Frage Zu Buchrechten ! Weiss einer wie lange das


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Neuester Beitrag: 07.04.05 18:38
Eröffnet am:07.04.05 17:50von: satyrAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:07.04.05 18:38von: BarCodeLeser gesamt:1.709
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42128 Postings, 9127 Tage satyrFrage Zu Buchrechten ! Weiss einer wie lange das

 
  
    #1
07.04.05 17:50
Copyright bei Büchern ist?
Kann man zb ein Buch von 1920 ohne Probleme nachdrucken?
Wer könnte noch Rechte daran haben?
Verlag oder Erben des Autors der verstorben ist?  

42128 Postings, 9127 Tage satyrWeiss das keiner? o. T.

 
  
    #2
07.04.05 18:05

4428 Postings, 7868 Tage Major TomIn das Thema musst du dich einlesen.

 
  
    #3
07.04.05 18:09
Urheberrecht: Es umfasst das persönliche Verfügungsrecht des Schöpfers eines Werkes aus den Bereichen Literatur, Musik, Wissenschaft und Kunst. Das Werk einschließlich des >Titels (1) genießen Schutz. Das erste Urheberrecht in Deutschland mit 30-jähriger Schutzfrist wurde 1839 verabschiedet. In Österreich wurde 1846 ein kaiserliches Patent erlassen "zum Schutz des literarischen und artistischen Eigentums gegen unbefugte Veröffentlichung, Nachdruck und Nachbildung". Es folgte 1886 die Berner Konvention für das internationale Urheberrecht auf Gegenseitigkeit. Und dann - nach Zwischenstufen - 1965 die Neufassung des deutschen Gesetzes über Urheberrecht mit Verlängerung auf 70 Jahre. Bei einem Druckauftrag setzt die Druckerei voraus, dass der Auftraggeber alle Fragen zum Urheberrecht vorab geklärt hat.

Urheberrechtsgesetz
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/

Erste Fassung des UrhG, 09.09.1965
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/text/

Dauer des Urheberrechts
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/...1273_01_07_p64-69.php3

Vererbung des Urheberrechts
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/...1273_01_05_p28-44.php3

Ciao!

PS Ansonsten: Google mal wieder! ;-)

PPS Copyright (engl. für "das Recht zum Kopieren, zum Vervielfältigen"), Copyrightvermerk: Ein urheberrechtlicher Schutzvermerk in Büchern gemäß einem internationalen Abkommen von 1952/55; das Anführen des Schutzzeiches © ist nur in den USA Bedingung für die Anerkennung des Copyrights. Der Copyrightvermerk enthält den Namen des Copyright-Inhabers, den Namen des Verlags, den Erscheinungsort, Angaben zur Auflage und das Jahr der ersten Veröffentlichung. Abgedruckt sind die Angaben zum Copyright zumeist auf der Rückseite des Haupttitels eines Buches, im >>Impressum.
 

154 Postings, 8631 Tage hazyvielleicht hilft dir das weiter:

 
  
    #4
07.04.05 18:25

154 Postings, 8631 Tage hazyErgänzung

 
  
    #5
1
07.04.05 18:27
in den FAQ dieser Seite steht folgendes:
"Warum fehlen so viele berühmte Autoren, wie z.B. Thomas Mann?
   Das Projekt Gutenberg darf nur Texte von Autoren veröffentlichen, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, weil dann erst das Copyright erlöscht."  

42128 Postings, 9127 Tage satyrDanke euch 2 Ein Kumpel von mir will irgend

 
  
    #6
07.04.05 18:29
ein Schachbuch nachdrucken.Der soll sich dann mal einlesen.
Ich dachte das könnte man so auf die schnelle nachlesen.  

69033 Postings, 7562 Tage BarCodesatyr

 
  
    #7
07.04.05 18:38
Das mit den 70 Jahren stimmt. Urheberrechte gelten grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Allerdings: Textbearbeitungen durch Herausgeber oder Verlage sind auch urheberrechtlich geschützt. Das heißt: Wenn du heute z.B. einen Text von Nietzsche publizieren willst, ist da kein Problem, aber du musst praktisch von der Originalausgabe als Textgrundlage ausgehen (oder von einer Textbearbeitung die älter als 70 Jahre ist.) Überstzungen sind auch geschützt. Gilt im Prinzip das Gleiche.

Gruß BarCode  

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