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Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 14.03.02 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.02 19:31 | von: Joshua_XP | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 14.03.02 23:48 | von: Joshua_XP | Leser gesamt: | 3.529 |
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„(1) Soweit es für die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und die damit im Zusammenhang stehende Rückverfolgung der Herkunft eines Rindes erforderlich ist, ist jeder Marktbeteiligte, ausgenommen Verbraucher im Sinne des § 6 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegeöetzes, berechtigt, Daten
1. nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1, die die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern regeln,
2. nach der Viehverkehrsverordnung,
3. der Zuchtbescheinigung nach der Verordnung über Zuchtorganisationen,
4. der Schlachttierkennzeichnung nach der Fleischhygieneverordnung,
5. über die Einstufung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen nach der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch sowie
6. nach der Rinder-und Scbafprämien-Verordnung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen."
Da aber die Betroffenen bei eventuellen Vergehen mitwirken, gibt es keine Aufklärung.
Darum hat man auch aktuell den Verbraucher außen vor gelassen.
Aber für die gesetzgeberische Notwendigkeit, höchstmögliche Voraussetzungen für Aufklärung zu sorgen, ist Genüge getan.
Das nennt man anderso Mafia. Hier nennt man es Rechtsstaat.
naja, diese aussage verstehe ich auch nicht...
aber egal...
gruß
ramazotti