mal ne frage an die steuerprofis.


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Neuester Beitrag: 22.01.11 14:23
Eröffnet am:20.01.11 12:35von: KostenfaktorAnzahl Beiträge:36
Neuester Beitrag:22.01.11 14:23von: sonnenschein.Leser gesamt:2.244
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218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktormal ne frage an die steuerprofis.

 
  
    #1
20.01.11 12:35
kann man gewinne aus 2007 mit verlusten aus 2008 und 2009 verrechnen?  
10 Postings ausgeblendet.
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10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchen@10

 
  
    #12
2
20.01.11 13:08
es geht um einen Verlustrücktrag! Nicht einen Vortrag. Wer lesen kann ist echt im Vorteil....  

14542 Postings, 6705 Tage gogolwas für Gewinn ??

 
  
    #13
1
20.01.11 13:09
Aktien oder Firma

11076 Postings, 6021 Tage badtownboyNur Vorjahr § 10 EStG

 
  
    #14
1
20.01.11 13:10

1674 Postings, 5078 Tage menschmaierversteh ich nicht

 
  
    #15
20.01.11 13:10
du müsstest doch pflichtveranlagt sein. Hast du denn bisher keine Erklärungen
abgegeben.

Oder wie ist dein Unternehmen organisiert?!

Ohne Infos kann dir hier keiner sagen, wie du dich informieren kannst.

Steuerberater dürfte aber sicher nicht schaden- kostet aber geld sehe ich ein. Ich glaube diese Lohnsteuervereine helfen auch kleineren unternehmern? weiß ich aber nicht?!  

23529 Postings, 6060 Tage schlauerfuchsLöschung

 
  
    #16
20.01.11 13:11

Moderation
Zeitpunkt: 20.01.11 14:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktor2007

 
  
    #17
20.01.11 13:12
mal mit beispielzahlen:

2006 - 1.000,- gewinn (interessiert weniger)
2007 - 100.000,- gewinn
2008 - 50.000,- verlust

es wurde keine anlage SO abgegeben.  

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktormenschmaier

 
  
    #18
1
20.01.11 13:15
war angestellter, und habe nebenbei aktien gehandelt. meine aktiengeschäfte hatte ich nie angegeben und muss dieses jetzt nachträglich machen :(  

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchendas nennt man Steuerhinterziehung...

 
  
    #19
3
20.01.11 13:18
dringend zum Steuerberater!  

14542 Postings, 6705 Tage gogoldann hast du sicherlich einen Brief

 
  
    #20
1
20.01.11 13:21
in dem der Zeitraum steht, da ich davon ausgehe du hast nicht nur die Anlage SO nicht ausgefüllt sondern sich auch bei der Anlage KAP/ bzw AUS ( fallst notwendig ) ,,,,,,,,verschrieben,,,,,,,,,, also ab zum Steuerberater sonst wird das Loch noch größer in welches du rein fällst  

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchennaja mit "verschrieben"

 
  
    #21
2
20.01.11 13:24
ist es nicht mehr getan, wenn man 100k Gewinn verschweigt. Und da die Erklärung ja unterschrieben werden muss....
Dürfte im Zweifel ja ne Selbstanzeige werden.
@1 also ich glaube du hast ganz andere Sorgen, als dir um die Rückübertragung von Verlusten Gedanken zu machen. Wie gesagt, ab zum Profi und da mit offenen Karten spielen. Die wissen am Besten, was zu tun ist.  

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktorläuft ja schon alles

 
  
    #22
2
20.01.11 13:24
ich wollte es nur bestätigt haben, dass ich doppelt gef... bin

erstmal, dass ich meine gewinne 2007 komplett versteuern muss und nicht mit "2008" verrechnen kann und 2tens, dass ich den Verlust 2008 wenn überhaupt 2009-2013 ausgleichen kann.  

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchenauf jeden Fall solltest du

 
  
    #23
1
20.01.11 13:26
in Zukunft alles extrem korrekt machen, da du beim FA genau geprüft werden wirst in den nächsten Jahren. Also möglichst wenig "Experimente".  

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktordas dumme ist nur, da ich ziemlich unerfahren war

 
  
    #24
20.01.11 13:33
alles verkehrt gemacht habe.

gewinne wurden realisiert.
verluste wurden buchverluste, also ziemlich spät 2-3 jahre später realisiert.

so bin ich zu den gewinnen gekommen, die ich versteuern muss, obwohl die gewinne längst weg sind. :(  

50950 Postings, 7670 Tage SAKUMit #18 wird # 4 richtiger als #2

 
  
    #25
1
20.01.11 13:34
...und zwar um einiges richtiger.

Aber @sonnenscheinchen: Die Frage der Fragen kam von gogol!! Wenn man also nur eine Möglichkeit in Betracht zieht (Aktiengewinn / ~verlust) und sonst nix, dann sollte man sich nicht aber bitte nicht wundern, wenn es andere Menschen gibt, die auch bei Fragen zu differenzieren vermögen. Und das Stichwort hier heißt Verlustrücktrag bei Unternehmen.

Wenn du also das nächste mal schlechte Laune hast, geh sporteln oder kacken!

