für alle die fluxx ag treu waren
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 22.11.06 13:47 | ||||
Eröffnet am: | 23.10.06 20:59 | von: zadar2 | Anzahl Beiträge: | 39 |
Neuester Beitrag: | 22.11.06 13:47 | von: Star _Geli | Leser gesamt: | 7.070 |
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Fluxx AG: OLG Düsseldorf bestätigt Bundeskartellamtsbeschluss zum Lottovertrieb
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Lotto-Vertrieb im Supermarkt steht nichts mehr im Wege
- Neuer Staatsvertrag muss sich an europäischem Kartellrecht messen
Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des
Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten
bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den
Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder
dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX
entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt
festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als
auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter
angewendet werden.
Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne
sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich
zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt
werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der
neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der
Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen
Kartellrechts zu messen ist.
FLUXX AG
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com AG-Filter: FLUXX AG
Übersicht Kurse Chart
News Forum
Performance seit Posting
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Börsenspiel / Depot Platz
Hedge 2006 377/540
Depot 2006 1246/1425
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Boardmail schreiben
ID markieren, ignorieren
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Regelverstoß melden
Charlie McCreevy in einem Interview im Spiegel vom 23. Oktober. „Nach der unerträglichen
Selbstgefälligkeit mit der die Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche den Entwurf
des neuen Lotteriestaatsvertrags nachgebessert und auf den Weg gebracht haben, macht
dieser Satz des EU-Kommissars wieder Hoffnung auf europäische Gerechtigkeit“, so Markus
Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU).
Die Position von Charlie McGreevy ist eindeutig und unmissverständlich. Die restriktiven
Regelungen für Glückspielanbieter in Deutschland hält er für unzulässig, weil sie
private Wettanbieter vom Markt ausschließen und somit gegen die Dienstleistungsfreiheit
im europäischen Binnenmarkt und gegen EU-Recht verstoßen. VEWU begrüßt das konsequente
Vorgehen der EU-Kommission und die Absicht, das Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland bis zur letzten Instanz durchziehen zu wollen. „Das wäre eine
hochnotpeinliche Situation für Deutschland, das ab 1. Januar 2007 die
Ratspräsidentschaft in der EU übernehmen wird. Das Bekenntnis zu einem gemeinsamen und
starken Europa einerseits und der Verstoß gegen EU-Recht andererseits führen die
Glaubwürdigkeit Deutschlands ad absurdum“, so Markus Maul.
Vor diesem Hintergrund dürfte das europarechtswidrige Vorgehen der Ministerpräsidenten
auch der Bundeskanzlerin nicht sonderlich gefallen. Bei der Gestaltung des neuen
Lotteriestaatsvertrags agieren die Länder indes selbstherrlich und gestalten ihre
Gesetze so wie sie ihnen am besten nutzen. Wer kontrolliert eigentlich die Länder und
die staatlichen Lottogesellschaften, ob sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
in ihrem Staatsvertrag und anschließend in der Praxis korrekt umsetzen? Wie kann es
sein, dass auf der Sitzung der Länderchefs in der vergangenen Woche der Vertragsentwurf
dahingehend korrigiert wurde, dass die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen nun als
redaktioneller Beitrag gewertet und somit vom geplanten TV-Verbot ausgenommen wurde?
Warum fallen Sendungen zu Lotterien wie z.B. Glücksspirale oder Klassenlotterien, nun
plötzlich doch nicht unter das ursprünglich geplante TV-Werbeverbot?
