Spekulationssteuer?


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Neuester Beitrag: 17.05.06 18:38
Eröffnet am:19.12.05 19:26von: drcoxAnzahl Beiträge:25
Neuester Beitrag:17.05.06 18:38von: pousaLeser gesamt:10.989
Forum:Börse Leser heute:1
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287 Postings, 6948 Tage drcoxSpekulationssteuer?

 
  
    #1
19.12.05 19:26
Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Deutschland und frage mich daher, wie ich Speulationssteuer zahlen muss, wenn ich vor einem Jahr verkaufe.

Habe dazu im Internet gesucht, aber nichts gefunden.

Muss ich dies in der Steuererklärung angeben, oder wird das sofort abgezogen?  

7885 Postings, 9109 Tage Reinyboy@

 
  
    #2
19.12.05 19:31
Musst du (Solltest du) in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.






Grüße Reiny  

13793 Postings, 9185 Tage Parocorphi reiny!

 
  
    #3
19.12.05 19:33
ende des jahres schauen sie alle mal wieder rein ;-)

neee, warst ja schin wieder öfter hier!

grüsse
 

176 Postings, 6927 Tage daxo...

 
  
    #4
19.12.05 20:26
Gibt es denn einen Freibetrag für die Spekulationssteuer?  

11820 Postings, 7625 Tage fuzzi08Spekulationssteuer: so funktioniert's

 
  
    #5
6
19.12.05 23:38
1.
Man SOLL nicht nur eine StErkl abgeben, man MUSS; sofern man was zu
erklären hat.

2.
Das Steuerrecht kennt eigentlich keine "Spekulationssteuer". So wird
sie nur in den Medien und in der Umgangssprache genannt. Tatsächlich
handelt es sich um Steuer auf "sonstige Einkünfte".

3.
Sonstige Einkünfte haben ihre Grundlage in den Paragraphen 22 und 23
ESTG (Einkommensteuergesetz).
Im 23-er sind die "privaten Veräußerungsgeschäfte" aufgeführt. Lt. Nr.2
sind das "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbe-
sondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt". - Diese 1-Jahresfrist
wird üblicherweise als "Spekulationsfrist" bezeichnet.

4.
Für Verlustanrechnung und Freigrenzen gilt Absatz (3). Dort heißt es:
"Gewinn oder Verlust...ist ist der Unterschied zwischen Veräußerungs-
preis...und den Anschaffungs...und Werbungskosten". Also dürfen auch
Depotgebühren, Transaktionsgebühren und alle sonstigen Werbungskosten
abgesetzt werden (Literatur, Zeitschriften, Fahrtkosten etc.).
Ferner gilt:
"Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der...Gesamtgewinn im Kalenderjahr
weniger als 512 EURO betragen hat.
Ist diese Bedingung nicht erfüllt, ist der gesamte Gewinn steuerpflich-
tig! Insofern ist das kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze.
Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, der im selben Kalender-
jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt wurde, ausgeglichen
werden.


5.
Weil bei uns alles seine gute Ordnung hat, gibt es -wie könnte es anders
sein- ein extra Formular für diese Einkunftsart. Sinnigerweise heißt es
"Anlage SO".

Merke:
Es ist eine Kunst, Gewinne zu machen.
Sie zu behalten, ist eine ebenso hohe Kunst...;-)

In diesem Sinne grüßt Euch: Fuzzi




 

5444 Postings, 9186 Tage icemanNicht zu vergessen,

 
  
    #6
1
20.12.05 06:07
sog. "Finanzinnovationen" (z.B. Garantiezertifikate), bei denen gilt die Spekulationsfristnicht und Gewinne sind "immer" zu versteuern!
Gruss Ice

 

5444 Postings, 9186 Tage icemanBleibt noch zu erwähnen,

 
  
    #7
2
20.12.05 06:16
dass es die Möglichkeit des Verlustvor- und -rücktrags gibt. Das heisst Verluste mit ins nächste oder in das, erfolgreiche, letzte Jahr zu übertragen und mit dortigen Gewinnen aus Veräusserungsgeschäften zu verrechnen.
siehe dazu
http://www.ariva.de/board/212907?pnr=1802540#jump1802540

Gruss Ice

 

4396 Postings, 8408 Tage GuidoUnd dann noch Halbeinkünfteverfahren

 
  
