Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 245 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 974.520 |
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Wie sehr kann man eigentlich die Realität ignorieren?
Na ja, kennt man ja von den Aluhüten...
Solon SE...Solon Energy GmbH....Solon International LLFZE...Solonag.de....Solon.Solar..... Solon Group....
Berufserfahrung
Solon S.E.
Director Energy Management Systems
Solon S.E.
2010–Heute11 Jahre
Berlin Area, Germany
Aufbau des Geschäftsfeldes Energiemanagement und Einführung einer Energiespeicherlösung.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/...schwere-loesung/5897102.html
Ohne brauchbare Info vom Insolvenzverwalter wird das bei Solon schnell ein Eigentor. Nee, danke. Besser nicht.
Hier gibt es kein Interesse und warum? Weil die Aktionäre es kapiert haben, dass der Laden pleite ist! Hier kann man nur versuchen raus zu kommen. Dann hätte man damit wenigsten einen Verlustvortrag!
Schackel, das Ding ist gegessen! Da kannst Du noch soviel schön daher plappern, wie toll sich der Kurs hält! Und ohne Umsätze keinen Verkauf! Oder willst Du nur kaufen und die Dinger nie wieder los werden?
Honest hat damit vollkommen Recht!
"Rein in die Aktie kommt man immer, raus kommen nur wenige."
Domain www.linkedin.com/company/solon-international-ll-fze durchsuchenhttps://www.linkedin.com/company/solon-international-ll-fze
Solon International LL FZE | 59 followers on LinkedIn.
mit 15 Beschäftigten schaffen sie ja jede Menge.....
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.
Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
1 Nutzer wurde vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: kinghero007