Wer soll der Argumentation der Regierungschefs noch glauben, es ginge ihnen beim
Lotteriestaatsvertrag ausschließlich um die Eindämmung der Spielsucht? Charlie McCreevy
glaubt es jedenfalls nicht und bringt es im Spiegel-Interview auf den Punkt: Den
Staatslotterien geht es um den Profit und um nichts anderes. „Dagegen ist grundsätzlich
nichts einzuwenden. Aber diese Regeln müssen für alle gelten. Wir befinden uns mitten in
einem Wirtschaftskrieg, über dessen Ausgang Europa und der Europäische Gerichtshof
entscheiden werden. Es ist ein Armutszeugnis für die deutsche Politik, dass es ihr an
Vernunft und Weitblick fehlt, die Belange ihres Landes selbst in die Hand zu nehmen und
zu regeln. Wir setzen nun auf die EU und sind mehr als zuversichtlich, dass Europa den
Länderchefs einen Strich durch ihre völlig absurde Rechnung machen wird“, so Markus
Maul.
Positive Nachrichten für den Verband Europäischer Wettunternehmer gab es heute nicht nur
aus Europa, sondern auch aus Nordrhein-Westfalen. Das OLG Düsseldorf hat mit heutigem
Beschluss den Eilantrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks gegen die Entscheidung des
Bundeskartellamtes zurückgewiesen. Ende August hatte die Wettbewerbsbehörde den
staatlichen Lottogesellschaften untersagt, den Markt weiter unter sich aufzuteilen und
private Lottofirmen wie Faber, Tipp24, Jaxx oder Fluxx in ihrer Geschäftstätigkeit - dem
Verkauf staatlicher Lottoprodukte - zu behindern. Die Richter bestätigten heute den
Beschluss des Bundeskartellamtes in allen wesentlichen Punkten. Die Lottogesellschaften
sind ab sofort wieder verpflichtet, Spielscheine privater Spielvermittler
entgegenzunehmen. Aufgrund der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit
dürfen weder das Regionalitätsprinzip noch Teile des so genannten
Regionalisierungsstaatsvertrags weiter angewendet werden.
Besonders erfreulich ist aus Sicht des VEWU die Feststellung des OLG, dass auch der
Entwurf des neuen Lotteriestaatsvertrags, der im Dezember von den Ministerpräsidenten
der Länder verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu
messen ist. Das OLG Düsseldorf weist in seinem Beschluss deutlich darauf hin, dass die
Finanzhoheit und europäisches Kartellrechts nebeneinander stehen und dass die
Finanzhoheit der Länder ihre Grenzen in den Bestimmungen des europäischen Kartellrechts
findet. Hierzu führt das Gericht aus: „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen und
Verhaltensweisen sind den Ländern nicht deshalb erlaubt, weil sie in Gestalt eines
Länder-Finanzausgleichs stattfinden.“
„Die Statements von Herrn McGreevy und die Hinweise des Kartellsenats sind in meinen
Augen ein Wink mit dem Zaunpfahl. Die Ministerpräsidenten wären gut beraten, den
Beschluss des OLG Düsseldorf zum Anlass zu nehmen, über die Alternative einer
Liberalisierung des Wettmarktes doch noch einmal dezidiert nachzudenken, bevor sie
juristischen Schiffbruch erleiden; von den wirtschaftlichen Einbußen ganz abgesehen.“ so
Markus Maul abschließend.
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
01.11.2006
SES Research
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Jochen Reichert, Analyst von SES Research, empfiehlt die Aktie von FLUXX (ISIN DE0005763502 / WKN 576350) zu halten.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, werde der Sofortvollzug des Bundeskartellamtes zum Vertrieb von Lotterieprodukten wieder hergestellt. Schwerwiegende Wettbewerbsverstöße des Deutschen Toto- und Lottoblocks seien bestätigt worden.
Zum Hintergrund: Das Bundeskartellamt habe am 28.08.2006 weitreichende Entscheidungen zum Vertrieb von staatlich konzessionierten Lotterieprodukten getroffen. Unter anderem sei festgestellt worden, dass die Behinderung des stationären Vertriebes von Lottoprodukten durch die Landeslottogesellschaften sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Dementsprechend hätten die Landeslottogesellschaften die Behinderung von privaten gewerblichen Vermittlern sofort zu unterlassen.
