Steinhoff Informationsforum
Moderation
Zeitpunkt: 26.01.23 09:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 26.01.23 09:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Goodwill ist generell gerade ein Problem. Man möge sich auf YouTube mal z.B. Mario Lochners Video dazu anschauen.
erst kommen die Zahlen so richtig schlecht weil sie es auch sind aufgrund der horrenden Zinsen und erst dann kommt was zum 15.12.22..
Ich erwarte von diesem Management nichts mehr was im Interesse der Aktionäre!
Wenn das Management Aktionäre verar...wird es auch zum Vorscheinkommen.
Dann gibt es eh Klagen ohne ende!.
Und wird vorher abgewähl,sonnst was.
https://www.youtube.com/watch?v=H7oEks_A3rI
der speziellen Steinhoff-Kurslogik müsste selbiger dann anziehen.
"..ird es so ablaufen..
erst kommen die Zahlen so richtig schlecht weil sie es auch sind aufgrund der horrenden Zinsen und erst dann kommt was zum 15.12.22.."
Ob uns der Kurs morgen etwas über das Wissen der Insider sagt?
Moderation
Zeitpunkt: 26.01.23 11:36
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 26.01.23 11:36
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Hatte vor 1,5 Jahren schon, unter anderen Vorzeichen klar, geschrieben/vermutet, dass wir alle ein individuelles Angebot erhalten. So hab ich mir das aber ehrlich gesagt nicht vorgestellt. Aber gut, wird nun so werden, bin gespannt! :-)
Dafür genügen aber schon 5% der Stimmrechte, also bei SNH ca. 220 mio Aktien.
https://www.rosepartner.de/...ordnung-hauptversammlung-ag.html#c10403
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär
Situation #1 - Ergänzungsverlangen vor Einberufung der Hauptversammlung
Das Aktiengesetz sieht vor, dass Aktionäre vor Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, dass bestimmte Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und auch bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Allerdings kann nicht jeder Aktionär ein entsprechendes Verlangen stellen.
Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Ergänzung und Bekanntmachung bestimmter Beschlussgegenstände nur von Aktionären gestellt werden kann, die mindesten 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro allein oder zusammen halten. Das Recht , die Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen ist damit kein Einzelrecht, sondern ein Minderheitenrecht.
Eine bestimmte Form oder besondere Formalien sieht das Gesetz für den Ergänzungsantrag des Aktionärs nicht vor. Wichtig sind aber folgende Punkte:
Der Antrag muss an den Vorstand gerichtet sein.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Zu jeden Tagesordnungspunkt muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beigelegt werden.
Der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung muss der AG mindesten 24 Tage vor der Versammlung, bei börsennotierten AGs mindesten 30 Tage vor der Versammlung zugehen.
Situation #2 - Ergänzungsverlangen nach Einberufung der Hauptversammlung
Das Aktiengesetz erlaubt es aber auch, dass Aktionäre unter den vorgenannten Voraussetzungen auch noch nach Einberufung einer Hauptversammlung die Aufnahme weiter Tagesordnung im Rahmen eines Ergänzungsverlangens begehren können. Angesichts der engen Fristen muss ein Aktionär, der die bestimmte Gegenstände auf die Tagesordnung einer bereits einberufenen Hauptversammlung setzen lassen will, schnell agieren. Ansonsten droht, dass das Ergänzungsverlangen zu spät bekanntgemacht wird.
Andererseits, hat SNH seit Jan. 22 , als erstmals seit 2016 wieder Testat erreicht wurde, diesen Trumpf nicht nutzen können,
um Step3 im Sinne ALLER Stakeholder ("restore.." etc.) durchzusetzen. Wäre es vor dem Bilanzstichtag 30.09. gelungen, würden
wir am Freitag wohl die exakten Rahmenbedingungen erfahren, der Kurs wäre aber schon längst über alle Berge.
Insofern kann gewichte ich bei deser Bilanz den Punkt..Testat JA/NEIN nicht so sehr wie Januar 22.
Die haben vor kurzem 7.300 EUR Jahresbonus pro Nase bekommen, macht bei 83.000 MA rund 606 Mio. EUR.
Wenn jeder von denen für rd. 1.500 EUR Steinis kauft gehört Steinhoff zu 100% den Aktionären)
Auch mit "nur" knapp über 100k Stück finde ich den Schritt sinnvoll.
