was soll das sein ein Hartes Urteil,Witz oder.....
Seite 3 von 4 Neuester Beitrag: 01.08.08 20:44 | ||||
Eröffnet am: | 08.07.08 12:46 | von: Happydepot | Anzahl Beiträge: | 88 |
Neuester Beitrag: | 01.08.08 20:44 | von: Mme.Eugenie | Leser gesamt: | 2.379 |
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Die Verteidiger der Angeklagten haben schon vor der Urteilsverkündung Berufung angekündigt.
Die bleiben erstmal solange draußen, bis in 3 Jahren der BGH das Urteil kassiert, weil nicht genug berücksichtigt wurde, das beide zur Tatzeit betrunken waren, unter 21 Jahren und unter Drogen standen. Was vergessen?
Ach ja, die schlimme Kindheit.
Kurz vor der Urteilsverkündung heute, hatte einer der Verteidiger noch versucht, die Beweisaufnahme nochmal zu erreichen, weil angeblich das Opfer ( ein ehemaliger Rektor ) sich schon mal ausländerfeindlich geäußert haben soll.
Da diese Punkte wohl bei dem Urteil nicht berücksichtigt wurden, gehe ich ganz stark davon aus, dass in der Berufung ein wesentlich milderes Urteil rauskommt.
Bitte mich nicht falsch verstehen, aber für so Subjekte hätte ich nur eine Kugel pro Person übrig und die Menschheit wäre auf immer vor diesen Monstern sicher.
MfG
Schlurp
PS: Damit es auch noch nach der Haftzeit weh tut,( ich schätze mal maximal 5 Jahre ) sollten die Täter dazu verurteilt werden, die kompletten Behandlungskosten ( Krankenhaus, Nachbehandlung usw.) des Rentners zu übernehmen.
Auch hier gilt: Am meistens schmerzt es am Geldbeutel.
Hey legt die Steine weg wir können doch über alles reden...........:-?
lauf....Jäger....lauf...
bis auf eine Kleinigkeit - Haftstrafe im Heimatland absitzen. Geht leider nicht.
Hürden für Abschiebung
CSU-Politiker haben eine Abschiebung der U-Bahn-Schläger nach Verbüßung ihrer Haftstrafe gefordert. Die zuständige Münchner Behörde weist dagegen darauf hin, dass trotz des hohen Strafmaßes Hürden für eine Ausweisung aus Deutschland bestehen.
- von hinten ohne Vorwarnung?
- Tatort verlassen, obwohl man mit lebensgefährlichen Verletzungen rechnen musste?
In seiner Begründung sprach Richter Baier von einem "gnadenlosen und erbarmungslosen Handeln" der jungen Männer. Die Brutalität sei nicht zu übertreffen gewesen. Zudem hätten sie ihr Opfer hilflos liegen gelassen, obwohl sie davon ausgehen mussten, dass die Verletzungen tödlich waren. Es handele sich damit um "bedingten Tötungsvorsatz", so der Richter. Durch den Alkoholkonsum der beiden vor der Tat sei ihr "natürliches Hemmungsvermögen" zwar eingeschränkt, ihre Steuerungsfähigkeit aber nicht beeinträchtigt gewesen.
Zu milde? Mich würde interessieren, wie das Opfer Hubert N. darüber denkt.
http://www.ariva.de/Rassismus_in_Muenchen_t313787#jump3926287
Wer bekommt schon gerne - einfach so - den Schädel eingetreten?
Mitleid mit den Tätern will bei mir jedenfalls nicht so recht aufkommen..
Das Urteil wird nicht Bestand haben.
es geht mir einzig und alleine um Verhältnismäßigkeiten, und zwar um solche hinsichtlich anderer Urteile, wo es sowohl ähnliche Anklagen wegen versuchten Mordes gab oder wo Menschen wirklich ermordet wurden. Ein Rechtsstaat hat das mE zu berücksichtigen...
bspw.
17. Juni 2002
LICHTENHAGEN-PROZES
Täter kommen mit Bewährungsstrafen davon
"Schuldig des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung", lautete das Urteil. Wegen ihrer Beteiligung an den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen hat das Schweriner Landgericht drei Männer zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten verurteilt.
Schwerin - Die Strafen wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, bei den Verurteilten im Alter von 27 bis 29 Jahren handele es sich keineswegs um die Haupttäter des Brandanschlags auf die Asylbewerberunterkunft. Zugleich äußerte er sein Bedauern, dass es bis zur Verurteilung der Täter fast zehn Jahre gedauert habe.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die Angeklagten daran beteiligt, Brandsätze auf das Gebäude zu werfen, in dem sich etwa hundert Ausländer und der Rostocker Ausländerbeauftragte Wolfgang Richter aufgehalten hatten. Sie konnten sich nur über das Dach vor den Flammen in Sicherheit bringen.
Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 18 Monate gefordert und in zwei Fällen Bewährungsstrafen empfohlen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch beziehungsweise Einstellung des Verfahrens plädiert.