen daher vollständig absetzen. Für Beteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001
Verfahren; das heißt, ein Gewinn von effektiv 10.000,-EURO ergibt eine
steuerliche Einkunft von 5.000,-EURO. Angegeben werden muß allerdings der
GANZE Gewinn. Die Halbierung erledigt der Rechner beim FA.
Interessant:
Vorgetragene Verluste dürfen VOLL, bzw. in der vom FA mitgeteilten Höhe
angerechnet werden. Hat also jemand 10.000,- EURO Verlustvortrag aus sons-
tigen Einkünften, so kann er 20.000,-EURO Gewinn erzielen, ohne daß letzten
Endes Steuer darauf anfällt. Hat er noch mehr Verlustvortrag, so kann er den
Rest auf das nächste Jahr vortragen, usw.
gelung der Spekulationssteuer geben. Wie heute von der Presse gemeldet wird,
ist die Neuregelung erst mal bis 2008 verschoben und soll Teil der gepalnten
Neuregelung der Unternehmenssteuer werden:
"...
Derweil zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung die geplante Abschaffung
der Spekulationsfrist um ein Jahr verschieben dürfte. Sowohl in der Regierung
als auch in den Fraktionen gebe es Überlegungen, die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne erst 2008 zusammen mit der Unternehmensteuerreform
zu regeln, hieß es im Finanzministerium.
Da es einen thematisch engen Zusammenhang mit der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform gebe, sei es sinnvoll, die zwei Bereiche zu verbinden,
sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg-Otto Spiller, der
„Berliner Zeitung“.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien unabhängig von der
Haltedauer pauschal mit etwa 20 Prozent zu besteuern. 2008 sollte dies
Einnahmen von 45 Mill. Euro bringen, im Folgejahr 110 Mill. Euro. Auch
Finanzpolitiker der Union hatten kürzlich dafür plädiert, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Unternehmensteuerreform „parallel“ zu bearbeiten.
Heute gilt – analog zur Dividendenbesteuerung – für Gewinne aus Aktiengeschäften
das Halbeinkünfteverfahren. Demnach sind Spekulationsgewinne zur Hälfte steuer-
pflichtig; es gilt eine Freigrenze von 512 Euro."
Quelle: Handelsblatt
Wer Aktien in mehr als einem Jahr verkauft, muss somit wohl Steuern auf den Gewinn zahlen. Bei Papieren mit abgelaufener Spekulationsfrist kann es sich lohnen, vor Jahresende 2006 zu verkaufen. Droht deshalb im Dezember Verkaufsdruck an den Börsen? Zumindest nicht mit voller Wucht. Zwei Gruppen von Aktionären haben gute Gründe, den Verkauf zu verzögern.
Erstens: Gutverdiener, die in der Spekulationsfrist stecken. 2007 müssten sie statt des persönlichen Steuersatzes auf den halben Gewinn (Halbeinkünfteverfahren) die wohl oft günstigere pauschale Steuer zahlen.
Zweitens: Inhaber von Verlustpapieren, bei denen die Frist abgelaufen ist.
Denn wenn alle Gewinne 2007 steuerpflichtig sind, müsste der Fiskus auch alle Verluste anerkennen. Doch Vorsicht: Womöglich setzt er sich über verfassungsrechtliche Zweifel hinweg. Krause: "Der Gesetzgeber neigt bei so etwas zu asymmetrischen Lösungen."
Quelle: Wirtschaftswoche
Also Kauf für 10000 und Verkauf für 12000 mit Provisionen von 100 bzw. 120 ergibt 1890, davon werden 895 besteuert.
MfG 54reab
mich würde interessieren ob man Gewinne aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Fonds, welche nicht dem Halbeikünfteverfahren unterliegen, innerhalb der Speku-Frist gegenrechnen kann.
und aktuell 2006 wie muß man das jetzt rechnen?