Für die meisten hier vielleicht ein Fliegenschiss und so dachte ich auch erst, was sollen meine Stimmenrechte schon bringen...
Aber wie viele hier schon sehr gut beschrieben haben, wo kriegt man eine bessere Vertretung und einen besseren Beistand für 75€ im Jahr.
Ob man dann 75€ mehr Totalverlust hat oder von einem Gewinn bei passender Abfindung 75€ "abschreiben" muss, finde ich das schon jetz die Investition des Jahres.
Zudem deckt sich die Darstellung mit vielen Infos die hier im Forum beigetragen werden.
Die SdK, so scheint es mir, hat in der kurzen Zeit schon viel in Bewegung gebracht und sich mit der Materie auseinander gesetzt.
Daher hoffe ich, dass jeder der auch wie ich, in den Augen der Großen, vielleicht nur "weniger" Stücke hält, die SdK unterstützt.
Weil wenigstens mit der Mitgliedschaft unterstützen wir die Helfer alle gleich, ob Millionen oder Tausende Stücke.
Wenn das mal nicht nach Insolvenz riecht!
Und hier glauben immer noch einige an den Weihnachtsmann und an die Mega-Abfindung.
Keinen cent werdet ihr sehen.
Wo soll denn das Geld herkommen?
Was erlaube Strunz? Flasche leer!
Jedes Stimmrecht ist wichtig und es kann auch an nur einem Stimmrecht oft scheitern.
Die 75 EUR Jahresgebühr sind verkraftbar.
Wenn alle 2.000 deutsche Aktionäre beitreten würden hätte SdK ein Budget von 2000 x 75 = 150.000 EUR, damit wäre schon einiges möglich.
Und wenn man von ca. durchschnittlich 500.000 Aktien pro Nase ausgeht, hätten wir rd. 1 Mrd. Stimmrechte bei der SdK, damit rd. 24%.
Bei dem Szenario würde Steinhoff schon jetzt mit höchster Dringlichkeit in die Verhandlungen mit der SdK gehen.
Wenn hier Gläubiger mitlesen, werden sie ganz genau wissen, dass wir es drauf ankommen lassen werden.
Unsere Verluste sind überschaubar, ob jedoch die Gläubiger bereit sind 25% und mehr von ihren 10 Mrd. aufs Spiel zu setzen, bezweifle ich
habe in meiner Exceltabelle nochmals Zahlen zu den 3 Jahresschätzungen eingefügt ohne MF und mit.
Bitte ohne Gewähr bin kein Finanzprofi soll nur eine ungefähre Leitlinie sein, jeder kann seine eigenen Werte einfügen ;-)
BG
Auch wenn die dann nur noch außerbörslich veräußert werden können.
Wenn da jährlich 0,02+ EUR Divi kommen sollte, würde ich die eh nicht verkaufen, sondern sogar mal vererben)
Wann?
Wenn der neue Vorschlag fair, transparent, weiterhin handelbar und mit Sicherheiten (Rendite) für die 20 % Gruppe in der Long Version dargestellt wird.
Vorteile:
Steinhoff braucht kein Geld in die Hand nehmen!
Wer aussteigen will kann es zu höhern Kursen.
Wer mitgehen will, da die Long Versionen transparent und fair sind hat Chance auf hohe Renditen.
N.m.M
LG Sam
Wer langfristig investieren kann ist immer der Gewinner.
Sagen wir heute 5 TEUR investiert und SH ist in 20 Jahren 6 EUR wert, wenn auch nur außerbörslich veräußerbar.
Dafür aber 20-25 Cent Divi jährlich.
Macht bei theoretischer Investition von 5 TEUR nach 20 Jahren:
- 178.500 Aktien x 6 EUR wert = 1.071.000 EUR Aktienwert
- 178.500 x 0,2 EUR = 35.700 EUR Dividende jährlich.
und jetzt Frage:
will ich die dann verkaufen?)
in 20 Jahren bin ich 55, kann in Frührente und bin Millionär.
Wer von euch kann in 20 Jahren mit seinem Beruf nach Abzug seiner Lebenshaltungskosten eine Mio. ansparen? )Also 50 TEUR jährlich