Der Deutsche Toto- und Lottoblock habe daraufhin eine Klage vor dem OLG Düsseldorf eingereicht. Das OLG Düsseldorf habe am 24. Oktober die Klage der Lottogesellschaften abgewiesen und die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Darüber hinaus habe das OLG keinen Zweifel daran gelassen, dass der neue Lotteriestaatsvertrag, der am 13.12.2006 verabschiedet werden solle, an den Maßstäben des Europäischen Kartellrechts zu messen sei.
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Der jetzige Entwurf des Lotteriestaatsvertrages berücksichtige nicht das Europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht. Ein Verbot von gewerblichen Vermittlern oder eine erhebliche Einschränkung der Tätigkeit von gewerblichen Vermittlern im stationären oder Online-Bereich verstoße eindeutig gegen Europäisches Recht. Das heiße, in einem Klageverfahren gegen einen Glücksspielstaatsvertrag, der gewerbliche stationäre Lottovermittler verbiete, würde der Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen (im Sinne, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Fassung für nicht vereinbar mit Europäischen Recht wäre).
Für FLUXX habe die Entscheidung des OLG die Konsequenz, dass der Rollout von Direkt-Lotto erstens nicht weiter behindert werden dürfte und zweitens die stationäre Vertriebstätigkeit durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht verboten werden dürfte. Trotzdem könnten die Ministerpräsidenten zunächst einen Glücksspielstaatsvertrag verabschieden, der ein Verbot von privaten gewerblichen Spielvermittlern im stationären Bereich vorsehe. FLUXX müsste dann den Klageweg einschlagen. Dies würde die Auslieferung der Terminals so lange unterbinden, bis FLUXX vor den Gerichten Recht bekomme. Klarheit über den Status privater gewerblicher Vermittler dürfte erst am 13.12.2006 hergestellt sein.
Die Analysten würden davon ausgehen, dass FLUXX in Q3/06 die vermittelten Spieleinsätze auf Grund der guten Jackpot-Situation im Vergleich zum Vorquartal um 12,5% auf 19,8 Mio. Euro habe steigern können. Gleichzeitig erwarte man im Vergleich zu Q2/06 einen um 7,5% rückläufigen Umsatz auf 13,2 Mio. Euro. Grund hierfür sei, dass der Sportwettenbereich von FLUXX sich in einem Transformationsprozess befinde. Auf Grund der derzeit rechtlichen Restriktionen liege der Fokus in der Neukundengewinnung in ausländischen Märkten.
In Q3 würden die Analysten einen EBIT-Verlust in Höhe von 1,7 Mio. Euro erwarten (Q2/06: EBIT-Verlust: 1,1 Mio. Euro). Hierfür seien im Wesentlichen zwei Gründe aufzuführen. Zum einen dürften die Rechtsberatungskosten deutlich gestiegen sein. Zum anderen werde trotz der rechtlichen Unsicherheiten Direktlotto weiter aufgebaut.
Die Q3-Zahlen seien für die Perspektiven von FLUXX von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend für die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens werde der Erfolg von Direktlotto sein. Hierfür müsse zunächst die endgültige Fassung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgewartet werden, dessen Verabschiedung für den 13.12.2006 geplant sei.
Bis dahin belassen die Analysten von SES Research ihr Rating für die FLUXX-Aktie zunächst auf "halten". Das Kursziel sehe man bei 7,70 Euro. (01.11.2006/ac/a/nw)
Potsdam (ddp). Die staatlichen Lottogesellschaften rechnen nach der Einstellung ihres Internetangebots mit erheblichen Umsatzeinbrüchen. Wer seinen Tipp bislang online abgeben habe, werde voraussichtlich zu privaten Internetanbietern wie Faber oder Fluxx wechseln, sagte die Sprecherin der im Lottoblock federführenden Brandenburg Lotto GmbH, Kristin Lehmann, am Dienstag auf ddp-Anfrage in Potsdam. Im vergangenen Jahr setzte der Deutsche Lotto- und Totoblock mit dem Verkauf von Tippscheinen im Internet rund 186 Millionen Euro um.
