Frage zu Handwerkerrechnung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 24.05.02 10:44 | ||||
Eröffnet am: | 21.05.02 18:45 | von: schnee | Anzahl Beiträge: | 21 |
Neuester Beitrag: | 24.05.02 10:44 | von: Rheumax | Leser gesamt: | 4.376 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Ist das zulässig?
Soweit ich weiß, wird auf volle Viertelstunden augerundet. Nicht mehr!
Also maximal 2x eine halbe Stunde bezahlen.
Hört sich übrigens nach nem Ossi-Handwerker an. Bei uns versuchen es alle erst mal auf diese Tour... ;-)
Ansonsten mal bei der Handwerkskammer anrufen.
An-und Abfahrtszeit ist aber wegen der geringen tatsächlichen Arbeitszeit für beide zu bezahlen. Der arme Chef muss ja seien Gesellen auch die komplette Fahrzeit bezahlen. Armer Chef, deshalb weil er solche Aufträge annimmt, und dann auch noch um eine korrekte Bezahlung bangen muss.
Bei länger dauernden Arbeiten. min. 1 Tag ist nur die Anfahrtszeit zu vergüten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Insofern ist, wenn er eine Stunde pro Person berechnet in Ordnung.
Grüße Reiny
den Job von ihm uebernahm)
Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Ist das zulässig
Merke: Auch "mündliche" Vereinbarungen sind rechtswirksam!
:-)
Wahrscheinlich hat sich der Meister den Schaden erst mal angesehen. Unentgeldlich natürlich, denn seine Arbeitszeit kostet ja nix.
Dann zwei Mann losgeschickt, Benzin verfahren, dann noch eine Rechnung geschrieben, Briefmarke drauf und verschickt.
Und dann die Rechnung gekürzt bekommen und darf sich jetzt mit dem Kunden herumärgern.
Wie wärs, wenn Du nächstes Ma selbst aufs Dach steigst?
Zumindes wirst Du Dir einen Dummen suchen müssen, der für Dich arbeitet ohne Geld verdienen zu wollen!
-Benzin verfahren? 50 Euro Anfahrtskosten berechnet, dagegen ist ja auch nichts einzuwenden
außerdem hat er zuerst (total )3 Stunden berechnet und erst auf Anfrage dies korrigiert (er weiß daß es sich um einen Versicherungsfall handelt und dachte wohl ... oder einfach ein Fehler in der Buchhaltung)
Ich meine nur, daß es vorher angebracht wäre auf solche Abrechnungsweisen hinzuweisen.
es ist häufig (nicht immer!) so, daß die jungs denken, sie haben idioten vor sich. ich bin im moment direkt betroffen, weil wir ne hütte bauen und ich demzufolge mit rechnungen überflutet werde. der dachdecker hielt es z.b. nicht für nötig, seine leistungen zu spezifizieren, sondern hat auf die rechnung einfach einen pauschalierten betrag geschrieben. da kann man schon mal nachdenklich werden....
beim material werden häufig mondpreise verlangt ("oh, da habe ich mich wohl vertan.") usw., usf.
gurkengrüße
der Rechnung für eine Kleinreparatur. (In dem Fall hat der Handwerker wohl ein
paar € Versicherungszuschlag berechnet).
In der Regel macht der Architekt für jedes Gewerk Ausschreibungen und auf Grundlage der eingegangenen Angebote findet dann eine Vergabe statt.
Das heißt, die Preise liegen auf dem Tisch. Jede Taglohnstunde, jedes Material, das nicht enthalten ist, wird vom Bauleiter genehmigt und abgezeichnet.
Entspricht der Rechnungsumfang dem Angebot, wozu braucht es dann einer detaillierten Rechnung?
Wie die lage in der Baubranche ist, dürfte sich herumgesprochen haben.
Wer kann da Mondpreise verlangen? Die Handwerker sind froh, wenn sie Aufträge zu kostendeckenden Preisen bekommen können.
Deshalb ist der Zeitpunkt für einen Hüttenbau im Moment außerordentlich günstig.
Gratuliere!
die aussage mit den mondpreisen bezog sich auf materialkosten; wahrscheinlich denkt man, daß der kunde dort keine preisvergleiche anstellt (weil er dafür zu doof ist...???). ich bin z.b. gerne bereit, etwas mehr auszugeben, wenn ich vom anbieter referenzen oder empfehlungen habe. aber bei mehr als 10% unterschied (wie z.b. bei unseren malerarbeiten) ist der gute wille erschöpft.
nix für ungut, aber dieses gefühl, über den tisch gezogen zu werden, ist halt im hintergrund vorhanden.
Das ist bei einer Kleinreparatur absolut unüblich und da wird sich auch kein Handwerker darauf einlassen.
Hast Du überhaupt eine Ahnung, was eine Bankbürgschaft kostet?
Zu den Zinsen über die Laufzeit (Avalkreditzinssatz bei meiner Bank =1,8 %) kommt noch die Schreibgebühr für die Bürgschaftsurkunde von € 20.
Soll das der Handwerker für so ein Lapalie übernehmen?
Unter einem Auftragsvolumen von € 5000 wirst Du wohl niemand finden und auch keinen Architekten, der bei einem Kleinauftrag so etwas verlangt!