Arbeitslosengeld./hilfeempf. und Gewine aus Aktien
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.02.04 19:10 | ||||
Eröffnet am: | 10.02.04 14:52 | von: andreaskostr. | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 10.02.04 19:10 | von: geldschneide. | Leser gesamt: | 926 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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darft man als Arbeitslosengeld./hilfeempfenger Aktien bzw. Fondsanteile besietzen ?(bzw. wie viel ?)
was pasiert mit den Gewinen ?
ich freue und bedanke mich für jede Antwort
Gruß
Andreas
was pasiert mit den Gewinen ?
ich freue und bedanke mich für jede Antwort
Gruß
Andreas
soweit ich weiß, darf man Fondanteile zur Privaten Altersvorsorge besitzen,
im Gegensatz zu Spekugewinnen
im Gegensatz zu Spekugewinnen
Mir ist nichts bekannt, daß du keine Spüekugewinne haben darfst, weil das ja keine Arbeit ist, es sei denn Du arbeitest asl Trader. Dann wäre es gewerblich und dann müßtest Du Dein einkommen natürlich angeben.
Bist Du allerdings ein armes Schwein und bekommst innerhalb der Arbeitslosenzeit keine Arbeit, weil Du krank oder alt bist , dann geht es Deinen Aktien an den Kragen!!
Denn Arbeitslosenhilfe ist gleich Sozialhilfe und das kann hart sein!
Sieh also zu, daß Du wieder eine Arbeit findest, sonst kannst Du ade zu Deiner Altersversorgung sagen!
Bist Du allerdings ein armes Schwein und bekommst innerhalb der Arbeitslosenzeit keine Arbeit, weil Du krank oder alt bist , dann geht es Deinen Aktien an den Kragen!!
Denn Arbeitslosenhilfe ist gleich Sozialhilfe und das kann hart sein!
Sieh also zu, daß Du wieder eine Arbeit findest, sonst kannst Du ade zu Deiner Altersversorgung sagen!