Hätte eine Frage an Rechtsexperten
Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben ??
Kann jemand helfen ? Wäre für kurze Hinweise dankbar !
Sollte aber der, der das Versprechen gab finanziell nicht in der Lage sein so gilt: Aus leeren Taschen kann man nix rausholen.
1993 setzen sich zwei zum Notar und regeln dort etwas
2003 dann haben sie es sich anders überlegt und vereinbaren - ohne Notar - aber schriftlich - etwas anderes,
was dem Inhalt des Notarvertrages widerspricht
also diese Änderung 10 Jahre später
was zählt jetzt - Inhalt Notarvertrag oder die spätere Vereinbarung ???
Problem ist - das man sich an die spätere Vereinbarung nicht halten will - jetzt 2010
und sich auf Inhalt Notarvertrag beruft
Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist jede nachträgliche Veränderung oder Vereinbarung ebenfalls notariell beglaubigen zu lassen.....
Moderation
Zeitpunkt: 27.03.10 23:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 27.03.10 23:53
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Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
man zieht für gewöhnlich nur nen notar weil der beiden parteien nochmal genau risiken und nebenwirkungen erklärt.....
dafür braucht man doch einen Notar !?
aber es wurde hier festgehalten, das der andere von gemeinsamen Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen
und nun steh ich immer noch dümmer da
pflichtigen rechtsgeschäfte.....
ABER : nicht Scheidungsauseinandersetzungen
da kommt das Recht was ich oben beschrieben hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktmaessiger Schutz von Steuergeld des Staates,
Man stelle sich nur vor, der Steuerzahler muesste zum Schluss
fuer jeden Seitensprung/ eheliche Machtkaempfe aufkommen..
Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!
in geldangelegenheiten wendet man sich nicht an die ariva-community.....
wer sich hier rumtreibt, der ist unseriös und nicht akzeptabel...