Bild vom Ariva-Talkforum-Treffen 2004
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 06.11.03 07:34 | ||||
Eröffnet am: | 14.09.03 13:27 | von: Axel Nässe | Anzahl Beiträge: | 46 |
Neuester Beitrag: | 06.11.03 07:34 | von: Sahne | Leser gesamt: | 7.705 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Du wirst den Deutschen in Ihrer Gesamtheit ja
sicher nicht vorwerfen wollen, das Sie aus
Ihrer eigenen Geschichte nicht gelernt haben.
Wir werden nur unser ganzes Leben lang mit
Reuepflicht und Demut derart belegt, dass das
eben keiner mehr hoeren will.
Also versuch bitte nicht zu dem allgemeinen
"Ihr Deutschen muesst" Gewaesch ueberzugehen,
sondern sage mir lieber, ob Du wenn Du darueber
nachdenkst, Deine Art von Posting hier fuer
korrekt haelst.
Gruesse
MOB
Rassenkunde. Teil 1
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Biologie und Rassenlehre | ||||||||||||||
Warum und mit welcher Wirkung klassifizieren Wissenschaftler Menschen?[1]Von Prof. Dr. Ulrich Kattmann, Carl von Ossietzky Universität OldenburgDie Auseinandersetzung um die biologische Klassifikation von Menschen in »Rassen« erweckt nur oberflächlich den Eindruck, als handele es sich lediglich um einen Streit um Wörter. Wer meint, es ginge darum, einen durch den Rassismus diskreditierten und missbrauchten Terminus zu vermeiden, hat nicht erfasst, dass es um die Tragfähigkeit und die Wirkungen eines wissenschaftlichen Konzeptes geht. Tatsächlich ist im wissenschaftlichen Bereich mit dem Begriff »Rasse« ein Konzept gemeint, also ein gedankliches Konstrukt, mit dem die Vielfalt der Menschen erfasst werden soll. Dieser Begriff bestimmt - wenn man ihn anwendet -, wie die Vielfalt der Menschen gedeutet wird. Ein Streit darüber, ob menschliche Rassen existieren oder nicht, ist müßig. Die Frage muss vielmehr lauten, ob die mit dem Wort «Rasse» verbundenen biologischen Kategorien geeignet sind, die augenfällige Vielfalt der Menschen angemessen zu erfassen. Nach Ansicht der Mehrheit naturwissenschaftlich arbeitender Anthropologen ist dieses Konzept ungeeignet, die Variabilität der Art Homo sapiens zutreffend zu erfassen. Dagegen wähnen sich die Befürworter des Konzeptes in der Tradition zoologischer Klassifikation von Formengruppen unterhalb des Artniveaus, wie sie in der Biologie üblich sei (s. Kasten). In diesem Beitrag wird versucht nachzuweisen, dass die Rassenklassifikationen der Anthropologen von den Anfängen bis heute nicht naturwissenschaftlich fundiert sind, sondern Alltagsvorstellungen und sozialpsychologischen Bedürfnissen entspringen, die die Wissenschaftler mit anderen Menschen ihrer jeweiligen Gesellschaften teilen. Die Vielfalt der Menschen und die Einfalt der RassentypenIn der Stellungnahme des UNESCO-Workshops (1996) wird betont, dass die molekularbiologischen Erkenntnisse über genetische Vielfalt der Menschen traditionelle Rassenkonzepte ausschließen (s. Kasten). Dafür gibt es folgende Gründe: - Mindestens 3/4 der menschlichen Gene variieren nicht, sie sind also bei allen Menschen gleich. Die Variabilität bezieht sich also auf die Allelverteilung des höchstens 25 % ausmachenden Teils variabler Gene - alle molekularbiologischen Unterschiede betreffen lediglich statistische Verteilungen (Allelhäufigkeiten); - trotz erheblich erscheinender morphologischer Unterschiede sind die genetischen Distanzen zwischen den geographischen Populationen des Menschen gering. Sichtbare Unterschiede zwischen Menschen täuschen uns über genetische Differenzen. Einige wenige Merkmale überbewerten wir - nur aus dem Grunde, weil sie besonders auffallen. Der »Typus« ist ein schlechter Wegweiser zu genetischen Distanzen: Zwischen (morphologisch fast nicht zu unterscheidenden) west- und zentralafrikanischen Unterarten des Schimpansen (Pan troglodytes) sind sie zum Beispiel etwa 10 mal so