Frage zu Handwerkerrechnung


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Neuester Beitrag: 24.05.02 10:44
Eröffnet am:21.05.02 18:45von: schneeAnzahl Beiträge:21
Neuester Beitrag:24.05.02 10:44von: RheumaxLeser gesamt:4.376
Forum:Börse Leser heute:2
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1015 Postings, 8819 Tage schneeFrage zu Handwerkerrechnung

 
  
    #1
21.05.02 18:45
Um einige Ziegel am Dach zu reparieren hat ein Handwerker (+ 1 Geselle) 20 Minuten bei einem Bekannten von mir "geschuftet" - in Rechnung hat er jedoch volle 2 Stunden (also für jede Person auf 1 h aufgerundet). Er meint dies könne man so handhaben.
Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Ist das zulässig?

 

4 Postings, 8232 Tage HornfischAuf gar keinen Fall

 
  
    #2
21.05.02 19:12
kann er aus 20 Minuten 1 Stunde machen.
Soweit ich weiß, wird auf volle Viertelstunden augerundet. Nicht mehr!
Also maximal 2x eine halbe Stunde bezahlen.
Hört sich übrigens nach nem Ossi-Handwerker an. Bei uns versuchen es alle erst mal auf diese Tour...   ;-)  

4706 Postings, 8480 Tage R.A.P.Das war mal.

 
  
    #3
21.05.02 19:12
1/2 Std. pro Person zuzügl. Anfahrtpauschale ist o.k..

Ansonsten mal bei der Handwerkskammer anrufen.  

7885 Postings, 9112 Tage Reinyboy@

 
  
    #4
21.05.02 19:29
Also, da wird auf eine halbe Stunde aufgerundet, wie R.A.P. sagt.

An-und Abfahrtszeit ist aber wegen der geringen tatsächlichen Arbeitszeit für beide zu bezahlen. Der arme Chef muss ja seien Gesellen auch die komplette Fahrzeit bezahlen. Armer Chef, deshalb weil er solche Aufträge annimmt, und  dann auch noch um eine korrekte Bezahlung bangen muss.

Bei länger dauernden Arbeiten. min. 1 Tag ist nur die Anfahrtszeit zu vergüten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Insofern ist, wenn er eine Stunde pro Person berechnet in Ordnung.









Grüße    Reiny  

20520 Postings, 8775 Tage Stox DudeFrage zur Blondinenrechnung

 
  
    #5
21.05.02 19:33
Um einige Orgasmen am Tach (Tag) zu haben hat eine Blondine(+ 1 Gehilfin) 20 Minuten bei einem Bekannten von mir "geschuftet" - in Rechnung hat sie jedoch volle 2 Stunden (also für jede Person auf 1 h aufgerundet). Sie meinte dies könne man so handhaben.( Weil er fruehzeitig eingeschlafen ist und ihre Gehilfin
den Job von ihm uebernahm)
Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Ist das zulässig  

4706 Postings, 8480 Tage R.A.P.Auf jeden Fall

 
  
    #6
21.05.02 19:37
bei "Handarbeit" vorher einen Pausch.-betrag ausmachen.
Merke: Auch "mündliche" Vereinbarungen sind rechtswirksam!

:-)  

1015 Postings, 8819 Tage schneedanke für Eure Tipps

 
  
    #7
22.05.02 10:59
ich habe ihm jetzt den Teil überwiesen der ihm m.M. nach zusteht (je 1/2 Stunde +Fahrtkosten). Mal sehen was er dazu sagt.  

179550 Postings, 8462 Tage Grinch@Schnee: du bist aber ein lieber Kerl

 
  
    #8
22.05.02 11:03
zahlst einfach so die Rechnungen von deinem Bekannten!!! ;-))  

16763 Postings, 8505 Tage Thomastradamus@schnee

 
  
    #9
22.05.02 11:08
ich hätt' auch noch was machen zu lassen - können wir uns auf Bekanntenstatus einigen? ;-)))  

1015 Postings, 8819 Tage schneedas ist noch eine

 
  
    #10
22.05.02 11:15
andere Geschichte, aber die erzähle ich ein anderes Mal :-)  

179550 Postings, 8462 Tage GrinchKomm lass uns an dem nichtendenwollenden

 
  
    #11
22.05.02 11:17
Schatz deiner Erfahrungen teilhaben!!! ;-))

Ich bring den Tee und du das Gebäck!!!  

8584 Postings, 8635 Tage RheumaxÜber den Grossauftrag wird der Dachdecker

 
  
    #12
22.05.02 11:23
sich aber gefreut haben!
Wahrscheinlich hat sich der Meister den Schaden erst mal angesehen. Unentgeldlich natürlich, denn seine Arbeitszeit kostet ja nix.
Dann zwei Mann losgeschickt, Benzin verfahren, dann noch eine Rechnung geschrieben, Briefmarke drauf und verschickt.
Und dann die Rechnung gekürzt bekommen und darf sich jetzt mit dem Kunden herumärgern.

Wie wärs, wenn Du nächstes Ma selbst aufs Dach steigst?
Zumindes wirst Du Dir einen Dummen suchen müssen, der für Dich arbeitet ohne Geld verdienen zu wollen!
 

7885 Postings, 9112 Tage ReinyboyHihihihihi, Rheumax

 
  
    #13
22.05.02 11:30
Gut gesagt.




Gell, du bist selbstständig.



