Westerwelle muss draußen bleiben
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Eröffnet am: | 19.07.02 23:46 | von: drescher-sys. | Anzahl Beiträge: | 16 |
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Darf bei den Fernsehduellen nicht mitdiskutieren: FDP-Chef Westerwelle
Hintergrund Die geplanten TV-Duelle
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Freitag, 19. Juli 2002
Urteil zum TV-Duell
Westerwelle muss draußen bleiben
Die TV-Duelle mit den Kanzlerkandidaten finden ohne FDP-Chef und Kanzlerkandidat Guido Westerwelle statt.
Das Kölner Verwaltungsgericht wies eine Klage des Liberalen auf Teilnahme an den Streitgesprächen mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Unions-Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) zurück. Die FDP kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an und erklärte, sie werde ihre Beteiligung an den Fernsehsendungen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten. Zunächst besteht nach Angaben des Gerichts für die Liberalen jedoch die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.
"Der Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidat Dr. Guido Westerwelle hat keinen Anspruch auf Teilnahme am TV-Duell", teilte das Gericht schlicht, aber deutlich mit. Der von der FDP zur Begründung angeführte Gleichheitsgrundsatz sei nur dann anzuwenden, wenn die Parteien die öffentlichen Fernsehanstalten "eigenverantwortlich" nutzten. Dies sei etwa bei Wahlwerbespots der Fall. Bei dem geplanten TV-Duell hätten die Sender allerdings einen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt der Sendung.
Bei dem TV-Duell handele es sich nicht um eine "Auftragssendung". Gegenteiligen Behauptungen der FDP seien die Antragsgegner mit eidesstattlichen Versicherungen der beiden Chefredakteure und der vorgesehenen Moderatoren von ARD und ZDF glaubhaft entgegengetreten, erklärte das Gericht.
Chancengleichheit nicht verletzt
Auch die Chancengleichheit zwischen den Parteien werde nicht verletzt, urteilten die Richter. Es stehe den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten frei, Sendezeiten nach der Bedeutung der Parteien zuzuteilen. Zwischen SPD und Union einerseits und der FDP andererseits bestehe im Hinblick auf die Ergebnisse bei der Bundestagswahl 1998 ein "erheblicher Unterschied". Die Liberalen hätten damals schließlich weniger als zehn Prozent der Stimmen erhalten.
ARD und ZDF begrüßten das Urteil. "Unser Vertrauen in die deutsche Justiz hat sich bestätigt. Für uns war der Fall immer eindeutig", sagte ARD-Chefredakteur Hartmann von der Tann. ZDF-Intendant Markus Schächter nannte die Entscheidung einen Sieg für die Programmautonomie der Rundfunkanstalten.
ARD und ZDF hatten die Teilnahme Westerwelles an dem Fernsehduell am 8. September abgelehnt. Westerwelle bezeichnete dies als Wettbewerbsverzerrung sowie Verletzung der Chancengleichheit. Die von ihm eingereichte Klage richtete sich nicht gegen die privaten Fernsehsender SAT1 und RTL, die am 25. August ebenfalls ein Fernsehduell zwischen Schröder und Stoiber ausstrahlen wollen. Nach Ansicht der FDP haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine größere Informationsverantwortung.
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Ist doch irgendwie schon etwas peinlich oder?
DS
vom Ganoventreffen ausschliessen, nix ist mit Ganovenehre. :-)
Schade auch, ein Guidomobil zwischen Turborückwärtsbeschleuniger mit ruhiger Hand und Überholspurfanatiker auf dem Standstreifen hätte gut getan.
Im Prinzip ist es aber okay: nach Dauerberieselung mit Guido (Guido im Auto, Guido bei den Lesben, Guido im Container, Guido in Kanada (wer ist Guido, fragten die Kanadier), Guido im Verein zur Entdiskriminierung der Zebrastreifen usw.), denke ich ma: wegen der Meinungsvielfalt ist ein Guido-freier Tag grundgesetzmäßig vorgeschrieben.
Heute würden wahrscheinlich die meisten auf einen aussergewöhnlichen Weinjahrgang schließen.
Knast stand dadrauf. Datt musse dich ma reinziehn !