    #8
1
20.12.05 07:48
d.h. für Aktien wird nur die Hälfte des Gewinns angerechnet, bei Optionsscheinen und anderen Derivaten müssen die Gewinne komplett versteuert werden.
Gruß
Guido  

20752 Postings, 7677 Tage permanentDas Halbeinkünfteverfahren findet nur

 
  
    #9
20.12.05 07:56
im Zusammenhang mit Dividenden Anwendung, nicht bei der Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Aktiengesellschaften.

gruss

permanent  

1202 Postings, 7899 Tage DaxMixUnd wie sieht das nächstes Jahr aus?

 
  
    #10
20.12.05 08:00
Weiss jemand ob irgendwelche Änderungen geplant sind ?  

839 Postings, 7259 Tage DasorIn 2007 pauschal 20% und Sp.-frist fällt wohl weg

 
  
    #11
20.12.05 08:46
So scheint es schon beschlossen.
2005 hat sich doch schon was geändert.
Von der Durchschnittskostenmethode zurück zu Fifo.
2006 bleibt wohl noch alles so wie es jetzt ist...oder hat einer was anderes gehört?
@permanent??? Das gilt auch bei Aktien  

20752 Postings, 7677 Tage permanentHabe mich da etwas umständlich ausgedrückt

 
  
    #12
20.12.05 08:57
Veräußerungsgewinne -von Titeln die weniger als ein Jahr im Depot liegen- müssen auch bei Aktien versteuert werden. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für Dividenden. In Posting 8 wird dieser Tatbestand anders beschrieben.

gruss

permanent  

4796 Postings, 8479 Tage GilbertusSpekulationssteuer

 
  
    #13
20.12.05 11:13
Sind Kursgewinne von Aktien, die man mehr als ein Jahr gehalten hat, ganz befreit von der Steuer ???  

11820 Postings, 7625 Tage fuzzi08Gilbertus

 
  
    #14
20.12.05 11:31
Die Antwort auf Deine Frage findest Du in # 5. -dort: Nr.3.  

5173 Postings, 7198 Tage Klaus_DieterTipp - grundsätzlicher Art!

 
  
    #15
20.12.05 11:37
Wer etwas nicht genau weiss, und auch keinen Steuerberater hat, der kann jederzeit bei seinem Finanzamt nachfragen. Die Beamten sind sogar zur Auskunft verpflichtet.

Auch telefonisch ist möglich.

Es ist allerdings zu empfehlen, es dann nochmals schriftlch zu fixieren, damit man auch auf der ganz sicheren Seite ist, denn dann kann man wohl nichts mehr falsch machen.    

4796 Postings, 8479 Tage GilbertusWertschriftenbesteuerung

 
  
    #16
20.12.05 12:19
Dort heissst es;

"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbe-
sondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt",

sind demnach "geschlussfolgert" ganz steuerfrei, ist das so richtig verstanden  ?  Danke für eine Quittierung.  

20752 Postings, 7677 Tage permanentJa so ist das.

 
  
    #17
20.12.05 12:26
Von Wertpapieren die länger als ein Jahr gehalten werden sind Veräußerungsgewinne (noch) steuerfrei. Ausgenommen hiervon sind Finanzinnovationen. Diese Aussagen findest du allerdings bereits hier im Thread.

Ich gebe meine Unterlagen alle zur Steuerberaterin.

gruss

permanent  

79 Postings, 7774 Tage datexHalbeinkünfteverfahren

 
  
    #18
20.12.05 13:24
Meiner Meinung nach werden auch Spekulationsgewinne von Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert.
Zitat von www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkuenfte.htm :
Ab 2002 gilt das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren. Hiernach werden Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert. Die Kehrseite: Werbungskosten im Zusammenhang mit derartigen Einkünften aus Aktien sind auch nur noch zu 50% absetzbar. Kreditzinsen für Aktienkäufe können mithin nur noch zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Wer über Kredit hingegen Zinspapiere (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) kauft, darf die Schuldzinsen daher vollständig absetzen. Für Beteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001  

11820 Postings, 7625 Tage fuzzi08Aktiengewinne und Halbeinkünfte-Verfahren

 
  
    #19
20.12.05 14:55
Datex hat Recht. Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen dem Halbeinkünfte-
Verfahren; das heißt, ein Gewinn von effektiv 10.000,-EURO ergibt eine
steuerliche Einkunft von 5.000,-EURO. Angegeben werden muß allerdings der
GANZE Gewinn. Die Halbierung erledigt der Rechner beim FA.

