Wichtige Steuerfrage?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 05.03.00 18:22 | ||||
Eröffnet am: | 04.03.00 18:42 | von: Gewinner | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 05.03.00 18:22 | von: Haiopeis | Leser gesamt: | 2.320 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Gruß Gewinner
Wenn Du eine Aktie von Deinem Depot auf das Depot Deiner Mutter überträgst (Schenkung) beginnt für diese keine neue Spekulationsfrist. Wenn sie die Aktie dann noch länger als einen Monat hält, ist auch § 42 AO (Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) ausgeschlossen, da die Aktie ja bereits 11 Monate in Deinem Depot war. Ich habe diese Aussage deshalb gemacht, da es in § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG heißt:
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt;
Bei einer Schenkung wiederum liegt aber keine Anschaffung vor.
H 169 EStH Spekulationsgeschäfte
Keine Anschaffung ist der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (BFH vom 4.7.1950 - BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 - BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942, Spekulationsfrist).
Wenn also keine Anschaffung vorliegt, kann somit folglich auch keine neue Spekulationsfrist beginnen. Ich hoffe, diese Antwort hilft Dir weiter.
Gruß MisterX
Gruß MisterX
2)Steuer auf diese 10000 DM entrichten (wenn sonst keinerlei Einnahmen vorliegen) ????????
Danke für eine Anwort schon im voraus !!!
Gruß,
question
aber sog. NV-Bescheinigungen sind nur begrenzt (3-Jahre) und dann jeweils Verlängerung durch nachweis gültig.
Grundsätzlich ist aber ein Spekulationsgewinn > 999 DM immer mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Der persönliche Steuersatz kann in Deinem Fallé durchaus auch 0% betragen, siehe steuerfreies Existenzminimum.
Die Abgabe einer Steuererklärung zur Klärung der Steuerpflicht und Höhe ist obligatorisch.
nur wenn du einmal drin bist, ist es schwierig, wieder aus der muehle raus zu kommen.
Haiopeis.