Zum Thema "Flatrate"....unglaublich
Früher oder später werden die kleinen krepieren. Natürliche Auslese.
Al grüßt
Frage: Können die Kunden angesichts der Preiserhöhung von Surf 1 fristlos kündigen?
Antwort: Ja, bei jeder Preisänderung ist (unabhängig von dem Umfang der Änderung) eine kurzfristige Kündigung möglich. In den "ergänzenden Geschäftsbedingungen" von Surf 1 enthält "§ 3 Kosten" eine Regelung für diesen Fall. Dann treten folgende Schritte ein:
a) Die Surf 1 erhöht das Entgelt für die Leistung. b) Diese "Änderung des Entgeltes wird dem Benutzer schriftlich oder per E-Mail bzw. online mitgeteilt". (Wobei ich unter "online" davon ausgehe, dass dies eine Nachricht beim Zugang zu/über Surf 1 ist.) c) Der Nutzer kann nun innerhalb eines Kalendermonats nach Absenden der Änderungsanzeige schriftlich dem geänderten Entgelt widersprechen. d) Das geänderte Entgelt gilt dann als vereinbart, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Kalendermonats nach Absenden der Änderungsanzeige schriftlich widerspricht. Diese in den "ergänzenden Geschäfts- bedingungen" § 3 Kosten" enthaltene Regelung ist gem. § 10 Ziff.5 AGB als eine "fingierte Erklärung" unwirksam. e) Im Falle eines Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, dieses Nutzungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Diese Frist ist für beide Seiten wohl angemessen.
Probleme kann es beim Zugang der Änderungsanzeige geben, da die Surf 1 GmbH die Fristen vom "Absenden der Änderungsanzeige" abhängig machen will. Regelungen, welche eine "Fiktion des Zugangs" oder eine "fingierte Erklärung" vorsehen, sind gem. § 10 AGB grundsätzlich unwirksam, so dass vom tatsächlichen Zugang der Änderungsanzeige (nachzuweisen durch die Surf 1 GmbH) auszugehen ist.
Frage: Was für Möglichkeiten hat ein Kunde, wenn der Anbieter die Leistung nicht erbringt?
Antwort: Der Vertrag ist ein Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB. Kommt die Surf 1 GmbH ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht (mehr) nach, so steht dem Nutzer das Recht einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) zu.
Frage: Handelt es sich rechtlich gesehen um eine Ersetzung eines alten durch einen neuen Vertrag?
Antwort: Nein, sondern um Änderungsmöglichkeiten, die bereits vorher vorgesehen waren.
Frage: Welche Auswirkung hat der Konkursantrag der Surf 1 GmbH auf die Nutzer?
Antwort: Solange die Surf 1 GmbH noch ihre vereinbarten Leistungen erbringt, hat der Konkursantrag keine Auswirkung auf die Rechte und Pflichten auf die Nutzer. Es kann ja auch sein, dass der Konkursverwalter im Rahmen seiner Befugnisse den Betrieb fortführt und einen neuen Geldgeber findet, so dass die Firma wieder normal weiterarbeitet. Kommt die Surf 1 GmbH dagegen ihren Verpflichtungen nicht (mehr) nach, so steht dem Nutzer das Recht einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) zu. Bei geleisteten (Voraus-)Zahlungen kann es allerdings sein, dass man dann nur noch eine Konkursquote zurückerhält - im Extremfall also einen Verlust hat.
Aleksandra Sabljarevic 31.8.2000
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Ä L T E R E A R T I K E L
Surf 1: Erster Flatrate-Anbieter ist Pleite
Surf 1: Kunden werden abgezockt
Surf1, die frühere Silyn-Tek Communications GmbH, bestätigt, gestern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt zu haben. "Ein schmerzhafter Schritt", so Nylis G. Renschler II, Geschäftsführer der Surf1 GmbH gestern in Bitburg. Trotz mangelnen unternehmerischen KnowHow (mehr dazu hier) gibt sich der Konkursritter keinesfalls bescheiden. "Gerade sein Unternehmen hätte "den Markt für die Flatrate in Deutschland erst geschaffen", heißt es in einer Mitteilung an die Redaktion de.internet.com. Unsere Nachfrage, was mit dem Geld ihrer Nutzer passiert, die die Flatrate bereits im Vorfeld bezahlt haben, blieb bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags unbeantwortet.