groß wie zwischen menschlichen Populationen (z. B. Afrikaner und Europäer). - Der größte Anteil der genetischen Unterschiede zwischen Menschen befindet sich nicht zwischen, sondern innerhalb der geographischen Populationen. Mindestens 90 % der genetischen Unterschiede befinden sich innerhalb lokaler oder eng benachbarter Populationen, die Unterschiede zwischen den geographischen Gruppen umfassen höchstens 10 % der genetischen Verschiedenheit. Zur genetischen Vielfalt der Menschen trägt die geographische Variation also nur einen sehr kleinen Teil bei. - Die Häufigkeit der Allele variiert überwiegend kontinuierlich. Zwischen den geographischen Populationen gibt es keine größeren Diskontinuitäten und keine durchgehenden scharfen Grenzen. Angesichts dieser Ergebnisse muss der Versuch scheitern, die Menschen in mehr oder weniger voneinander unterschiedene Gruppen zu trennen. Auch statistisch signifikante Unterschiede in Merkmals- oder Allelverteilungen sind deshalb nicht hinreichend, um Populationen als »Rassen« zu klassifizieren. Selbst die traditionelle Gliederung in drei geographische Großrassen (Europide, Negride, Mongolide) ist durch diese Befunde obsolet geworden (vgl. Cavalli-Sforza 1992; Cavalli-Sforza/ Cavalli-Sforza 1994; Cavalli-Sforza/ Menozzi/ Piazza 1994; Kattmann 1995; 2002).
Diese Ergebnisse stehen nicht allein. Populationsgenetische Konzepte, zu denen sich fast alle Anthropologen nach 1945 bekannten, hätten den typologischen Rassenbegriff bereits ersetzen können. Wenn Populationen und nicht Individuen als Rassen bezeichnet werden, dann können die Rassen nicht weiterhin durch Merkmale charakterisiert werden, sondern lediglich durch die Häufigkeitsverteilung von Merkmalen (vgl. Kattmann 1973). Das Konstrukt populationstypischer Merkmale eröffnete jedoch die Möglichkeit, weiterhin Rassetypen formulieren zu können. Dazu wurde das Konstrukt der populationstypischen Merkmalskomplexe herangezogen (vgl. Vogel 1974). Für Populationen sind häufige Allele und Merkmale ohne typologische Wertung eigentlich genauso charakteristisch wie seltene. Das Rekurrieren auf die häufigen (»populationstypischen«) Merkmale kennzeichnet den Rückfall in schon überwunden geglaubte Typologie. Während die kontinuierliche Verteilung mophologischer Merkmale einige Anthropologen schlussfolgern ließ, dass es keine Rasse gebe, sondern nur graduelle Abwandlungen von Merkmalen (Merkmalsgradienten, Klin, vgl. Livingston 1962), benutzen andere dieselben Daten, um überkommene Rasseneinteilungen zu rechtfertigen (vgl. z. B. Schwidetzky 1979, 47 ff.). Bereits seit über 20 Jahren liegen molekularbiologische Ergebnisse vor, die den oben referierten ähneln und von den Autoren entsprechend als unvereinbar mit dem Rassenkonzept angesehen wurden (vgl. z. B. Lewontin 1972). Innerhalb der Rassenkunde werden indessen auch die neuesten Ergebnisse nur als Bestätigung der jeweiligen Rasseneinteilung gedeutet und abweichende Befunde als unbedeutende Unstimmigkeiten gewertet: Die Unterschiede zwischen den Großrassen seien statistisch signifikant und das generelle Muster der genetischen Distanzen zwischen Populationen sei grob dasselbe wie bei den morphologischen Merkmalen (Chopra 1992, 52; vgl. Knußmann 1996, 430). Die Vielfalt der Menschen wird der Einfalt der Typen geopfert: Jede Rassenklassifikation simplifiziert die Vielfalt in unzulässiger Weise, indem sie ihre Betrachtung auf eine mehr oder weniger große Anzahl von Gruppen reduziert und dabei (kleine) Gruppenunterschiede höher bewertet als (größere) zwischen den Individuen ein und derselben Gruppe. Das Klassifizieren wird so - ohne Rücksicht auf die tatsächlich beobachtete Variation - zum Selbstzweck. Der damit verbundene Klassifikationszwang ist deutlich, wenn nicht nur die postulierten »Schwerpunkte«, sondern auch die »Abstufungen