Interessant:
Vorgetragene Verluste dürfen VOLL, bzw. in der vom FA mitgeteilten Höhe
angerechnet werden. Hat also jemand 10.000,- EURO Verlustvortrag aus sons-
tigen Einkünften, so kann er 20.000,-EURO Gewinn erzielen, ohne daß letzten
Endes Steuer darauf anfällt. Hat er noch mehr Verlustvortrag, so kann er den
Rest auf das nächste Jahr vortragen, usw.
 

11820 Postings, 7625 Tage fuzzi08Neuregelung der Spekulationssteuer verschoben

 
  
    #20
1
10.02.06 13:57
Was ich schon vermutet habe, ist nun eingetreten: 2007 wird es keine Neure-
gelung der Spekulationssteuer geben. Wie heute von der Presse gemeldet wird,
ist die Neuregelung erst mal bis 2008 verschoben und soll Teil der gepalnten
Neuregelung der Unternehmenssteuer werden:

"...

Derweil zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung die geplante Abschaffung
der Spekulationsfrist um ein Jahr verschieben dürfte. Sowohl in der Regierung
als auch in den Fraktionen gebe es Überlegungen, die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne erst 2008 zusammen mit der Unternehmensteuerreform
zu regeln, hieß es im Finanzministerium.

Da es einen thematisch engen Zusammenhang mit der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform gebe, sei es sinnvoll, die zwei Bereiche zu verbinden,
sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg-Otto Spiller, der
„Berliner Zeitung“.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien unabhängig von der
Haltedauer pauschal mit etwa 20 Prozent zu besteuern. 2008 sollte dies
Einnahmen von 45 Mill. Euro bringen, im Folgejahr 110 Mill. Euro. Auch
Finanzpolitiker der Union hatten kürzlich dafür plädiert, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Unternehmensteuerreform „parallel“ zu bearbeiten.
Heute gilt – analog zur Dividendenbesteuerung – für Gewinne aus Aktiengeschäften
das Halbeinkünfteverfahren. Demnach sind Spekulationsgewinne zur Hälfte steuer-
pflichtig; es gilt eine Freigrenze von 512 Euro."

Quelle: Handelsblatt  

286 Postings, 6958 Tage Mammut777Änderungen der Spekulationssteuer berücksichtigen

 
  