Einen Bericht der «Süddeutschen
Zeitung» (Dienstagausgabe), nach dem alle staatlichen Lottogesellschaften mit Ausnahme Schleswig-Holsteins ihr Angebot spätestens am Dienstag abgestellt haben, konnte Lehmann zunächst nur für Brandenburg bestätigen. Das Bundeskartellamt will zunächst eine Stellungnahme der Länder abwarten. Diese solle bis Mittwoch übermittelt werden, sagte eine Kartellamtssprecherin auf ddp-Anfrage in Bonn. Danach werde «weiter geschaut». Die Frist läuft am Dienstag um 24.00 Uhr ab.
Die Entscheidungsfindung war offenbar zumindest in Potsdam konfus verlaufen. Laut Lehmann hatte Brandenburg Lotto sein Internetangebot am Montag zunächst wie angekündigt für alle Länder geöffnet. Nach der Telefonkonferenz der Chefs der Staatskanzleien sei am selben Tag vom Potsdamer Innenministerium die Weisung ergangen, den Verkauf von Tippscheinen im Internet einzustellen.
Lehmann sprach sich für eine Überprüfung der Folgen der Abschaltung durch die Aufsichtsbehörden aus. Die Auflage, Angebote nicht zu öffnen, müsse «eigentlich» auch für die privaten Anbieter gelten, sagte sie.
Das Bundeskartellamt hatte Ende August die regionale Marktaufteilung durch die Länder als «besonders schwer wiegende Wettbewerbsbeschränkung» abgelehnt. Die Länder standen damit vor der Entscheidung, ihre Onlineangebote zur Wahrung des staatlichen Monopols entweder bundesweit zu öffnen oder einzustellen.
Bislang waren Online-Tipper gezwungen, trotz teils erheblicher Preisnachteile ausschließlich bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslands zu spielen. So lagen die Internet-Bearbeitungsgebühren für einen Lottoschein in Rheinland-Pfalz bei gleichen Gewinnchancen zuletzt etwa fünf Mal so hoch wie in Bremen.
Schleswig-Holszein will in den nächsten Tagen den anderen Bundesländern ein Kompromiss=
vorschlag vorlegen.Darin schlägt die CDU-Fraktion zwei unterschiedliche Staatsverträge
zum Glücksspiel vor.So soll es neben den seit 2004 geltenden Vertrag einen zweiten geben
der die rechtlichen Bedingungen für Glücksspiele wie Sportwetten u.Lottovermittelung
regelt.Die Staatskanzelei in Kiel hat den Vorschlag bereits abgesegnet.Somit wäre die
Existenz von Glückspielvermittlern wie "FLUXX" und "TIPP24" gesichert.
Man will somit ein Exodus privater Anbieter, welche ins Ausland gehen würden verhindern.
Firman wie "FLUXX" kämpfen mit einen enormen persönlichen Einsatz mit ihren Mitarbeitern
in Deutschland zu bleiben.CDU Chef Wadephul, will somit ein deutlisches Signal setzen
und dieses Engagement anerkennen.
Seit langen ist in der Bevölkerung gegen den bisher geplannten Staatsvertrag
ein starker Widerstand zu spüren, so der EURO.
Beide Chefs,von TIPp24 und FLUXX begrüßen diesen Vorschlag außerordentlich und
halten ihn für sehr vernünftig.
Miste,Miste es rappelt in der Kiste.
Jeder soll daraus erlesen was er möchte,voller Wortlaut im EURo am Sonntag,
doch für die Investierten wird es nach dem ende November zu erwarteten
Glückspieentscheid der EU, in Italien , und den neuen Staatsvertrag,am
13.Dezember,der uns alle überraschen wird nur eine Richtung geben,
gen Norden.
