MDax Werte über Xetra ohne Mindeststückelung


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04.03.02 12:11
ftd.de, Mo, 4.3.2002, 3:00  
Trends: Häppchenweise abgezockt
Von Christoph Hus

Die Deutsche Börse freut sich über den Wegfall der Mindestorder für MDax-Werte. Anlegerschützer sind weniger euphorisch.

Der Handel auf der elektronischen Handelsplattform Xetra werde für Privatanleger jetzt noch attraktiver, verkündete die Deutsche Börse dieser Tage. Grund für die Freude der Börsianer: Für die Werte des MDax gibt es künftig keine Mindestordergröße mehr. Diese Beschränkung ist bei Papieren aus den Segmenten Smax und Neuer Markt schon seit längerem abgeschafft, Dax-Werte bleiben von der Neuregelung unberührt.

MDax-Aktien konnten über Xetra bislang nur in Paketen zu mindestens 100 Stück gehandelt werden. Künftig dürfen nun auch MDax-Titel in kleineren Mengen über Xetra den Besitzer wechseln. Für Privatanleger kann das von Vorteil sein - vorausgesetzt, die Banken führen auch Aufträge in kleinen Stückzahlen sofort aus. Bisher mussten die Broker die Kleinorders mehrerer Kunden mit Stückzahlen unter 100 zu einem großen Geschäft zusammenfassen, um die Mindestordergröße zu erreichen.

Hohe Gebühren
Doch was die Börse als Fortschritt feiert, beurteilen Anlegerschützer skeptisch. Sie warnen vor steigenden Gebühren für die Bankkunden durch zunehmende Teilausführungen von Aktiengeschäften. Hintergrund: Ordert ein Anleger bei seiner Bank zum Beispiel 500 Aktien eines MDax-Unternehmens, kann die Bank nur selten alle Papiere auf einen Schlag kaufen. Sie erwirbt die Aktien in mehreren kleinen Tranchen, so genannten Teilgeschäften.

Bisher hat ein Anleger wegen der Mindestordergröße in jedem dieser Geschäfte mindestens 100 Aktien zugeteilt bekommen. Jetzt könnte die Order aber in weitaus kleinere Geschäfte aufgesplittet werden. Das Problem dabei: Viele Banken kassieren von ihren Kunden für jedes Teilgeschäft eine Mindestgebühr - die Kosten der Transaktion explodieren. "Grundsätzlich ist die Abschaffung der Mindestordergröße zwar begrüßenswert, weil der Markt dadurch liquider wird", sagt Markus Straub, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. "Aber das Geschäftsgebaren der Banken kann ich nicht gutheißen. Die Berechnung jedes Teilgeschäfts ist einfach nicht gerechtfertigt."

Eine Frage der Kulanz

Die meisten Banken langen bei den Provisionen kräftig zu. Die Mindestgebühr für jedes Teilgeschäft mit geringem Volumen liegt zwischen neun und 15 Euro. Nur wenige Institute, wie etwa die BHF-Bank oder die Volks- und Raiffeisenbanken, berechnen die Pauschale nur einmal oder lediglich einen Prozentsatz des Handelsvolumens als Provision, unabhängig von der Zahl der Teilgeschäfte.


Dass sie gleich mehrfach die Hand aufhalten, begründen die Banken mit den Kosten jeder einzelnen Transaktion. Dabei zahlen die Kreditinstitute der Deutschen Börse für jedes Geschäft bis 20.000 Euro lediglich eine Pauschale von 1,5 Euro. Die Zahl der Teilgeschäfte hat dabei keinen Einfluss auf den Preis. Die Forderung von Anlegerschützer Straub lautet deshalb: "Die Banken sollten die Mindestgebühr bei Teilgeschäften nur einmal erheben - das reicht."


Einige Banken zeigen sich immerhin kulant, wenn ihre Kunden von der Höhe der Provision überrascht werden. Beispiel Comdirect: Der Direktbroker der Commerzbank zahlt die doppelt und dreifach gezahlten Gebühren zurück, wenn sie bei einem Kunden zum ersten Mal anfallen und er sich darüber beschwert. Doch damit ist die Nachsicht der Banker auch schon am Ende. "Nachdem wir den Kunden einmal aufgeklärt haben, erstatten wir die Gebühren bei weiteren Geschäften nicht mehr", stellt Comdirect-Sprecher Mathias Hajek klar.


Die Anleger müssen sich also selbst vor übermäßig vielen Teilgeschäften schützen. Eine Möglichkeit bieten Orderzusätze, die einige Banken ihren Kunden anbieten. Wer zum Beispiel seinen Auftrag mit dem Zusatz "immediate or cancel" versieht, verbietet der Bank die Aufsplittung in mehrere Teilgeschäfte. Die Broker müssen sofort so viele Aktien wie möglich kaufen und den Rest des Auftrages stornieren. Beim Orderzusatz "fill or kill" kauft die Bank sofort alles oder nichts. Allerdings ist ein solches Geschäft für den Anleger ein Glücksspiel: Gibt es gerade kein entsprechendes Angebot, sitzt er auf dem Trockenen und bekommt gar keine Aktie.

 

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