Die Gläubiger reichen Klage gegen die Holding ein
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Eröffnet am: | 06.05.04 18:09 | von: Sokrates_MT | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 08.05.04 10:53 | von: Sokrates_MT | Leser gesamt: | 1.031 |
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Da geht wirklich was ab.
Datensicherheit 07. Mai 2004 von der wwww.zugerpresse.ch
Wurden werthaltige Aktiven unzulässig verschoben?
1,8 Millionen Franken fordern Gläubiger und Angestellte einer liquidierten Tochtergesellschaft von der Rischer Mount 10 Holding.
Im Nachgang zur Auflösung der Mount 10 Service AG in Dübendorf haben Angestellte und Gläubiger Klage eingereicht (ZP vom 30. April). Mittlerweile ist klar, dass die Kläger von der Rischer Holdinggesellschaft und einem Verwaltungsrat vor dem Kantonsgericht Zug und in einem Nachbarkanton auf zivilrechtlichem Weg 1,8 Millionen Franken einfordern. Die Klagen richteten sich «gegen unzulässige Verschiebungen werthaltiger Aktiven von der Mount 10 Service AG an die Muttergesellschaft Mount 10 Holding AG und an ein Mitglied des Verwaltungsrats kurz vor der Liquidation der Mount 10 Service AG – zu einem Zeitpunkt, als den Verantwortlichen die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft bekannt war», wie Kläger Beat Ambord mitteilt. Der Verwaltungsrat der Mount 10 Holding liess verlauten, er erachte die Klagen als «vollkommen unbegründet» und erwarte für die Gesellschaft keine nachteiligen Folgen.
(mm)