zwischen ihnen« als Rassen klassifiziert werden sollen (Knußmann 1996, 406, s. Kasten). Das Menschenrassen-Konzept verlangt also danach, die Menschen auch dann in einander ausschließende Gruppen zu trennen, wenn es zwischen diesen Gruppen alle möglichen Übergänge gibt. Es nimmt nicht Wunder, dass auf diese Weise kein einziges System der Menschenrassen aufgestellt worden ist, das innerhalb der Wissenschaftlergemeinschaft auch nur annähernd allgemeine Anerkennung gefunden hätte. In den Rassensystematiken werden vielmehr zwischen drei und dreihundert Menschenrassen mit ganz unterschiedlicher Einteilung und Zuordnung unterschieden. Eine Grundlinie im Verständnis des Begriffs »Rasse« lässt sich im gesamten Verlauf der Geschichte der Anthropologie nicht erkennen (vgl. Grimm 1990). Anthropologen mögen diese Uneinigkeit damit rechtfertigen, dass es ein einheitliches anerkanntes System natürlicherweise nicht gebe, da die Grenzen im Bereich unterhalb der Art eben nicht scharf zu ziehen seien. Damit wird aber nur eingestanden, dass die Einteilung in Menschenrassen nicht intersubjektiv überprüfbar ist und somit keine naturwissenschaftliche Grundlage hat (vgl. Kattmann 2002). Warum halten einige Anthropologen so unbeirrt und unverändert am Konzept der Menschenrassen fest? Die Vermutung liegt nahe, dass der Grund hierfür nicht allein innerwissenschaftlich in biologisch-naturwissenschaftlichen Grundsätzen zu suchen ist. Psychologie der RassenklassifikationHinweise auf bestimmende Motive der Rassenklassifikation geben Forschungen zu Alltagsvorstellungen sowie kognitions- und sozialpsychologische Untersuchungen. Die daraus ableitbaren Schlussfolgerungen werden durch Befunde in der Ethnobiologie und Wissenschaftsgeschichte erhärtet. Naive Theorien und Gruppenabgrenzung Schon drei- bis siebenjährige Kinder haben Annahmen über die Zusammengehörigkeit von Menschen, die von quasi biologischen Vorstellungen mitbestimmt sind. Man nennt solche Vorstellungen, mit denen Menschen die Erscheinungswelt für sie sinnvoll deuten, naive oder implizite Theorien. Bereits dreijährige Kinder entwickeln Vorstellungen darüber, welche Eigenschaften im Laufe der Individualentwicklung unverändert bleiben und welche von den Eltern vererbt werden (vgl. Hirschfeld 1992). Die Annahmen dienen u. a. dazu, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe anzuzeigen und für das Kind zu sichern. Grundlage für die Unterscheidung sind aber nicht die Merkmale, sondern es ist die elementare Notwendigkeit, sich der eigenen Gruppenzugehörigkeit zu vergewissern. Die Unterscheidung »wir« und »die anderen« bestimmt danach die Auswahl wiedererkennbarer und als konstant angenommener Merkmale, nicht umgekehrt. Die Gruppenbildung erfolgt nicht einer Merkmalsklassifikation, sondern wird sozial konstruiert. Je nach gesellschaftlichem Umfeld und Erfahrungshorizont der Kinder sind daher die Gruppenbildungen und die Zuordnungen von Merkmalen ganz unterschiedlich ausgeprägt. Diese Befunde haben eine interessante Parallele in der Ethnobiologie. Während die Klassifikation von Pflanzen- und Tierarten bzw. -gattungen in verschiedenen Kulturen zu über 90 % untereinander und mit der wissenschaftlichen Klassifikation übereinstimmt, fehlt eine solche Übereinstimmung bei der Klassifikation von Menschen in jeder Hinsicht. In jeder Gesellschaft werden Menschen kulturspezifisch in Gruppen eingeteilt. Das Ergebnis sind ganz unterschiedliche Gruppeneinteilungen, die von den jeweiligen kulturellen und sozialen Verhältnissen der Menschen bestimmt sind. Die Neigung, Menschen in Rassen zu klassifizieren, ist danach ein allgemeines Phänomen. Welche Form die Klassifikation hat, ist dagegen kulturell, geschichtlich und sozial bestimmt. Mit Bezug auf die Untauglichkeit biologischer Rassenkonzepte kommt Hirschfeld (1992, 247) daher zu dem Schluss: »A responsible biology can perhaps afford to have nothing to do with the notion of human races, a responsible psychology does not have this option.