potzi sagt: vielleicht kommt jetzt mehr Substanz
Hahahahahahahahahahahahahaha
Dann musst du aufhören zu posten potzi!!!!!!!!! Hahahahajaha
So und nun trink dir mal einen mein bester. Deine laune ist ja unerträglich! Echt jetze! :))))
Allein aus diesem Grunde schon als Nichtbetroffener ist die Meldung als bestehender Ariva Grund abzuweisen.
Schatzi schenk mir ein Foto *sing .....schenk mir ein Foto von dir *la la la
....und ich sag dir, mit wem du Ähnlichkeit hast.
Hats bei den politischen Themen oder der Islam Problematik wieder nicht mit Argumenten gerreicht Tali ?
Da fühlt man sich im eigenem Mobbing Wohnzimmer nicht mehr wohl....
Anno 68 schrie man "Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren"....passt schon!
Bloß solange gibts Ariva noch nicht.
Wie das Urteil wohl nach der ersten Verhandlung als „zulässige Meinungsäußerung“ beziehungsweise als „Werturteil“. begründet wurde und später als
„ehrverletztende [sic] Äußerung, die durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt ist.“....erschließt sich wohl keinem.
Hermann Joseph Reichertz bezog sich ganz alleine auf die Herkunft von M.Friedman, wo er ja im ersten Urteilsspruch Recht bekam.
Wohl aber die anschließende Empörung: Der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, hat den Freispruch für den Republikaner-Funktionär kritisiert.
Der Begriff habe geholfen, die Grundlage für die Massenvernichtung von Hunderttausenden von Sinti und Roma zu schaffen. Das Urteil stehe dem Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit entgegen. "
Und Zack wurde das erste Urteil revidiert.
Damit die Rassismus Keule weiter ihre Berechtigung hat.
Im Zeichen des Antiziganismus