Schadenersatzklage gegen Met@box
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 21.07.04 00:05 | ||||
Eröffnet am: | 20.07.04 20:08 | von: HerrFrodo | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 21.07.04 00:05 | von: doki | Leser gesamt: | 2.622 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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ich habe damals nachdem und bevor die Met@box AG die falsche Adhoc über die Lieferung der Settopboxen rausgebracht hat, Aktien gekauft und somit natürlich viel Verlust gemacht.
Welche Chance habe ich, dass ich meine Verluste einklagen kann?
Schau auf den Erscheínungszeitpunkt der Adhoc und Deines Kaufes.
Außerdem lohnt sich das Ganze nur, wenn dort auch was zu holen ist.
Sind die Vorstände noch greifbar?
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
MfG bauwi
http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_61562
Habe auch noch eine offene Rechnung mit biodata und den Vorständen.
Herr RARotter in Bloomberg, Sendung forum sagte nach dem heutigem Urteil hätten die Aktionäre gute Chancen!
Des weiteren wurde der Chef der Met@box AG ja schon rechtskräfitg wegen Insiderhandel und Kursmanipulation verurteilt (will wohl in Revision gehen)
Hat denn jemand Erfahrung mit solchen Schadensersatzforderungen?
Geht schließlich um eine 5stellige Summe und somit müsste sich der "Aufwand" lohnen...
klar klagen, bei mir war Brokat, nur da konnte ich mit Rechtsmitteln nichts erreichen, aber das war ein bitteres Gefühl zu wissen, die Vorstände haben Kasse vorher gemacht und du bleibst auf Verlusten sitzen. Ruf hier an, da können Dir die Leute besser auf Deine Fragen antworten und vielleicht sind schon Klagen gegen Metabox im gange,
gruss doki:
http://www.rotter-rechtsanwaelte.de/
KANZLEI FÜR WERTPAPIERANLEGER
Klaus Rotter:
Bei einer Sammelklage kann durchaus auch bei 500 Euro eine Beauftragung sinnvoll sein. Bei einer Einzelklage kann jedoch schon ein Schaden von 5000 Euro bei ungünstigen Chancen zu gering sein. Bei 50.000 Euro würde ich eine Beauftragung, zumindest um die Chancen zu prüfen, aber in jedem Falle empfehlen. Wir raten ja nur dann zur Klage, wenn wir überwiegende Erfolgsaussichten sehen.
Anruf genügt
02.06.2004
Deutsche Telekom AG: Verfassungsbeschwerde eingereicht
Wegen des immer noch ausstehenden Termins zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG reicht ROTTER RECHTSANWÄLTE Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
27.05.2004
Gottfried Heller auf Schadensersatz in Höhe von EUR 1,4 Millionen verklagt
ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht vor dem LG München I Schadensersatzklage gegen die Fiduka Depotverwaltung GmbH von Gottfried Heller ein.
25.05.2004
Aktionäre stellen Gegenantrag zur Tagesordnung der Hauptversammlung der MLP AG und beantragen Sonderprüfung
Im Rahmen der Vertretung zahlreicher Aktionäre der MLP AG reicht ROTTER RECHTSANWÄLTE zur Wahrung der Interessen ihrer Mandanten heute einen Gegenantrag zur Tagesordnung der Hauptversammlung der MLP AG ein.
07.05.2004
Deutsche Bank zahlt Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Wegen fehlerhafter Anlageberatung reichte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank beim Landgericht Frankfurt ein
31.03.2004
ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER LLP reichen Sammelklage gegen Ölkonzern Shell ein
Wegen Verstoß gegen die Veröffentlichungsvorschriften des amerikansichen Aktiengesetzes reichen ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER LLP Sammelklage gegen die Royal Dutch Petroleum Company/Shell Transport Company PLC ein.
24.03.2004
ROTTER RECHTSANWÄLTE setzt Ersatzansprüche wegen fehlerhafter Vermögensverwaltung gegen Value Management & Research AG durch
In einem rechtskräftigen Urteil wurde die Value Management & Research AG verurteilt, dem falsch beratenen Kunden rund 66.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen zu bezahlen (Az.: 2/21 0 485/02).
26.02.2004
Angelegenheit MLP: Informationen zur Beteiligung
ROTTER RECHTSANWÄLTE bieten vier Möglichkeiten zur Interessenvertretung an...
10.02.2004
ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER LLP empfehlen Einzelverfahren gegen ehemalige Worldcom, Inc.
München/New York, 10. Februar 2004 - Mit Verfügung vom 14. November 2003 hat das zuständige Bezirksgericht in New York den weiteren Zeitplan für die Sammelklage gegen die Verantwortlichen für den Worldcom-Skandal genehmigt.
29.01.2004
ROTTER RECHTSANWÄLTE setzt wegen fehlerhafter Anlageberatung Ersatzansprüche gegen Volksbank Berlin e.G. durch
Das Landgericht Berlin hat dem Kläger nun in einem rechtskräftigen Urteil über 50.000 Euro zugesprochen, weil der Anleger nicht über die besonderen Risiken, die mit einer Investition in Aktien des Neuen Marktes einhergehen, aufgeklärt worden war.