« »bRasse« ist in diesem Zusammenhang als sozialpsychologisch bestimmte Kategorie aufzufassen. Wo immer Konflikte zwischen Bevölkerungsgruppen aufbrechen, sind nicht Haut- oder Haarfarben die Ursachen, sondern soziale Ungerechtigkeit und politische Interessen. Äußere Kennzeichen wie Hautfarbe, Haarform, Gesichtsmerkmale, aber auch Essgewohnheiten, religiöse Gebräuche und Sprache dienen dann als Erkennungsmarken, mit denen die Menschen der (rassisch) diskriminierten Gruppen ausgesondert werden. An ihnen macht sich die Unterscheidung fest und kann sich so selbst verstärken. Für die rassische Aussonderung sind aber nicht die Eigenschaften der betroffenen Menschengruppe maßgebend. Die der Fremdgruppe zugeschriebenen Merkmale werden durch die Selbsteinschätzung bestimmt, die die diskriminierende Gruppe von sich hat. Das Eigenbild bestimmt das Fremdbild: Unsicherheiten werden durch Abgrenzung kompensiert; für das Selbstwertgefühl bedrohlich empfundene (negative) Eigenschaften werden auf die Fremdgruppe projiziert (vgl. Kattmann 1994). Der bei der Rassenklassifikation ablaufende Prozess kann kurz folgendermaßen skizziert werden:
Im letzten Schritt werden die ersten drei zusammengefasst und verhärtet. Rassismus beginnt dabei nicht erst mit der Annahme, es gebe „hochstehende“ und „minderwertige Rassen“ (Überlegenheitsrassismus), sondern bereits mit einer „rassentrennenden“ Aussonderung von Menschengruppen, durch die das gemeinsame soziale Leben gespalten wird (Reinhalterassismus, vgl. Kattmann 2003). Die so konstruierten »Rassen« sind als sozialpsychologische Kategorien klar erkennbar: Weder »Weiße« und »Schwarze« der Rassentrennung und Bevölkerungsstatistiken in den USA noch die »Arier« und »Juden« der Nationalsozialisten waren je »Rassen« im Sinne der Bemühungen physischer Anthropologen. Rassisten schaffen sich ihre Rassen selbst aus ihren eigenen Bedürfnissen. Rassismus verschwindet daher nicht automatisch mit den diskriminierten Gruppen. Wie anders ist es zu erklären, dass z. B. der Antisemitismus in Europa überdauert, obwohl Juden nach Massenmord und Vertreibung hier eine verschwindend geringe Minderheit sind? Man kann in einem mehrfachen Sinne von »Rassismus ohne Rassen« sprechen. Wie verhalten sich die Rassenklassifikationen der Anthropologen zur sozialen Rassenkonstruktion? Wie ist es zu erklären, dass die Rassenkunde überdauert, obwohl das biologische Rassenkonzept sich als untauglich erweist? Handelt es sich um »Rassenkunde ohne Rassen«? Grundzüge der Rassenkunde Die wesentlichen Aussagen der anthropologischen Rassenkunde zeigen deutlich den bestimmenden Einfluss sozialpsychologischer Faktoren (s. Tabelle 1). Ins Auge fällt die Parallelität zwischen kulturell verschiedenen Einteilungen der Menschen und der Vielzahl an rassentaxonomischen Systemen. Hier liegt offen zu Tage, dass die Anthropologen bei ihren systematischen Bemühungen nicht nach naturwissenschaftlich definierten Merkmalen klassifizieren, sondern sich ebenso wie andere Menschen von Alltagsvorstellungen leiten lassen, die vom kulturellen und sozialen Umfeld geprägt sind. Die Wissenschaftsgeschichte der Rassenkunde liefert für diese Vermutung zahlreiche Belege. Für die Aufstellung von Rassen sind insbesondere sozial vermittelte ästhetische Kategorien leitend gewesen (vgl. Herrmann 1983). Obgleich es zahlreiche Querverbindungen von biologischer Rassenkunde zu philosophischen und politischen Rassentheorien, wie die von J. Arthur de Gobineau, H. Steward Chamberlain und Adolf Hitler gibt, sind die Belege für das wissenschaftlich motivierte Klassifizieren von Menschen aus den enger biologisch bestimmten Bereichen zu wählen.