In Deutschand stünden nur eine unzureichende Anzahl von Einwahl-Ports zur Verfügung. Erschwert würde die technische Situation durch fehlenden Schutz der Kunden bei Einwahl Dritter, Mehrfach-Einwahl und dem Problem 'geknackter' Codes, so Renschler weiter. "80 Prozent unserer Flatrate Kunden surfen über den von uns kalkulierten Break Even Point. Dies ist auf Dauer unter den gegebenen deutschen Rahmenbedingungen nicht finanzierbar. Da uns hierdurch wahrscheinlich immense Verluste entstehen, ist zu befürchten, dass alle Flatrate Zugänge kurzfristig abgeschaltet werden müssen", so Nylis G. Renschler. Umstrukturierung und Fortführung der geschaffenen Internet-Kompetenz seien nun die kurzfristigen Ziele der Surf1.
31.8.2000
Surf1, die frühere Silyn-Tek Communications GmbH hat gestern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. "Ein schmerzhafter Schritt, da gerade wir den Markt für die Flatrate in Deutschland geschaffen haben", so Nylis G. Renschler II, Geschäftsführer der Surf1 GmbH. Konkurent Cisma verhängt zeitgleich eine Anmeldesperre über seinen erst kürzlich eingeführten Service. Auch der junge ISP Sonnet beginnt mit der Sperrung von “Powerusern”.
Grund: Überlastete Leitungen und rote Zahlen. Die Flatrateprovider selbst müssen für ihre Leitungen minutenpreise bezahlen und stehen daher vor kaum zu lösenden Problemen: Ab etwa 40 Surfstunden pro Monat verdienen sie nichts mehr an einem User. Bei weiterem Surfaufkommen zahlen sie sogar drauf. Wenn ich mir meine Onlinerechnung so ansehe zahlen sie sogar ordentlich drauf!
Trotzdem glaube ich an eine Durchsetzung der Internet-Pauschaltarife. Voraussichtlich werden aber nur die großen Anbieter wie T-Online und AOL überleben können. Sie besitzen durch Börsengänge und andere Einnahmequellen das nötige Kapital um ihre Aktivitäten weiter aufrecht erhalten zu können. Den anderen Anbietern bleibt die Hoffnung auf einen Übernahme (ein Internetuser wird ja an den Wachstumsbörsen mit jeweils mehreren Tausend Mark bewertet). So versucht Surf1, trotz Insolvenzverfahren, seine User weiter bei der Stange zu halten und verspricht neue Preisstrukturen und werbefinanzierte Surfangebote. Meiner Meinung nach sollte man fristlos kündigen bevor bereits bezahlte prepaid-Beiträge im Sand versickern!
denkt euch nur was für geniale hintergründe sich da finden lassen:
telekom eröffnet im Juli den Preiskampf im Flatratebereich (Noch bevor die letzte meile zum verbraucher für private anbieter geöffnet wird) ----> diese müssen mitziehen und werden in die pleite getrieben da sie selbst noch minutenpreise bezahlen müssen. Telekommunikationsgigant entledigt sich seiner konkurrenten und muss nun im kampf mit AOL und co auf eine flatrate unter 50 mark zusteuern.
Die einnahmen aus dem börsengang werden wohl ausreichen um diese strategie zu tragen. Dafür muss man sich als surfer nun 12 monate an t-online binden. sollen sich mal die analysten damit auseinandersetzen.
Das ist DER preiskampf im internet. bald haben wir amerikanische verhältnisse.
Gruß, Lyrical
Auf www.pinikemachen.de sind die besten Sponsoren erläutert.
Mein Beileid
liga2000
Wo die ihr dadurch entstehendes Minus in der Bilanz verstecken, weiß ich auch nicht.
Als Börsenfreak hat man doch eh den ganzen Tag ein Laufband mit den Depotwerten laufen, oder?
Trotz Abwesenheit zwecks Geldverdienen, sind das immer noch ca. 6 Stunden am Tag.
Gruß Dampf