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchentja saku

 
  
    #26
20.01.11 13:37
da #2 in Verbindung mit #3 aber ganz klar von KAP ausgeht und das hier ein Anlegerforum ist, liegt die Vermutung näher, es geht um KAP als um Unternehmensbesteuerung!
Insofern war klar, um was sich die Frage dreht. Und die Frage geht um Verlustrückträge, nicht Vorträge. Der Unterschied scheint dir aber nicht ganz klar zu sein. Man munkelt, dass google hier weiterhelfen könnte.

Wenn du also das nächste mal meinst, einen unqualifizierten Kommentar geben zu müssen, dann geh sporteln oder kacken!  

1674 Postings, 5078 Tage menschmaieraha

 
  
    #27
20.01.11 13:52
also kein Unternehmen sondern Aktiengewinne etc.

Ganz unglücklich das deine Steuererklärungen ganz offensichtlich falsch waren. Bin da jetzt kein Experte, aber soweit ich mich erinnere kreuzt man da doch immer irgendwas an-> OWis und Strafrecht grüßen freundlich. Keine Angst, wenn es nur ein paar Euros waren ist das alles noch halb so schlimm und mit nem guten Anwalt oder StB in den Griff zu bekommen...

(wie man hört hat der Birkenstock ja nun auch einen Mandante weniger;)

Ok nicht witzig. Wenns ein paar Euronen waren kann jedem mal Fehler passieren. Auch ich lese mir gewiss nicht immer den ganzen Scheiß durch den mir z.B. die Bank oder sonstwer schickt.

Wenn du und deine Frau aber gemeinsam veranlagt sind, macht es doch sinn, dass das Einkommen deiner Frau berücksichtigt wird?

Ansonsten musst du mal genau gucken, wie das gemacht wurde. In den Jahren gab es da einige gesetzesänderungen und auch einen ewigen Terz, wie Gewinne und Verluste hin und her mitgenommen werden können. Eigentlich ein Fall für den stB? Ob sich ein Lohnsteuerverein damit auskennt???  

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktorhabe nochmal was gefunden

 
  
    #28
20.01.11 13:54
http://www.steuerempfehlung.de/pdf/Freigrenze.pdf

Im Urteilsfall erzielte ein Aktionär Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in 1999. In 2000 musste er Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften hinnehmen, welche er im Rahmen des Verlustrücktrages in 1999 in der Art und Weise mindernd ansetzte, dass der übriggebliebene Gewinn unterhalb der Freigrenze lag.

Gilt dieses für mich nicht???  

26960 Postings, 5834 Tage WahnSeedoch, doch....

 
  
    #29
20.01.11 13:56

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktormenschmaier

 
  
    #30
20.01.11 13:59
nen lohnsteuerverein will und kann mir bei den beträgen nicht helfen. deswegen bin ich zum steuerberater gegangen. der sagt mir, dass ein verlustrücktrag nicht möglich ist!

was für mich extreme auswirkungen hätte, da von den gewinnen nix übrig geblieben ist. und ich jetzt sozusagen, eine steuerschuld zurückzahlen muss, für gewinne, die schon längst wieder weg sind. das könnte ne privatinso für mich bedeuten :( hatte von einigen leuten gehört, dass ein verlustvortrag möglich ist, aber dieses gilt wohl für unternehmen. deswegen wollte ich nochmal im finanzforum ne 2-3 meinung hören.  

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchen@kostenfaktor

 
  
    #31
2
20.01.11 14:04
vergiss die Rückübertragung. Da es sich um hinterzogene Gewinne handelt, sind die in 2007 nicht deklariert worden. Ganz klare Sache.
Sei froh, wenn du mit der reinen Nachzahlung und Verzinsung der Steuerforderung die Sache bereinigen kannst. Du darfst aber keine Ungereimheiten verschweigen. Also alles aufdecken, was auch nur im entferntesten in den letzen Jahren den Beigeschmack von Steuerhinterziehung haben kann. Sonst schießt du dir vollends ins Knie.  

1674 Postings, 5078 Tage menschmaiergib bei google

 
  
    #32
20.01.11 14:19
aktiengewinne verluste rückwirkend oder so ein.

Aber nochmal ich bin da überfragt und vermutlich alle hier, da es keine allgemeine Antwort gibt.

Dein Fall hat einfach zu viele Variablen. Alleine die Auswirkungen deiner falschen Steuererklärungen einzuschätzen kann vermutlich nicht mal jeder StB...  

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktoreine weitere fragen

 
  
    #33
22.01.11 13:36
vermute, aber dass ich mir hierbei auch selbst in den rücken geschossen habe.

vor der abgeltungssteuer, waren aktiengewinne die über ein jahr gehalten wurden, steuerfrei. wie sieht es mit den verlusten aus, die hab ich teilweise über ein jahr gehalten bis ich sie realisiert habe. kann ich die verluste gegenrechnen, oder sind die verluste durch die haltefrist 1 jahr auch steuerbefreit?  

218 Postings, 6131 Tage Kostenfaktormeine Frage

 
  
    #34
22.01.11 14:13
ist eigentlich nur, ob Verluste (genauso wie bei Gewinnen) auch nach einem Jahr verjähren? bidddeee um hilfe...  

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchenja, genauso für alle Aktien die vor

 
  
    #35
1
22.01.11 14:17
1.1.2009 angeschafft wurde  

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchenund geh endlich zum Steuerberater

 
  
    #36
1
22.01.11 14:23

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