    #21
1
18.02.06 09:38
Vier Monate sind vergangen, nichts ist passiert. Im November hatte der Stoßtrupp "Steuervereinfachung" von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) angekündigt, jeder Gewinn aus Aktienverkäufen solle von 2007 an steuerpflichtig sein - die einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Aktionäre steuerfreie Gewinne einstreichen können, werde abgeschafft. Seither warten Anleger gespannt auf die Details. Denn die zu kennen ist wichtig für jede Wertpapierstrategie: Alte Aktienbestände noch in diesem Jahr verkaufen? Mit Zukäufen keinesfalls bis Januar warten? Doch auf die entscheidende Frage, für welche Papiere die neuen Regeln greifen sollen, gibt es immer noch keine Antwort. "Wir stehen ganz am Anfang unserer Überlegungen", heißt es in Berlin lapidar. Das Ergebnis dürfte unerfreulich sein. Vieles deutet darauf hin, dass ein alter Plan der rot-grünen Regierung wieder belebt wird. Der sah 2002 vor, ab einem Stichtag alle Verkaufsgewinne zu besteuern - egal, wann die Papiere gekauft wurden. "Die Koalition wird dieses Modell wohl aus der Schublade holen", vermutet Martin Krause, Anwalt bei der Kanzlei Linklaters in Frankfurt. Auch Anwalt und Steuerberater Ingo Kleutgens von der Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw glaubt, dass von 2007 an "alle Verkäufe unabhängig vom Kaufzeitpunkt steuerpflichtig sind". Das würde auch Anleger treffen, die ihre Papiere schon Jahre halten und beim damaligen Kauf von ganz anderen Regeln ausgingen. Um den Protest einzudämmen, könnte Schwarz-Rot moderate Steuersätze vorschlagen - so wie vor gut drei Jahren der damalige Finanzminister Hans Eichel. Sein Modell sah vor, dass das Finanzamt bei alten Aktien pauschal zehn Prozent des Verkaufserlöses als Gewinn ansetzt. Auf diesen sollten dann unabhängig vom persönlichen Steuersatz 15 Prozent Steuern fällig sein (also 1,5 Prozent Steuer auf den Verkaufspreis). Wer einen niedrigeren Gewinn oder gar einen Verlust erzielt, müsste den tatsächlichen Kaufpreis nachweisen. An diesem Konzept werden die Großkoalitionäre wohl nur noch die Zahlen verändern, im Gespräch ein Steuersatz von 20 Prozent (effektiv 2,0 Prozent). Wenn die Neuregelung dagegen nur für 2007 gekaufte Aktien gälte, würden Anleger vor Jahresende Papiere kaufen, um sich Steuervorteile zu sichern. Diese Variante brächte dem Fiskus auch weniger Geld. Die Idee des CDU-Finanzexperten Michael Meister, nur Kursgewinne ab 1. Januar 2007 zu besteuern, ist unpraktikabel: Dafür wäre eine bei nicht börsennotierten Anteilen und Auslandsaktien extrem aufwendige Bewertung aller Wertpapiere zum 31. Dezember nötig.
Wer Aktien in mehr als einem Jahr verkauft, muss somit wohl Steuern auf den Gewinn zahlen. Bei Papieren mit abgelaufener Spekulationsfrist kann es sich lohnen, vor Jahresende 2006 zu verkaufen. Droht deshalb im Dezember Verkaufsdruck an den Börsen? Zumindest nicht mit voller Wucht. Zwei Gruppen von Aktionären haben gute Gründe, den Verkauf zu verzögern.
Erstens: Gutverdiener, die in der Spekulationsfrist stecken. 2007 müssten sie statt des persönlichen Steuersatzes auf den halben Gewinn (Halbeinkünfteverfahren) die wohl oft günstigere pauschale Steuer zahlen.
Zweitens: Inhaber von Verlustpapieren, bei denen die Frist abgelaufen ist.
Denn wenn alle Gewinne 2007 steuerpflichtig sind, müsste der Fiskus auch alle Verluste anerkennen. Doch Vorsicht: Womöglich setzt er sich über verfassungsrechtliche Zweifel hinweg. Krause: "Der Gesetzgeber neigt bei so etwas zu asymmetrischen Lösungen."

Quelle: Wirtschaftswoche

 

1226 Postings, 6917 Tage zoka101Nebenkosten

 
  
    #22
18.02.06 13:48
die direkt mit Erwerb oder Veräußerung eines Wertpapiers in Verbindung stehen dürfen übrigens auch nur zur Hälfte vom Gewinn abgezogen werden.
Also Kauf für 10000 und Verkauf für 12000 mit Provisionen von 100 bzw. 120 ergibt 1890, davon werden 895 besteuert.  

7336 Postings, 7997 Tage 54reabÄltere Aktienbestände

 
  
    #23
18.02.06 14:08
nachträglich pauschal zu versteuern ist rechtlich bedenklich und wird kaum Bestand haben. Es gibt dabei mannigfaltige Probleme. So ist im Nachhinein der Kaufpreis von z.B. sogenannten Belegschaftsaktien gar nicht einfach feststellbar. Deshalb hat der Gesetzgeber vorsichtigerweise wieder das FiFo-Prinzip eingeführt. Allerdings kann auch dieses mit der Sperrfrist von Belegschaftsaktien kollidieren. Es scheint der Gesetzgeber auch langsam zu erahnen, wie kompliziert die gesamte Materie ist. Deshalb kommt es immer wieder zu Verschiebungen. Natürlich spielt die Unternehmensbesteuerung zusätzlich mit. Einen Gewinn strafend zu besteuern wird auch keinen Bestand haben.

MfG 54reab  

823 Postings, 6845 Tage sudoSpekulationssteuer auf Fonds ?

 
  
    #24
04.03.06 10:11
Hallo,
mich würde interessieren ob man Gewinne aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Fonds, welche nicht dem Halbeikünfteverfahren unterliegen, innerhalb der Speku-Frist gegenrechnen kann.  

91 Postings, 7023 Tage pousa?

 
  
    #25
17.05.06 18:38
also 2007 pauschal 20% auf den gesamten gewinn oder den halben?

und aktuell 2006 wie muß man das jetzt rechnen?  

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