Zusammentreffen der Kommission am 15.11. ohne konkret zu werden,doch
in Anbetracht der Umsätze heute, ist bei den Einen oder Anderen
bestimmt etwas durchgesickert zum positiven von Fluxx.
geht es sehr schnell nach oben mit den Kurs und richtige Dynamik kann
es im Dezember bzw.Januar geben , ohne ein großartigen Rücksetzer.
McCreevy will bei Glücksspielen gleiches Recht für alle
STRASSBURG/BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat nach den Worten von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy nicht die Absicht, den Markt für Glücksspiele durch europäische Gesetze zu regeln oder zu liberalisieren. Gleichzeitig pocht McCreevy aber darauf, dass alle Wettanbieter - also auch private und ausländische - überall gleiche Chancen haben müssten. Beobachter in Brüssel sehen darin eine "Liberalisierung durch die Hinertür".
Für mich gibt es genügend Neuigkeiten. Aber offensichtlich gewichten dies potentielle Käufer von Fluxx anders oder kennen diese News nicht (es lesen ja nicht alle in diesem Forum mit):
Fluxx-News einer einzigen Woche (jedoch von Fluxx nicht verbreitet):
- Kooperation mit Yahoo Spanien
- Kooperation mit Telefònica Spanien
- Casinoangebot bei Mybet aufgeschaltet
- Ende September 200 Direkt-Lotto Outlets, Ende Dezember 650.
- Kommission der Ministerpräsidenten fordert ein Ende des staatlichen Monopols (siehe meine letztes Posting)
- Jaxx jetzt wieder mit Tippgemeinschaften (sehr attraktives Angebot, auch mit Teilnahme für eine einzelne Ziehung!)
- Hab ich was vergessen?
Dies alles in einer einzigen Woche
Hab ich was vergessen?
- eigenes Lottoportal in Spanien (www.serviapuestas.es)
- Angebot Weihnachtslotterie für spanische Unternehmen (www.loteriaempresas.com)
- Neuer Auftritt von www.loterias.com (aber nicht bekannt, welchen Anteil Fluxx daran hat)
und in den Wochen davor:
- erster Anbieter in Deutschland für die 50-Cent Wette (bei Pferdewetten)
- erster Anbieter für einen einarmigen Banditen für reale Pferdewetten (bei www.bestwetten.de)
Fluxx strotzt nur so vor Innovationsgeist. Bald stimmen auch die Zahlen, dann wirst Du die Explosion sehen, wie wir sie uns alle wünschen.
CIAO ( der Text ist nicht von mir, stimme demaber zu 100% zu )
nur Verluste....
FLUXX braucht mindesten 1 Jahr sich zu erhollen...und ich wuerde nich dafuer warten
Meine Vorschlag ist fuer den Trend abzuwarten, und dann kaufen ...
Es ist noch nicht klar wie es weiter gehts...
gruss
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CIAO
Landessportbünde begrüßen Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen Die Konferenz der Landessportbünde im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) begrüßt den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 25.10.2006, der im Dezember zur Beschlussfassung durch die Ministerpräsidentenkonferenz ansteht.
1.) Die Landessportbünde teilen auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Einschätzung der Länder, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung des staatlichen Glücksspielmonopols ein geeignetes Mittel ist, die Glücksspielsucht einzudämmen, den Glücksspielmarkt zu kanalisieren und zu begrenzen, den Schutz von Jugendlichen und Spielern zu gewährleisten und die mit dem Glücksspiel verbundene Begleitkriminalität zu bekämpfen.
