Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die
Warum? Hier sind u.a. Demokratie, Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, die Menschenwürde sowie die anderen Grundrechte fest verankert, die Grundrechte binden den Staat zudem als unmittelbar geltendes Recht.
Und wenn mal jemand beispielsweise mit behördlichen Regelungen nicht einverstanden ist, kann er dagegen klagen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht extra die Feststellung einer Grundrechtsverletzung oder bestimmter weiterer Verfassungsrechte beantragen.
Übrigens: "Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte." (Art. 27 GG - http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_27.html).
...
5. ..., die Handels- und Schiffahrtsverträge, ..." - aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html).
"(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
...
21. die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschiffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen;
..." - aus Art. 74 Abs. 1 GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html .
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungskonvent_auf_Herrenchiemsee
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/...-zum-grundgesetz
illegale Autorennen mit geliehenen Autos in Städten nehmen zu...
Innenstädte bestehen nur noch aus Shisha Bars u. BarberShops...
wo ich eigentlich nicht hingehen möchte...
Deutschland hat sich extrem stark verändert...
...von 1948 wäre es nie zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland (und natürlich zu einer Verfassung derselben) gekommen. Warum diese Verfassung später nur "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" getauft wurde, erschließt sich ganz leicht aus der damaligen Abfolge der Eerignisse.
Wichtig ist: Diese Konferenz war etwas Einzigartiges in der Geschichte:
"Nach dem Historiker Henning Köhler stehen die Londoner Empfehlungen in der Geschichte einzigartig da:
Während in allen anderen Fällen Völker, deren Staatsgebiet von einer fremden Macht besetzt war, mühsam Mitspracherechte und Eigenstaatlichkeit erkämpfen müssen, erging hier eine „schroffe Aufforderung der Besatzungsmächte […], gefälligst einen Staat zu gründen“, und das in einer Situation, in der niemand aus der betroffenen Bevölkerung eine entsprechende Forderung gestellt hatte. Sie wäre allgemein als Forderung nach einer Spaltung Deutschlands verurteilt worden.
https://www.welt.de/vermischtes/article213068906/...site.onsitesearch
Kiwii... ich weiß nicht... wo du wohnst u. was du dort erlebst...
um die gesamtgesellschaftliche Situation in Deutschland als "schön" zu bezeichnen...
Für mich ist das NICHT schön... und auch nicht AKZEPTABEL.
Letztendlich also haben wir unsere staatliche Wiedergeburt nach den WK II im wesentlichen den angelsächsischen Siegermächten zu verdanken, die den Deutschen (Ministerpräsidenten und Verfassungsfachleuten) erst mal einen Tritt in den Allerwertesten verpassen mußten, damit die sich überhaupt bequemten, eine 'Verfassung' auszuarbeiten...
Allerdings war die Motivation für das Zögern der deutschen Seite (siehe Rittersturz-Konferenz) durchaus ehrenwert, wollte sie doch in erster Linie die Einheit des Reiches bewahren und keine Fakten schaffen, die dieser entgegenstehen würden (wie eine Verfassung nur für die Westzonen...). Die Einheit ist dann später (1990) doch gekommen, allerdings unter endgültigem Verzicht auf die unter russische und polnische Verwaltung gestellten Gebiete (Posen, Pommern, Ostpreussen). Deren endgültiger Verbleib bei Polen und Russland wird u.a. häufig auch als Argument herangezogen, warum insbesondere Polen keinen Anspruch auf (weitere) Reparationen geltend machen könne, da man bereits entschädigt worden sei. (Wobei für Polen ein Verlust der eigenen Ostgebiete durch die 'Westverscheibung' dabei natürlich gerne übersehen wird...)