Tabelle 1: Grundzüge rassenkundlicher Klassifikation im Vergleich mit Alltagsvorstellungen Ein hervorragendes Beispiel ist die Ausdeutung der »Hautfarbe« als Rassenmerkmal. Sie findet sich schon bei den ersten Vorläufern und dann ausgeprägt bei dem Vater der biologischen Systematik, Carl von Linné. Die zehnte Auflage von dessen »Systema naturae« (Linné 1758) ist bis heute für die zoologische Nomenklatur (auf dem Artniveau) maßgeblich. Für Linné ist die Einteilung der Lebewesen essentialistisch begründet. In den systematischen Kategorien drücken sich für ihn die Ideen Gottes bei der Schöpfung aus. Innerhalb der Art Homo sapiens unterscheidet Linné vier geographische Varietäten, die er folgendermaßen charakterisiert: » Americanus rufus, cholericus, rectus. ... Regitur consuetudine. Europaeus albus, sanguineus, torosus....Regitur ritibus. Asiaticus luridus, melancholicus, rigidus. ... Regitur opinionibus. Afer niger, phlegmaticus, laxus. .... Regitur arbitrio.« Auffallend an dieser Klassifikation ist eine dreifach abgesicherte Vierteilung der Menschheit: nach Erdteilen, nach Hautfarben und nach Körpersäften. Die Einteilung nach Erdteilen erscheint heute noch modern, für Linné waren jedoch alle drei Kriterien naturwissenschaftlich begründet, auch und gerade die Orientierung an den Körpersäften. Die antike Lehre von den vier Elementen (Feuer, Luft, Erde, Wasser) führte durch die Parallele von Makrokosmos (Welt) und Mikrokosmos (Mensch) zur Lehre von den (den Elementen entsprechenden) vier Körpersäften (Galle, Blut, Schwarze Galle, Schleim), denen im Mittelalter die Charaktere Choleriker, Sanguiniker, Melancholiker und Phlegmatiker zugeordnet wurden. Linné hält sich also an die (physiologischen) Vorstellungen seiner Zeit, wodurch sogleich die Verbindung von »Rasse« und Seele (naturwissenschaftlich) elementar begründet wird. Wie die Erdteile und die Körpersäfte sollten die Hautfarben ein objektives Kriterium abgeben. Die Angaben dazu wurden bei Linné in diesem Sinne von Auflage zu Auflage eindeutiger. Nur der Afrikaner bleibt von der ersten Auflage an unverändert »niger« (schwarz). Der Europäer wird von »albescens« (weißwerdend) zu »albus« (weiß), der Amerikaner von »rubescens« (rotwerdend) zu »rufus« (rot). Die stärksten Änderungen macht der Asiate durch: Seine Farbe wechselt von »fuscus« (dunkel, bräunlich bis schwarz) bis zu »luridus« (blassgelb). Wie Walter Demel (1992) gezeigt hat, sind die Hautfarben der »Rassen« das allmählich sich herausbildende Ergebnis eines Farbgebungsprozesses. Hatten noch viele Entdeckungsreisende die Hautfarbe der Chinesen als weiß wie die der Europäer beschrieben oder differenzierend zwischen hell, gelblich, bräunlich bis dunkel abgestuft, so wurden die Beschreibungen in den Rassenklassifikationen eindeutig auf »gelb« fixiert. Die Haut der Chinesen ist nur leicht getönt, ihr mittlerer Pigmentierungsgrad entspricht dem südeuropäischer Menschen. Die Hautfarbe der Chinesen wäre also ähnlich zu beschreiben wie die der Italiener, Spanier