Infomatec AG erneut Schadensersatzklage abgewiesen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 19.04.02 15:10 | ||||
Eröffnet am: | 19.04.02 15:10 | von: ZitttlauO | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 19.04.02 15:10 | von: ZitttlauO | Leser gesamt: | 1.547 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
19.04.2002: Erneut Schadensersatzklage gegen Infomatec Gründer und Vorstände vor dem Augsburger Landgericht abgewiesen.
Der Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg hat am 19.4.2002 unter dem Aktenzeichen 2 O 4859/01, in seiner mündlichen Urteilsverkündung die Klage eines Anlegers gegen die Vorstände der Infomatec AG wegen Schadensersatzes nach angeblich falschen Ad-hoc-Mitteilungen abgewiesen.
Bemerkenswert ist, dass Richter Dr. Hirmer, ebenso wie bereits die 6. Zivilkammer des Landgerichtes Augsburg, in seiner Urteilsbegründung vom 9.1.2002 unter dem Aktenzeichen 6 O 1640/01, der Auffassung war, daß der entstandene Schaden bei Herausgabe der entscheidungserheblichen Ad-hoc-Mitteilungen nicht vom Vorsatz der Vorstände und Beklagten umfaßt war.