2.) Durch den Staatsvertrag wird das staatliche Monopol für das Glücksspiel für weitere vier Jahre fortgeführt und damit die bewährte Finanzierungsgrundlage für die Sportförderung durch die Länder für diesen Zeitraum gesichert. Die Landessportbünde begrüßen den im Staatsvertrag verankerten Verwendungszweck eines erheblichen Anteils der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke. Die Landessportbünde bitten zu prüfen, ob hierbei eine Zweckbestimmung der Erträge für den gemeinnützigen Sport explizit ausgesprochen werden kann.
3.) Die Landessportbünde sehen die Notwendigkeit - nach Abschluss des Staatsvertrages - die nächsten vier Jahre mit allen Beteiligten in der Politik, in der Wirtschaft und des Sports zu nutzen, um die in der politischen Diskussion der letzten Monate vorgebrachten Alternativen zum staatlichen Glücksspielmonopol emotionsfrei zu durchdenken. Entscheidend wird hierbei aus der Sicht der Landessportbünde sein, die Finanzierung der gemeinwohlorientierten Arbeit des Sports in mindestens dem bisherigen Umfang auch in Zukunft zu gewährleisten.
Bei der Erörterung von Alternativen zum Glücksspielmonopol wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ebenso zu beachten sein wie die Rechtsprechung des EuGH.
Auch der Ausgang angekündigter und eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der Europäischen Kommission wird in diese Evaluierung mit einzubeziehen sein.
Jede Form der Liberalisierung – als Alternative zum staatlichen Glücksspielmonopol - muss dabei europarechtliche Vorgaben beachten. Dazu gehören ein europaweites Ausschreibungsverfahren sowie ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren. Das heißt, jede Beschränkung der Teilnehmerzahl für einen liberalisierten Glücksspielmarkt in Deutschland bedarf einer sehr differenzierter Begründung. Die Vorstellung der Liberalisierungsbefürworter, man könne im EU-Ausland konzessionierte Glücksspielveranstalter von Deutschland fern halten, zumindest aber durch eine Niederlassungspflicht in Deutschland zu Steuer- oder Konzessionsabgaben verpflichten, geht fehl.
Schließlich wird abzuwägen sein, ob die von den Liberalisierungsbefürwortern unter diesen Voraussetzungen versprochenen Zuwächse bei der Finanzierung des Sports noch realistisch sind, wenn zugleich, was gerechtfertigt ist, auch die Erzielung von Gewinnen für die liberalisierten Glücksspielveranstalter bei der Berechnung Beachtung finden muss.
4.) Auch innerhalb des Sports wird das Moratorium für das Staatsmonopol in den nächsten vier Jahren Gelegenheit geben, über eine angemessene Verteilung der Konzessionserträge – etwa der Oddset-Mittel – vor allem zugunsten des Fußballs zu beraten. Die Landessportbünde haben hierzu Vorschläge gemacht. Eine Reaktion des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) hierzu steht bisher aus. Die Landessportbünde sind zuversichtlich, dass innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu diesem Thema nach der abschließenden Entscheidung der Ministerpräsidenten ein Konsens gefunden werden kann.
5.) Die Landessportbünde unterstützen die Position des DOSB, dass im Staatsvertrag Ausnahmeregelungen zur Werbung explizit für solche Glücksspiele bzw. Lotterien zugelassen werden, deren Erträge sozialen und gemeinnützigen Zwecken zufließen. Dies gilt insbesondere für die Lotterie „GlücksSpirale“, deren Erträge neben dem Breitensport auch dem Denkmalschutz und der freien Wohlfahrtspflege zugute kommen.
CIAO
Bisher habe man mit "angezogener Handbremse" agieren müssen, doch nun könne man Vollgas geben, kommentierte Fluxx-Chef Rainer Jacken die Entscheidung des Kartellamts. "Einzelne Lottogesellschaften haben uns Steine in den Weg gelegt, die das Bundeskartellamt nun endgültig zur Seite räumen will", ergänzte er.
Außerdem erhofft sich Fluxx zusätzliche Umsätze, sollte der zwischen den Bundesländern geschlossene Regionalisierungsstaatsvertrag vom Kartellamt gekippt werden. Dieser sieht unter anderem eine Begrenzung der Provisionen für gewerbliche Spielvermittler vor.