oder Griechen. Die Europäer verstanden sich aber als »Weiße«. So wurden Südeuropäer (unabhängig vom Pigmentierungsgrad ihrer Haut) »weiß« und Chinesen mussten zum Kontrast »gelb« werden. Das Eigenbild bestimmt das Fremdbild: Die Eigenbezeichnung »weiß« wurde exklusiv für Europäer reserviert. Für die nichteuropäischen Völker wurden die Hautfarben »gelb«, »rot« und »schwarz« konstruiert (vgl. Robins 1991, 168 ff.; Demel 1992). Gelbe Chinesen findet man daher nur in Rassenklassifikationen und sonst nirgendwo. Und natürlich gibt es keine »roten« und »schwarzen« Menschen und auch keine »weißen«. Im Glauben an die Hautfarben aber fällt nicht auf, dass man in Asien oder Chinatown keinem gelben Menschen begegnet. Dass wir das soziale Konstrukt der Hautfarben als mit unserer Wahrnehmung konform halten, beruht also bereits auf der Wirkung dieser Konstruktion. Die Pigmentierungsgrade |
Jetzt hat Levke es doch tatsaechlich geschaft, dass Du Dir einen billigen
Ausweg suchen kannst. Im Osten ist masn halt weniger links bla bla ...,
koennte vielleicht, ach weisst'e was, Du antwortest mir auf meine Fragen
ja auch nicht, habe jetzt weder Zeit noch Lust Dir dazu was zu schreiben.
Gruesse
MOB
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ICH BIN HIER NICHT DER NAZI.
SPERRT MICH DOCH und macht damit ein klare Aussage, was für eine politische Richtung dieses Board hat.
DIE WAHRHEIT WIRD SIEGEN
Ich bin das Gegenteil von einem Nazi.
Auch wenn man es auf Anhieb nicht erkennt, so habe ich doch in diesem Thread insgesamt 6 schwarze Sterne erhalten, obwohl man mich eigentlich nicht missverstehen konnte.
Allen die jetzt sagen "Der Kerl soll uns nicht mit OPA´s Geschichte von vor 60 Jahren nerven" , antworte ich:
"Dass Asylantenheime im Osten brannten fällt eindeutig in diese Generation.
Ich habe damals unendlich für DEutschland geschämt und tue es noch heute.
Wenn man jetzt versucht nach dieser Abstimmung (s.0. #33) mich durch Sternevergabe gezielt sperren zu lassen, dann sagt man damit was aus?
Ist das so gewollt?
Wird hier im Namen Ariva´s so moderiert?
Rein Interessehalber hätte ich es gern gewußt
Nazies haben Menschen vergaßt sie gefoltert und getötet das war NAZIES SPATZENHIRN!Hier will die Mehrheit nicht das Türken in unseren Land rumhängen da sie in 40 Jahren nicht gezeigt haben das sie sich auch nur ein bischen unseren sitten anpassen wollen!
Jeder und mit jeder meine ich jeder Bürger einen x-beliebigen Landes würde sich das nicht so lange anschauen.Keiner will sie töten sondern nur das sie verschwinden,NICHTS WEITER!
Und nun heuchele nicht länger deine falsche Betroffenheit es will dich niemand sperren sondern lediglich verhindern das Du mit dieser ID deine BRAD_PIT id durch Sternvergabe aufwerten kannst.
Nichts weiter!
Am 20.9 das gleiche nicht nur Du gehörst gesperrt AxelNässe sondern auch deine haubt ID BRAD-PIT mit der Du gerade Moderator bist und zwar zum dem zweck gute Beiträge zu bewerten und nicht nur dein eigenes ewiges geflenne!
DU bist einfach nur peinlich!
