Steuerprivileg für reiche Ausländer bleibt


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Neuester Beitrag: 15.09.04 21:11
Eröffnet am:15.09.04 09:22von: bilanzAnzahl Beiträge:11
Neuester Beitrag:15.09.04 21:11von: satyrLeser gesamt:2.475
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5698 Postings, 8170 Tage bilanzSteuerprivileg für reiche Ausländer bleibt

 
  
    #1
15.09.04 09:22
Vermögende Ausländer wie der deutsche Formel-1-Weltmeister Michael Scumacher sollen auch in Zukunft pauschale Abkommen mit den Schweizer Steuerbehörden abschliessen können. Das hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates am Montagabend entschieden, wie gestern bekannt wurde. Pauschale Steuerabkommen seien aus praktischen Gründen gerechtfertigt, befand die Mehrheit. Zudem seien sie "ein wichtiges Element einer attraktiven Fiskalpolitik.

Pauschale Abkommen können all jene Personen aushandeln, die in der Schweiz wohnhaft, hier aber nicht erwerbstätig sind. Die Höhe der zu zahlenden Steuern bemisst sich dabei nicht nach dem Einkommen und Vermögen, sondern nach den Lebenshaltungskosten.

Da diese schwierig zu beziffern sind, stellen die Behörden lieber auf Mietzins oder den Mietwert ab. So können reiche Ausländer viel Geld sparen.

Das Interesse an pauschalen Abkommen ist stark gestiegen, seit es für EU-Bürger einfacher geworden ist, von der Schweiz eine Aufenthaltsbewillugung zu erhalten.

Gute Aussichten für betuchte Ausländer in der Schweiz viel Geld zu sparen.  

5698 Postings, 8170 Tage bilanzSelbständig tätig im Steuerparadies?

 
  
    #2
15.09.04 09:41
Stefanie Rousek Folkers ist Steuerberaterin nach
deutschem Recht und Prokuristin der Ernst & Young,
Zürich.
Von Stefanie Rousek Folkers
In Zeiten zunehmender Arbeitslosigkeit
weichen Stellensuchende vermehrt auf eine
selbständige Tätigkeit aus. Dieser Trend ist
indes nicht nur bei schweizerischen Arbeitnehmern
zu beobachten, vielmehr drängen
auch Firmengründer aus den benachbarten
europäischen Ländern in die Schweiz. Dieser
Beitrag gibt einige Informationen über
das Personenfreizügigkeitsgesetz, die aktuellen
gesetzlichenVoraussetzungen und die
steuerlichen Konsequenzen.
Der Begriff selbständige Tätigkeit wird,
mangels anderer Definitionen, von den Bestimmungen
im Sozialversicherungsrecht
übernommen. Hiernach ist selbständig tätig,
wer unter eigenem Namen und auf eigene
Rechnung arbeitet, in unabhängiger
Stellung ist und sein eigenes wirtschaftliches
Risiko trägt sowie mehrere Auftraggeber
hat. Dabei ist auf die tatsächlichen
wirtschaftlichen Verhältnisse und nicht auf
ein etwaiges Vertragswerk abzustellen.
Nach wie vor haben Personen, die bis
anhin keine Anknüpfungspunkte zur
Schweiz haben, ein Gesuch um Bewilligung
der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie
ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung
zu stellen. Dabei kann die selbständige
Tätigkeit in der Schweiz auch von einem
Grenzgänger ausgeübt werden. Zum
Beispiel kann jemand, der in Deutschland
seinen Wohnsitz hat und auch beibehalten
will, im Grenzgebiet der Schweiz tätigwerden.
Für die Grenzgängereigenschaft ist
ausreichend, wenn die Person einmal pro
Woche oder täglich an den Hauptwohnsitz
zurückkehrt. Sie benötigt dafür keine Aufenthaltserlaubnis.
In der Schweiz erhält sie
aber eine Grenzgängerbewilligung. Zu beachten
ist, dass es sich hier um bewilligungsrechtliche
und nicht um steuerrechtliche
Voraussetzungen handelt.
Einfaches Bewilligungsverfahren
Das Bewilligungsverfahren ist relativ
unkompliziert. Bei Gründung einer Gesellschaft
in der Schweiz ist ein Businessplan
vorzulegen. Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit
als Einzelunternehmen ausüben
will, benötigt die Anerkennung
durch die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
und einen Nachweis
über die Erwirtschaftung eines existenzsichernden
Einkommens.
Neueinreisenden kann vorerst eine
sechsmonatige Bewilligung für die so genannte
Einrichtungszeit erteilt werden. Für
den Erhalt einer dauerhaften Bewilligung
ist vor Ablauf dieser Frist der Nachweis
einer erfolgreichen selbständigen Erwerbstätigkeit
(Erwirtschaftung eines Gewinns)
zu erbringen. Kann dieser Nachweis nicht
erbracht werden, dürfte es Probleme mit
der Verlängerung der Bewilligung geben.
Einkommen aus selbständiger als auch
aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist
im Tätigkeitsland, also der Schweiz mit
9,5% für AHV, IV und EO sozialversicherungspflichtig.
Steuerliche Betrachtung
Ob Einkünfte aus einer selbständigen
Erwerbstätigkeit im Land des Wohnsitzes
oder im Land der Arbeitsausübung zu besteuern
sind, richtet sich nach dem jeweiligen
Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei
weist zum Beispiel Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens
Deutschland-
Schweiz (hiernach DBA D-CH) die Einkünfte
aus selbständiger Tätigkeit zunächst
dem Wohnsitzstaat, in diesem Falle
also Deutschland, zu. Anders zu beurteilen
ist der Fall, wenn die Person im Land der
Arbeitsausübung, also in der Schweiz, regelmässig
über eine feste Einrichtung verfügt.
Allgemein erläutert, liegt eine feste
Einrichtung dann vor, wenn der Steuerpflichtige
im Staat der Arbeitsausübung
über eine dauernde körperliche Einrichtung
(Räume) verfügt, die der Durchführung
seiner Erwerbstätigkeit dient.
Wenn die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte
in der Schweiz gegeben sind,
ist diese in der Schweiz steuerpflichtig.
Bei verbleibendem Wohnsitz in Deutschland
würde das positive Ergebnis aus der
schweizerischen Betriebsstätte in Deutschland
nur zur Satzbestimmung herangezogen
(so genannter Progressionsvorbehalt),
sodass letztlich von der günstigeren Steuer
in der Schweiz profitiert werden kann.
Für die Gründung einer GmbH braucht
es in der Schweiz in der Regel zwei Personen,
wobei diese Personen Ausländer sein
dürfen. Der Geschäftsführer muss aber in
der Schweiz wohnhaft sein. Das Stammkapital
muss mindestens 20 000 Fr. betragen.
Die GmbH ist steuerlich gesehen eine
juristische Person und wie die Aktiengesellschaft
selbständiges Steuersubjekt.
Auch in der Schweiz sind die Gehälter
der Geschäftsführer steuerlich in bestimmtem
Rahmen abzugsfähig und von
den Gesellschaftern als Einkommen zu
versteuern. Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmen
ist unter anderem, dass nur
die Saläre der Gesellschafter sozialversicherungspflichtig
sind und nicht der
gesamte Unternehmensgewinn. Bei der
Ausschüttung kommt die schweizerische
Verrechnungssteuer mit 35% zum Abzug.
Diese ausländische Quellensteuer
kann in Deutschland angerechnet oder
wahlweise von den Einkünften abgezogen
werden.
Eine reizvolle Lösung

