Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.03.00 01:08 | ||||
Eröffnet am: | 05.03.00 15:02 | von: $4u+me | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 22.03.00 01:08 | von: Moulder | Leser gesamt: | 5.965 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
etwas (!) unterscheiden zwischen echter Info und dem vielen pushen.
Mein Pseudonym bedeutet soviel wie: Cash for you and me (das
&-Zeichen ist leider nicht erlaubt).
O.K., im neuen Spiegel Nr. 10/00 von morgen steht auf S.101 ein
Artikel über die Spekulationssteuer. Da nur rd. 10% die Spek-Steuer
angeben würden, will angeblich das Verfassungsgericht die derzeitige
Form für verfassungswidrig erklären.
Wer hat tiefergehende Info's ? Über den Inhalt des Artikels hinaus-
gehend wäre es ratsam, einem Steuerbescheid mit Hinweis auf eine
ausstehende Verfassungsgerichtsentscheidung zu widersprechen.
Doch dazu ist ein Aktenzeichen nötigt. Wer weiß etwas genaueres ?
Selber werde ich beim Spiegel anfragen und ggf. berichten.
Für mich selbst kommt eine Unterschlagung der Steuer nicht in Frage.
Habe vor ca. 1 Woche im Ariva-Board gelesen, dass z.B. Consors
nach Steuersündern/Kapitalflüchtigen durchsucht wurde. Außerdem
werden die Geldzinsen vom Cash-Konto an's FA abgeführt bzw. die
Freistellungsaufträge weitergemeldet. Wer nicht bei seiner Haus-
bank tradet ist somit sofort verdächtig: ... und reichen Sie bitte
Ihren Depot-Ausszug vom vergangenen Jahr nach, mfg Ihr FA :-(
Noch mehr Cash ohne Steuer wünscht $4u+me :-)
Kauf dir Utimaco, i:fao, Mologen, Morphosys und Evotec. Dann ein Jahr Augen
zu und sich über Performence freuen.
Dann noch ein Jahr Augen zu und sich noch mal freuen.
Dann noch ein Jahr Augen zu und nix mehr arbeiten.
Mfg Reinyboy
blaubärgrüsse
mfg ROPL
Eine Nichtdeklaration der Spekulationsgewinne finde ich aus folgenden Gründen zu heiß
- das Bundesministerium der Finanzen müßte eigentlich nur die Discounter anschreiben und nach den Namen der Kontoinhaber fragen (ohne Angabe der Höhe des Depots bzw. der Transaktionen),denn es ist davon auszugehen, daß jemand, der ein Konto beim Discounter hat, auch ein paar Mark Spekulationsgewinne erzielt. Wenn man dann vom Finanzamt angeschrieben wird, kann man schlecht leugnen.
- es werden die Höhe der Zinserträge dem Finanzamt gemeldet. Wenn man Dividendenerträge erzielt, sieht das Finanzamt, daß man Aktien hat, dementsprechend könnten auch Spekulationsgewinne angefallen sein.
- was macht man, wenn man z.B. im Jahr 2002 erstmalig Spekulationsgewinne angibt und das Finanzamt logischerweise nach den Vorjahren fragt(wg. Anfangsbestand zum 1.1.). Das wird dann ein teures Vergnügen (Nachversteuerung und Zinsen darauf, evtl. Strafverfahren.
Dies muß aber jeder für sich entscheiden!
kannst du mich mal aufklären wegen des Verfahrens von Prof. Klaus Tipke vor dem Bundesverfassungsgerichtes ?
Wo kann man dazu was nachlesen ?
Vielen Dank!!
Mfg Reinyboy
Pieter: hallo brokerageprofi, bitte doch wenn möglich das Aktenzeichen hier bekannt geben
05.03.00 21:21
Würde einiges an Zeit ersparen, selber danach zu suchen.
Danke und Gruß
Pieter
MisterX: Das Klageverfahren vor dem Verfassungsgericht wird von einem Steuerpflichtigen
05.03.00 22:57
ehrlichen und Steuerhinterziehern bei Spekulationsgewinnen angreift.
Der Steuerpflichtige der Klage eingelegt hat, ist ein Steuerehrlicher und
findet es verfassungswidrig, daß die Steuerhinterzieher von ihren Speku-
lationsgewinnen keine Einkommensteuer zahlen.
Jetzt aber bereits vom Spiegel zu sagen, daß das Gericht dies als ver-
fassungswidrig erkläret wird, ist meines erachtens zu früh und vielleicht sogar falsch. Wenn dies nämlich der Fall wäre, dann wären fast alle Steuer-
arten verfassungswidrig, da es heute doch noch für viele "Sport" ist, Steuern zu hinterziehen (z.B. Gewerbebetriebe, Selbständige, Kapitalvermögen, Vermietungen etc.).
Vorbehaltlich dieses ausstehenden Verfahrens, kann man gegen seinen Ein-
kommensteuerbescheid Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung be-
antragen, aber natürlich nur dann, wenn man Spekulationsgewinne erklärt.
Gruß MisterX
das ist nur der fall, wenn ein freistellungsauftrag erteilt wurde. dann geht eine kontrollmitteilung an das finanzministerium.
deswegen sollte man diesen unsinn lassen und sich bei der erklaerung am jahresende ueberlegen, ob es sich lohnt, die ertraege zu deklarieren.
Nenne mir doch mal einen ,der zahlen mußte .
Bezugnehmend auf die anhängige Verfassungsklage von Prof. Klaus Tipke habe ich in meinem Einspruch auf dieses Verfahren ohne Angabe eines Az. hingewiesen, da es mir selbst nicht bekannt ist. Infos hatte ich aus einer Euro am Sonntag und der Börse Online, Ausgabe 47/99, S. 132. Habe bezüglich meines Einspruchs aber noch keine Rückmeldung vom FA erhalten.
Den zugrundeliegenden Sachverhalt ist den vorhergehenden Ausführungen von Mister X zu entnehmen.
MFG
Spekulantionsgewinne geklagt. Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der
Gleichmäßigkeit.
Verfahren beim Bundesfinanzhof
AZ BFH IX R 62/99 (Revision)
Nähres dazu finden Sie in
Capital v. 1.5.99, S. 184
Handelsblatt v. 4.1.2000, S. 4
Mit freundlichem Gruß
SPIEGEL-Verlag
Leser-Service
0815a: Danke $4u+me. Ich denke aber man wird um die Steuerpflicht doch nicht herum kommen.
21.03.00 16:28
führt die Bank automatisch ans Finanzamt ab. Die wissen also eh Bescheid.
Dies zum Posting von SCHAUMERMAL vom 6. März.
mfG
krautpet
Moulder: 3 Möglichkeiten, wie mit der Spekulationssteuer verfahren werden kann...
22.03.00 01:08
- Spekulationssteuer werden abgeschafft, oder
- Spekulationssteuer müssen vorab (also direkt nach steuerpflichtigen Gewinnrealisierungen) von den Banken abgeführt werden (ähnlich wie bei der Kapitalertragssteuer)
Keine der beiden Möglichkeiten, wird sich die Regierung leisten können. Die erste Möglichkeit führt zu nicht unerheblichen Steuerausfällen, die zweite Möglichkeit wird sich gar auf das Börsengeschehen und damit auf die Wirtschaft massiv negativ auswirken.
Aber da gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Es bleibt alles beim alten!
Diesbezüglich sind unsere Politiker ausreichend geübt und wie man Urteile des Bundesverfassungsgerichts ignoriert, hat Bayern schon oft genug vorgeführt.
Gute Nacht,
Moulder.