War klar
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:40 | ||||
Eröffnet am: | 06.03.20 18:25 | von: Salat19 | Anzahl Beiträge: | 30 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:40 | von: Jessicaxngka | Leser gesamt: | 2.112 |
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Der Asylkompromiss der frühen 1990er Jahre führte auch deshalb zu einem drastischen Rückgang der Asylantragszahlen, weil die deutsche Regelung in den europäischen Kontext eingebettet war. Deutschland umgab sich mit einem Ring sicherer Herkunfts- und Drittstaaten und drängte auf eine europäisierte Asylpolitik, um den Asylkompromiss überstaatlich abzusichern. So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht. Dies erlaubte die Ratifikation der Übereinkommen von Schengen und Dublin, die 1990 unterschrieben wurden, bei der Verfassungsänderung aber noch nicht in Kraft getreten waren.
https://verfassungsblog.de/...bruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/
https://www.gaborsteingart.com/...n-verfassungsbruch/?wp-nocache=true
Der Verfassungsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz hat die Migrationspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scharf kritisiert. „Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert“, sagte Scholz der „Welt“ (Montagsausgabe).
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/...rfassungsbruch-31467.html
Kolja Schwartz von der ARD-Rechtsredaktion stellte daher bereits im April 2016 fest: Die Formulierung, Merkel habe die Grenzen geöffnet, sei "grundfalsch, weil es schon seit Jahren keine geschlossenen Grenzen mehr gibt innerhalb des so genannten Schengen-Raums. Es konnten also im Jahr 2015 auch keine Grenzen geöffnet werden."
Die Bundesregierung betonte aber stets, sie habe ihrem Handeln immer das Dublin-III-Abkommen zugrunde gelegt und sich auf das Selbsteintrittsrecht bezogen. Ein Staat kann demnach für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht. Dieser Rechtsauffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof EuGH im Juli 2017.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/merkel-grenze-101.html
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/...echtlings-mission.html
Neben Udo di Fabio sorgen sich auch Hans-Jürgen Papier und Michael Bertrams um den Rechtsstaat
Am 12. Januar ging ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio online, das dieser im Auftrag der bayerischen Staatsregierung verfasst hatte. Der Bonner Juraprofessor kommt darin zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin die Grenzen zwar kurzfristig unter Rückgriff auf einen "Notstand" öffnen durfte, dass aber solch eine Maßnahme nur "punktuell" und "auf wenige Tage beschränkt […] zu rechtfertigen gewesen wäre. Für eine "längere oder gar dauerhafte Außerachtlassung des geltenden Rechts" gibt es so eine Rechtfertigung nicht (vgl. Gutachten: Klage gegen Merkels Einlasspolitik hätte gute Chancen).
https://www.heise.de/tp/features/...r-kritisieren-Merkel-3377766.html
Michael Bertrams ist ein deutscher Jurist und war von 1994 bis 2013 Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts. Wikipedia
Durch den Schengen-Raum existieren die Grenzen zwischen europäischen Staaten nur auf Landkarten, da über 400 Millionen Bürgern aus 26 Mitgliedsstaaten die Freiheit eingeräumt wird, sich ohne Pass- und Grenzkontrollen so wie in einem einzigen Staat frei sowohl inner- als auch außerhalb des Gebietes zu bewegen, da in allen Ländern die allgemeinen Rechte auf Reise- und Bewegungsfreiheit Gültigkeit haben.
https://www.schengenvisainfo.com/de/staaten-des-schengen-raums/
Migranten haben die oben genannte Freiheit de jure nicht!
außer Kraft gesetzt wurde und lt. deinem #19 dh von der BR Dubln III als Begründung herangezogen und somit laut Dublin III gehandelt wurde, erkläre uns FB zB warum das System EURODAC nicht zur Anwendung gekommen ist?
Vergleich mit Dublin II
Zu den Unterschieden zur Dublin-II-Verordnung gehört, dass das System EURODAC, in dem Fingerabdrücke Asylsuchender gespeichert werden, mit zusätzlichen Daten beliefert wird. Zudem haben nun die Polizei und andere Sicherheitsbehörden Zugang zu den gespeicherten Daten.[9]
https://de.wikipedia.org/wiki/...(Dublin_III)#Vergleich_mit_Dublin_II
Papier kritisiert Merkels Eingreifen in Thüringen-Krise
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das Vorgehen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Thüringen-Krise kritisiert. „Die Ereignisse um die vor wenigen Wochen stattgefundene Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten sind ein weiteres Fallbeispiel, das einen Verlust an rechtsstaatlicher oder verfassungsrechtlicher Orientierung belegt“, sagte Papier der „Welt“ (Samstagsausgabe). Merkels Forderung während eines Staatsbesuchs in Südafrika, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich müsse rückgängig gemacht werden, gehe „verfassungsrechtlich nicht“.
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/...ueringen-krise-35199.html
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