Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 243 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 976.112 |
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Ahnung hat! ;-)
Mal so als Tipp: Paragraph 41 SEAG.
SOLYCO Solar eine Veränderung am 24.07.2020 Änderung zu Nr. 1: Vorstand: Dr. Podlowski, Lars; m ...
Registernummer: HRB 216920 B Kurzbeschreibung
SOLYCO Solar AG mit Sitz in Berlin ist im Handelsregister mit der Rechtsform Aktiengesellschaft eingetragen. Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 14057 Charlottenburg (Berlin) unter der Handelsregister-Nummer HRB 216920 B geführt. Das Unternehmen ist wirtschaftsaktiv. Die letzte Änderung im Handelsregister wurde am 24.07.2020 vorgenommen. Das Unternehmen wird derzeit von 5 Managern (2 x Vorstand, 3 x Aufsichtsrat) geführt. Die Frauenquote im Management liegt bei 60 Prozent. Es sind 2 Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt. Das Unternehmen verfügt über einen Standort.
>>>>>>>>>>Quellenangabehttps://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/.../SOLYCO_SOLAR_AG.html
>>>Vorstand:
Dr. Lars Podlowski, Ramona Storck Quelle. :https://www.solon.solar/impressum/
Quelle:Solon (Unternehmen) – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Solon_(Unternehmen
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.
Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 116524 B Bekannt gemacht am: 08.04.2013 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
04.04.2013
SOLON SE, Berlin, Am Studio 16, 12489 Berlin. Nicht mehr Vorstand:; 6. Säuberlich, Stefan; Nicht mehr Vorstand:; 9. Dr. Bickel, Walter.
Am selben Tage endete auch der Berherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit PVworx GmbH
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
HRB 111265 B: PVworx GmbH, Berlin, Baseler Straße 60, 12205 Berlin. Berichtigend wird zu Eintragung lfd. Nr. 6 veröffentlicht: Rechtsverhaeltnis: Der mit der SOLON AG für Solartechnik bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft auf die SOLON SE und deren Auflösung infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung zum 04.04.2013 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Die Insolvenzverwalter waren auch aus dem gleichen Hause von hww in Hamburg....
hier mal ein interessanter Beitrag von Dr. Walter Bickel :
https://www.youtube.com/watch?v=AB28hw2d5WI
Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Du weißt was ich meine ?
Hier kommt die Frage, alles Andere bleibt gleich.
www.solonag entstammt welchen Ursprungs ? Da kein Impressum und sonst welche Aussagen darin getroffen werden, wieso kann man SOWAS einfach ins Netz stellen ? Wer hat es eigentlich zu verantworten mit welchen Ziel ?
Glück auf
Interessant dabei der Gewinn und Abführungsvertrag, PVworx hatte ja auch noch einen davon.
Weiterhin die zeitliche Schiene der Eintragung zur Insolvenzeröffnung bzw. deren Beantragung und die Sache mit der EU-Beihilfe siehe Schreiben an seine Exillenz Dr. Westerwelle.....
.... das war eine sehr bewegte Zeit...... aber die hat sich doch gelohnt.
Gab ja dann einen AWARD an hww in Hamburg Turnaround des Jahres... für die Sanierung von Solon....
Glück auf
"Weichen Sie beim Verfassen eines Beitrags nicht vom Thema des dazugehörigen Threads ab."
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