Schneider Technologies (719340): Spannung steigt!
Stellt Euch nicht so an.*ggg*
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Mein Taschengeld ist alle sonst würde ich sie mal nehmen, um zu sehen wohin der Weg führen würde. ;-)))
Und ich sage es nochmals ich halte bis zur Verhandlung, bzw. bis zu einem Urteilsspruch.
Also werde mich nochmals vor dem 15.03.2005 zu Worte melden. ;-))
ich bin bei 0,19 am fr eingestiegen.....
hoff des da noch was kommt
es wird kaum noch hier drüber diskutiert!
warum ist der Kurs heut Mittag eingebrochen?
außerdem sollte man mißverständliche beiträge unterlassen
Der 15 märz rückt immer näher! Habe heute nochmal aufgestockt.
Der Wiesheu in Bayern hat auf jeden fall Dreck am Stecken nur die Frage inwieweit das deutsche Rechtssystem dies erkennt.
Schneider-Aktionäre fühlen sich getäuscht
Von Gerhard Hegmann
Der vor drei Jahren zusammengebrochene Unterhaltungselektronikkonzern Schneider hat nach Ansicht von Aktionären die Öffentlichkeit mit seinen Plänen über das Laser-Fernsehen massiv getäuscht. Eine Schadensersatzklage könnte die Folge sein.
Bereits 1997 sei eine Studie der damaligen Daimler-Benz-Konzernforschung für die gemeinsame Lasersparte LDT in Gera zu dem Ergebnis gekommen, dass eine breite Markteinführung des Laser-TV frühestens 2010 zu erwarten sei. Der Schneider-Vorstand hatte hingegen noch auf der Hauptversammlung 2001 behauptet, dass " voraussichtlich ab 2003/2004 Laser-Display-Geräte" für den privaten Gebrauch zur Verfügung stehen. " Unsere Klienten haben jetzt die Belege für eine Schadenersatzklage" , sagte Unternehmensberater Armin Widmer (Kraus Widmer Consulting, Zell b. Lörrach) der FTD.
Die Vision des Laser-Fernsehens hatte auf die Börsenbewertung von Schneider und damit auf die Realisierung der Kapitalerhöhungen im Dezember 1999 und im April 2000 entscheidenden Einfluss. Die US-Investmentbank Lehman Brothers schürte mit optimistischen Prognosen die Fantasie. Nach der Pleite gab es Strafanzeigen mitunter auch gegen die beiden Emissionsbanken und Ex-Großaktionäre LfA Förderbank Bayern und Lehman Brothers, weil sie die Aktionäre nicht über die wesentlichen Risiken aufgeklärt haben sollen und sich zeitgleich von ihren Aktienbeständen zu überhöhten Kursen trennen konnten .
Die dreiteilige Daimler-Studie muss nach Ansicht der Beratungsgesellschaft Kraus Widmer Consulting dem Schneider-Vorstand und nach Erstellung mehrerer Detailprüfungen (Due Dilligence) der LfA und Lehman bekannt gewesen sein. Daimler konnte seinen 50-Prozent-Anteil an der Laser-TV-Gesellschaft LDT Ende 1999 zum Einstandspreis von 25 Mio Euro an Schneider zurückgeben. Die LfA Förderbank behauptet erst im Oktober 2004 von der Studie erfahren zu haben, schreibt der " Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.
die Vorwürfe sind absolut glaubhaft, nur die Frage ob die LfA davon wusste oder nicht. Auf jeden Fall wurden Anleger über die Marktreife der Lasertechnologie getäuscht. Bin mal gespant auf das urteil....heute noch einsteigen und morgen absahnen