Sie dürfen sich mir und meinen mitmenschen nicht als bedrohungf darstellen (hohe ausländer rate bei verbrechen ) und uns nicht auf der tasche liegen!
du schreibst, daß axel nässe peinlich ist. da liegst du gar nicht so verkehrt, allerdings nicht halb so peinlich wie du!
Ich finde Nazitum ist der Bodensatz der Menschheit und dann ist meine Reaktion halt dementsprechend, wenn man mich bewußt so bewertet, als wolle man ausgerechnet mich als NAZI sehen. Da ist mir dann kein Widerspruch zu peinlich und das hat auch nichts mit irgendwelchen Sternchen zutun, sondern es geht um das Prinzip.
Und was Morgenlatte 1 angeht kann ich nur sagen:
Mein ID-Name mag vielleicht auch zum schmunzeln anregen, aber Wenn jemand sich Morgenlatte 1 nett
und so ausfallend ist wie in Posting 38
und dann "wiederholt" NAZI mit "ie" schreibt (also kein Tippfehler),
der ist nur eines:
-Ein Prima Talk-Gast für "Vera am Mittag" und andere hochwertige Mittags-fernsehsendungen.
NEONAZI-WEB-SEITEN Provider haften nur, wenn sie Bescheid wissen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", heißt es - doch das gilt nicht unbedingt im Internet. Ein Serviceprovider haftet für Neonazi-Seiten auf seinen Servern nur dann, wenn er Kenntnis davon hat, entschied der Bundesgerichtshof.
Dieser Provider soll angeblich wider besseres Wissen von November 2000 bis Ende Februar 2001 eine von zwei Rechtsradikalen unterhaltene Internet-Seite zur Verfügung gestellt haben. Darauf befanden sich üble neonazistische und antisemitische Beschimpfungen sowie Morddrohungen gegen den Kläger. Dem Urteil zufolge hätte der Kläger beweisen müssen, dass der Provider Kenntnis von den beanstandeten Seiten hatte. Dies sei ihm nicht gelungen. Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass der Gesetzgeber im Teledienstgesetz die Verantwortlichkeit der Internet-Provider für fremde Inhalte einschränken wollte. Die Diensteanbieter hätten die fremden Inhalte nicht veranlasst und es sei ihnen auch zunehmend unmöglich, diese zu kontrollieren. Die Vorgeschichte Der Kläger behauptet, bereits im November 2000 durch E-Mails, Fax und Telefongespräche den Provider auf die Webseiten hingewiesen zu haben. Allerdings hatte er die entsprechenden Belege dafür weggeworfen. Die "1 & 1 Internet AG", die rund ein Million Kunden hat und über 2,1 Millionen gespeicherte Domains verfügt, bestritt jedoch, dass es entsprechende Hinweise überhaupt gegeben habe. Die Kläger-Seite wies aber darauf hin, dass die beanstandeten Inhalte auch nach Zustellung der Klage am 22. Januar 2001 noch bis zum 28. Februar 2001 geschaltet gewesen seien. Im verhandelten Fall sollte ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 4850 Euro eingeklagt werden. Der Kläger war nach Angaben seines Anwalts schon mehrfach von rechten Schlägern verletzt und bedroht worden. Das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe hatten die Klage abgewiesen, weil nicht feststehe, dass der Provider Kenntnis vom Inhalt der beanstandeten Seiten gehabt habe. In dem Revisionsverfahren ging es um die Frage, ob der Kläger beweisen muss, dass der Provider um die Inhalte wusste oder ob der Provider beweisen muss, dass er keine Kenntnis hatte. Zur Frage der Beweislast hatte es bisher keine "Leitentscheidung" gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin. Bislang gab es dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Anwalt des Klägers hatte betont, dem Dienste-Anbieter sei es "viel leichter, eine fehlende Kenntnis zu beweisen". Dies sei auch nicht unzumutbar. Ein Provider müsse nach Hinweisen wie im vorliegenden Fall mit Filtermaschinen seine Webseiten auf rechtsradikale Begriffe durchforsten lassen. Das Gericht sah die Beweispflicht aber auf Seiten des Klägers. (AZ: VI ZR 335/02 - Urteil vom 23. September 2003) |