Doch damit nicht genug. Außerdem sieht Fluxx Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten. Das Kartellamt habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Europarecht in Deutschland zur Anwendung kommen müsse, so Fluxx.
Weiterer Auftrag für Digidis in Spanien:
Neben den eigenen Angeboten
- www.serviapuestas.es
- www.loteriasempresas.com
und den Lottoangeboten der Portale
- www.yahoo.es
- www.terra.es (telefònica)
sowie den Tätigkeiten für www.loterias.com
arbeitet Digidis auch am Redisign des Angebotes von www.loterias123.com (Quelle: www.salinidad5.com)
Uebrigens habe ich einen Blogeintrag (auf Spanisch) gefunden, in welchem (soweit ich das richtig interpretiert habe) von 11 Angestellten bei Digidis (Stand Oktober) die Rede war. Ventura24 beschäftigt gemäss Angaben auf der Webseite deren 26 in Madrid.
Man darf gespannt sein, ob Fluxx anlässlich der Analystenkonferenz vom nächsten Montag mit News aufwartet (dito Tipp24). Auf dieses Datum hin dürfte bei Fluxx auch eine neue Version des Factbooks ins Netz stellen.
CIAO
Verfügung.
Der Streit zwischen den Landesregierungen und dem Bundeskartellamt um die Liberalisierung des deutschen Lottomarktes verschärft sich. Wie die WirtschaftsWoche erfuhr, erging heute ein erneuter Beschluss des Bundeskartellamtes zur bundesweiten Öffnung des Internetangebotes für Lotto und Sportwetten.
Kartellamtsbeschluss: Die Lottogesellschaften müssen ihr Online-Angebote wieder öffnen,
Den Lottogesellschaften wird in der neuen Verfügung des Kartellamtes nun formal untersagt, „aufsichtsbehördlichen Weisungen zur Schließung ihres Internetvertriebs“ Folge zu leisten. „Die Weisungen der Lotterieaufsicht dürfen von den Lottogesellschaften und von den Lotterieaufsichtsbehörden der Bundesländer nicht umgesetzt werden“, heißt es in dem 20-seitigen Schreiben des Kartellamtes. Bis zum 30. November wird den Gesellschaften nun Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.
Das Bundeskartellamt hatte die Lottogesellschaften erst Anfang November unter Strafandrohung aufgefordert, ihre regional begrenzten Internetangebote bundesweit zu öffnen. Daraufhin hatten die Anbieter nach einer Telefonkonferenz der Landesregierungen den Online-Tipp komplett aus ihrem Internetangebot gestrichen. Das Kartellamt sieht darin jetzt jedoch eine Umgehung der Öffnungsverfügung.
Durch den neuen Beschluss des Kartellamtes geraten die Lottogesellschaften unter erheblichen Druck: Kommen sie dem Beschluss nicht nach, drohen empfindliche Strafen des Kartellamtes. Öffnen sie ihr Internetangebot jedoch bundesweit, verstoßen sie gegen die Landesgesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt.
Außerdem stünde die Ausweitung im Widerspruch zu einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes vom März dieses Jahres.
[21.11.2006]
CIAO
kartellamt stoppt länder im lotto streit. das bundeskartellamt hat die bundesländer im lottostreit gestoppt. in einer abmahnung untersagt das kartellamt heute nach dpa informaition in bonn den lottogesellschaften, anweisungen ihrer länder zum ende des internet angebotes umzusetzen. diese anweisung verstosst gegen kartellrecht. damit stellt sich das kartellamt im kampf um mehr wettbewerb direkt gegen die länder.
CIAO
umfangreiche Information.Ich hoffe Du bist gut Investiert, ich wünsche
Dir jedenfalls viel Glück, wie uns allen die dabei sind.