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft
sind in der Schweiz mindestens drei
Personen bzw. Verwaltungsräte erforderlich.
Davon muss die Mehrheit der Personen
schweizerische Staatsbürger sein. Das
nominelle Aktienkapital muss mindestens
100 000 Fr. betragen. Die Ausführungen
zur Steuersituation der GmbH sind grundsätzlich
auch für die AG gültig.
Durch die niedrige Besteuerung in der
Schweiz kann es durchaus reizvoll sein,
hier eine selbständige Tätigkeit aufzubauen.
Dennoch sollte die Begründung einer
selbständigen Tätigkeit wohl überlegt
sein. Es ist daher empfehlenswert, genügend
Zeit für den Aufbau der Eigenständigkeit
einzuplanen.

 

357 Postings, 8481 Tage Publizistbilanz wenn du deine zeit sinnvoll

 
  
    #3
1
15.09.04 09:48
anstatt bei ariva in unternehmerische arbeit umsetzen wuerdest, haettest du mehr vom leben.
mehr freizeit, mehr zeit für die frau, mehr zeit fuers geschaeft etc.

darueber denk einmal nach.

ich bin dir jetzt vorbild

liebe gruesse an die schweiz  

5698 Postings, 8170 Tage bilanzPublizist

 
  
    #4
15.09.04 09:54
Lass jetzt den Quatsch und störe mich nicht weiter!

bilanz aus Zürich  

782 Postings, 7995 Tage doc.olidayab wann ist man denn vermögend o. T.

 
  
    #5
15.09.04 10:18

357 Postings, 8481 Tage PublizistVermoegend ist man dann, wenn man frei von

 
  
    #6
15.09.04 11:41
Schulden ist.
Fakt: Hast Du keine Schulden und € 1,00 in der Tasche, bist Du vermoegend!

@ bilanz
Hast Du schlecht geschlafen oder waren die Kuhklocken zu laut?  

5698 Postings, 8170 Tage bilanzZiehe mich aus dem Thread zurück

 
  
    #7
15.09.04 11:55

Nach dem nun Doppel-IDs auch grüne Sterne bekommen!

bilanz  

69 Postings, 7384 Tage bilanzexperteoh, jetzt weint er wieder....

 
  
    #8
15.09.04 12:07
böse moderatoren...  

357 Postings, 8481 Tage PublizistWie kommst Du auf den Gedanke ich sei eine

 
  
    #9
15.09.04 12:12
doppel-ID?
Wie lauten die anderen um laut zu lachen?  

5698 Postings, 8170 Tage bilanzup for satyr

 
  
    #10
15.09.04 21:02


Beachte Posting 1  !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

OK gute Schweiz!

Human gegenüber reichen Ausländern!

guuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuut sooooooooooooooooooooooooooo!

bilanz  

42128 Postings, 9254 Tage satyrRechtsaussen Blocher meint dazu

 
  
    #11
15.09.04 21:11
In den nächsten Wochen muss sich nun das Parlament mit der Frage befassen. Zwar verfügen die linken Parteien auch dort über keine Mehrheit. Sie hoffen aber dennoch auf Unterstützung der größten Partei, der rechten SVP. Deren Gallionsfigur, Justizminister Christoph Blocher, hat sich nämlich ebenfalls gegen die derzeitige Form der Pauschalbesteuerung gewandt. Sie verschaffe, bemängelt Blocher, Ausländern einen Vorteil, den Schweizer nicht in Anspruch nehmen können.  

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