Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe!


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Neuester Beitrag: 14.01.00 00:26
Eröffnet am:13.01.00 01:59von: voltagoAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:14.01.00 00:26von: voltagoLeser gesamt:1.881
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140 Postings, 9089 Tage voltagoSteuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe!

 
  
    #1
13.01.00 01:59
Soweit ich weiß, werden Kursgewinne aus in Deutschland nicht zugelassenen Fonds mit ca. 90% Steuer belegt, unabhängig von Einhaltung der Spekufrist.

Weiß jemand, wie das mit in Deutschland nicht gehandelten Auslandsaktien ist? Vielen Dank!  

252 Postings, 9179 Tage MisterXRe: Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe!

 
  
    #2
13.01.00 07:47
Hi voltago!
Zum ersten Teil Deiner Frage kann ich leider nichts sagen, da ich hierüber bisher noch nichts gehört habe.

Hinsichtlich Deiner zweiten Frage ist zu sagen, daß sogenannte Doppelbe-
steuerungsabkommen den Staat definieren, wo diese Spekulationsgeschäfte
steuerpflichtig sind (z.B. DBA Frankreich regelt, daß Spekulationsgeschäfte im Wohnsitzstaat zu versteuern sind).

Gruß MisterX  

140 Postings, 9089 Tage voltagoDas ist genau der Grund für meine Frage -

 
  
    #3
14.01.00 00:26
bei nicht zugelassenen Fonds ergibt sich gerade wegen (oder trotz) DBA die 90%-Belastung, weil dann wohl Steuen in beiden Staaten erhoben werden.    

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