Grüße    Reiny  

8584 Postings, 8635 Tage RheumaxWie hast Du das bemerkt? :-)

 
  
    #14
22.05.02 11:33
Gruß
Rheumax  

1015 Postings, 8819 Tage schnee@Rheumax

 
  
    #15
22.05.02 11:40
-Schaden vorher angesehen? nein
-Benzin verfahren? 50 Euro Anfahrtskosten berechnet, dagegen ist ja auch nichts einzuwenden

außerdem hat er zuerst (total )3 Stunden berechnet und erst auf Anfrage dies korrigiert (er weiß daß es sich um einen Versicherungsfall handelt und dachte wohl ... oder einfach ein Fehler in der Buchhaltung)
Ich meine nur, daß es vorher angebracht wäre auf solche Abrechnungsweisen hinzuweisen.  

19524 Postings, 8712 Tage gurkenfred@schnee: ist schon unverschämt von dir

 
  
    #16
22.05.02 12:10
eine korrekte und transparente handwerkerrechnung zu verlangen....:-)))

es ist häufig (nicht immer!) so, daß die jungs denken, sie haben idioten vor sich. ich bin im moment direkt betroffen, weil wir ne hütte bauen und ich demzufolge mit rechnungen überflutet werde. der dachdecker hielt es z.b. nicht für nötig, seine leistungen zu spezifizieren, sondern hat auf die rechnung einfach einen pauschalierten betrag geschrieben. da kann man schon mal nachdenklich werden....
beim material werden häufig mondpreise verlangt ("oh, da habe ich mich wohl vertan.") usw., usf.

gurkengrüße  

8584 Postings, 8635 Tage Rheumax@Gurke

 
  
    #17
22.05.02 13:21
Denke, bei so einem Hüttenbau haben wir es mit etwas anderem zu tun als mit
der Rechnung für eine Kleinreparatur. (In dem Fall hat der Handwerker wohl ein
paar € Versicherungszuschlag berechnet).
In der Regel macht der Architekt für jedes Gewerk Ausschreibungen und auf Grundlage der eingegangenen Angebote findet dann eine Vergabe statt.
Das heißt, die Preise liegen auf dem Tisch. Jede Taglohnstunde, jedes Material, das nicht enthalten ist, wird vom Bauleiter genehmigt und abgezeichnet.
Entspricht der Rechnungsumfang dem Angebot, wozu braucht es dann einer detaillierten Rechnung?
Wie die lage in der Baubranche ist, dürfte sich herumgesprochen haben.
Wer kann da Mondpreise verlangen? Die Handwerker sind froh, wenn sie Aufträge zu kostendeckenden Preisen bekommen können.

Deshalb ist der Zeitpunkt für einen Hüttenbau im Moment außerordentlich günstig.
Gratuliere!  

13451 Postings, 8834 Tage daxbunny@schnee

 
  
    #18
22.05.02 13:27
Wo bleibt der Regiebericht- hatte er keinen unterschrieben?? Ansonsten bezahlt man solche Aufträge mit einem Festpreis, der im Vorfeld ausgehandelt und schriftlich niedergelegt wird!! Gruß DB  

19524 Postings, 8712 Tage gurkenfred@rheumax

 
  
    #19
23.05.02 13:30
detaillierte rechnung beim hüttenbau braucht es für sämtliche mehrleistungen, die nicht standardmäßig bestandteil der vereinbarten bau-u.leistungsbeschreibung sind, sowie für eigenleistungen des bauherren. da ich diese dinge direkt mit den handwerkern abrechne, hätte ich dann schon gern gewußt, wieviel ich wofür bezahle, und zwar aufgeteilt in material und macherlohn. und damit tun sich die jungs halt sehr schwer. es beschleicht einen das gefühl, daß da die dinge künstlich intransparent gehalten werden sollen.

die aussage mit den mondpreisen bezog sich auf materialkosten; wahrscheinlich denkt man, daß der kunde dort keine preisvergleiche anstellt (weil er dafür zu doof ist...???). ich bin z.b. gerne bereit, etwas mehr auszugeben, wenn ich vom anbieter referenzen oder empfehlungen habe. aber bei mehr als 10% unterschied (wie z.b. bei unseren malerarbeiten) ist der gute wille erschöpft.

nix für ungut, aber dieses gefühl, über den tisch gezogen zu werden, ist halt im hintergrund vorhanden.  

4706 Postings, 8480 Tage R.A.P.@schnee

 
  
    #20
23.05.02 18:07
Wenn Du ganz gemein sein willst, kannst Du auch noch einen Sicherheitseinbehalt ( 10% )von der Rechnung abziehen. Die mußt Du ihm nach Ablauf der Garantie ( VOB = 2Jahre nach BGB 5Jahre )auszahlen, oder er stellt eine Sicherheit in Form einer Bankbürschaft.  

8584 Postings, 8635 Tage RheumaxSorry, aber so einfach geht das nicht!

 
  
    #21
24.05.02 10:44
Einen Sicherheitseinbalt kannst Du nur vornehmen, wenn das VORHER ausdrücklich vereinbart war.
Das ist bei einer Kleinreparatur absolut unüblich und da wird sich auch kein Handwerker darauf einlassen.
Hast Du überhaupt eine Ahnung, was eine Bankbürgschaft kostet?
Zu den Zinsen über die Laufzeit (Avalkreditzinssatz bei meiner Bank =1,8 %) kommt noch die Schreibgebühr für die Bürgschaftsurkunde von € 20.
Soll das der Handwerker für so ein Lapalie übernehmen?
Unter einem Auftragsvolumen von € 5000 wirst Du wohl niemand finden und auch keinen Architekten, der bei einem Kleinauftrag so etwas verlangt!  

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