20.01.2004
ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft Schadensersatzansprüche für geschädigte ADECCO-Anleger
Der Personaldienstleistungskonzern Adecco hatte Anfang voriger Woche Probleme bei der Buchführung eingeräumt und ...
08.01.2004
ROTTER RECHTSANWÄLTE und SHALOV STONE & BONNER erwirken Zulassung der ersten Sammelklage gegen die Republik Argentinien
Erstmals hat ein amerikanisches Bundesgericht eine Sammelklage von Gläubigern argentinischer Staatsanleihen zugelassen.
13.11.2003
ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht erstmals Klage gegen EM.TV & Merchandising AG und Gebrüder Haffa ein
Gutachten von Professor Dr. Möllers kommt zu dem Ergebnis, dass EM.TV & Merchandising AG und die Herren Haffa Anlegern wegen unlauterer Machenschaften im Jahr 2000 auf Schadenersatz haften.
04.11.2003
Phenomedia AG: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemalige Vorstände
Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft Schadensersatzansprüche geschädigter " Moorhuhn" -Anleger
16.09.2003
ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht Klage wegen Gerling – Genussschein ein
Wegen fehlerhafter Anlageberatung hat die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE Schadenersatzklage gegen die Commerzbank AG beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht...
19.08.2003
ROTTER RECHTSANWÄLTE reicht Klage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG und MLP Bank AG ein
Wegen fehlerhafter Anlageberatung reicht die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE Schadenersatzklage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG und die MLP Bank AG beim Landgericht Heidelberg ein.
14.08.2003
ROTTER RECHTSANWÄLTE verklagt Metzler Investment GmbH auf Schadensersatz
Im Verkaufsprospekt des von der Metzler Investment GmbH verwalteten Fonds Metzler Wachstum International findet sich kein Hinweis auf den Anlageschwerpunkt NASDAQ/Neuer Markt...
" Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit dieser Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Das heutige Urteil stärkt nicht nur die Aktionärsrechte, sondern den Finanzplatz Deutschland insgesamt" kommentiert Rechtsanwalt Klaus Rotter.
" Wir sind glücklich, dass Aktionäre nun Schadensersatz bekommen, wenn Vorstände sie vorsätzlich täuschen, aber auch stolz, denn es ist letztlich auch ein Erfolg unserer Prozessstrategie" , so Rotter weiter.
Klaus Rotter erläutert dazu: " Seit vielen Jahren haben Anleger versucht, Vorstände persönlich haftbar zu machen. Erst unsere Strategie, deren Eckpfeiler die Gutachtenseinholung eines renommierten Lehrstuhls, die Abtretung der Schadenersatzansprüche an einen Dritten zur Erlangung der Zeugenstellung und schließlich hunderte Stunden umfassender Klagevorbereitung sind, hat zu diesem Erfolg geführt. Insgesamt hat unsere Kanzlei fast 5000 Juristenstunden in die Fallbearbeitung investiert."
An diesem Urteil werden sich alle Zivilgerichte bei ähnlich gelagerten Verfahren orientieren, beispielsweise bei MLP, EM.TV, ComROAD, CPU-Software AG, Sunburst, Refugium, Phenomedia, Pixelnet, Ision, Ceyoniq, Metabox, Biodata, und Advanced Medien.
" Wir werden nun mit Nachdruck für die geschädigten Aktionäre gegen die verantwortlichen Vorstände in diesen Fällen vorgehen." kündigt Rotter an.
Metabox
Musterklage in Vorbereitung
Wir bereiten derzeit eine Musterklage gegen die Metabox AG bzw. deren Vorstände vor. Stellvertretend für mehrere geschädigte Aktionäre werden wir für einzelne repräsentative Anleger diesen Musterprozess führen.
Ausgangspunkt dieser Klage sind die von der Metabox AG verbreiteten unrichtigen Ad-hoc Meldungen gem. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die von der Gesellschaft im Zeitraum von April bis August 2000 veröffentlicht wurden.
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei den von der Metabox AG gemeldeten Großaufträgen tatsächlich um verbindliche Verträge handelt.
2.
08.07.2004
Vorankündigung: Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Infomatec
München/Karlsruhe, 8. Juli 2004 - Seit Dezember 2000 führt die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte stellvertretend für zahlreiche geschädigte Aktionäre einen Musterprozess im Fall Infomatec. Gegenstand des Verfahrens sind Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände von Infomatec im Zusammenhang mit der Veröffentlichung fehlerhafter ad-hoc-Mitteilungen. Das LG Augsburg gab bundesweit erstmals dieser Musterklage statt. Das OLG München hob die Entscheidung wieder auf. Am
Montag, 12. Juli 2004 um 9.30 Uhr verhandelt nun der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe über diesen Pilotprozess. Erfahrungsgemäß lässt der 2. Zivilsenat bereits in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, in welche Richtung das Urteil gehen wird. Die Entscheidung zum Infomatec-Prozess wird wegweisende Bedeutung für den Aktionärsschutz in Deutschland haben und wird von Juristen sowie von hunderttausenden betroffenen Aktionären in ganz Deutschland mit Spannung erwartet. An diesem Urteil werden sich alle Zivilgerichte bei ähnlich gelagerten Verfahren orientieren, beispielsweise EM.TV, ComROAD, Metabox, Senator, Biodata, und Advanced Medien.