Wann wird Haschisch ganz legalisiert??
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 17.01.05 21:08 | ||||
Eröffnet am: | 16.01.05 10:59 | von: Hadschi Hale. | Anzahl Beiträge: | 109 |
Neuester Beitrag: | 17.01.05 21:08 | von: danjelshake | Leser gesamt: | 2.878 |
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Nicht automatisch Fahrverbot
Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht ohne weiteres mit einer Geldbuße oder einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Autofahrers entschieden, der am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte.
Der - unter Umständen noch Wochen später mögliche - Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels.
Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf. Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats ermöglicht der technische Fortschritt inzwischen den THC-Nachweis im Blut, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Konsum vergangen sind. Deshalb könne von einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. In der Wissenschaft werde hier ein Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter angenommen.
(Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)
Da könnte Deutschland eine Menge Steuern einnehmen wenn Hasch endlich freigegeben wird und eine ordentliche Steuer drauf erhoben wird.....
Zeit wirds......
Gruß
HHO
In meinen Augen steht das dann aber nicht mehr im Kontext mit Genußmittel, da es nicht schmeckt.
Und erspar mir Aussagen wie von JR Ewing, dass ein Joint nur den Zweck des Rausches erfüllen will und nicht auch als Genuß anzusehen ist..ist genauso wenn Beischlaf nur zur Fortpflanzung herangezogen wird.
Ein fetter Hamburger oder eine Zigarette?
Ein kühles Köpi oder ein Steack vom verseuchten Schwein oder Rind?
Ein eiskalter Malteser oder Fisch aus der Mordsee?
Ist euch schon mal aufgefallen, dass die Gesundheitsapostel auch nicht älter werden wie all die anderen? Die Lustmenschen hatten wenigstens ne Menge Spass wenn sie abdanken!!
Ich würde mich totlachen, wenn ich den Moralisten und die Spassbremse SL überlebe:-))
Sicher kann man THC auch über die Nahrung aufnehmen; die gebräuchliche Konsumform ist allerdings das Rauchen. Im Zusammenhang mit dem Wirkstoff THC sollte man auch darauf hinweisen, daß dessen Konzentration in Cannabis in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist.
J.R.
In diesen Sinne, weiterhin viel Spass bei Euren Recherchen... LOL
HEHE sports der war gut...
"Und erspar mir Aussagen wie von JR Ewing, dass ein Joint nur den Zweck des Rausches erfüllen will und nicht auch als Genuß anzusehen ist..ist genauso wenn Beischlaf nur zur Fortpflanzung herangezogen wird."
"grüne" Grüsse
Pate
Allerdings dürfte der Kreis der Diskutanten bei Deiner Vorgabe reichlich klein werden, auch wenn Drogenbefürworter mit übertriebenen Konsumentenzahlen immer wieder den Nachweis führen wollen, wie groß doch die Gemeinde der Cannabisfreunde angeblich ist.
Ach ja, noch etwas: Der Gesundheitszustand von Drogenkonsumenten geht uns alle an, denn es ist die Solidargemeinschaft, die für die gesundheitlichen Folgeschäden aufzukommen hat - auch wenn die sich bei Haschisch und Marihuana vielfach erst nach einigen Jahren einstellen.
J.R.
Es geht aber auch um die Frage der Intention..du wertest die Lust abnedliche auf einen Joint als das kategorische Verlangen nach einem Rausch.Das ist eben nicht richtig.
Der Genuß stellt sich hierbei nicht durch einen Rauscheffekt ein.Es ist ein kontrollierbarer Nebeneffekt, welcher aber auch in anderer Situation mal bewusst nach oben geschraubt werden kann.
Zur Ariva-Primetime ist der Oberarmtonus auch ein anderer als an Karneval oder Silvester.
sports*
PS:
Ich spreche hierbei allerdings ausschließlich vom Joint rauchen, nicht von anderen Arten der Verabreichung!
weis zum Schluss eh seinen Namen nicht mehr.
Deswegen sollte man diese postings mit einer Packungsbeilage
wersehen,wo deer Leser auf evetuelle Schäden hingewiesen wird.
Zu weiteren Risiken fragen sie ihren Therapeuten.
Noch ein Hinweis in eigener Sache,User ie mein Posting noch einmal lesen möchten,
bitte kopieren es wird demnächst gelöscht.
hier gleich die 70.
Die Diskussion ist ja nicht das erste Mal hier!;-)
Aber moya,etwas Grundsätzliches:Wenn man nur mal so einen "Spruch" oder eine
"Bild"-Überschrift in seinem beschränkten Gehirn gespeichert hat,ist das nicht
weiter tragisch.Wenn man aber solche Information im besagten Kleinhirn zur Story
verarbeitet und dann die Scheiße unter die Leute bringt,wird dies von Zeit zu
Zeit Ärger geben!
Zu dem angesprochenen Fall:Ein mir nicht sonderlich angetaner Ströbele ist
gegen jede Art von Drogen,auch gegen "Hanf"!! Er führt Krieg gegen jede
Droge,in erster Linie wohl aber gegen die Droge Alkohol!
Auch bei Ariva gilt:Erst informierten,dann posten!!
Im übrigen richtet sich meine Kritik nicht nur gegen dich,sondern gegen jede
Form der fahrlässigen oder bewussten Verleumdung von Mitmenschen!
28.01.2004: Presseerklärung von Hans-Christian Ströbele zum Strafverfahren gegen zwei Menschen wegen des Besitzes von 63 Faserhanf-Pflanzen
"Gebt das Hanf frei" - Rechtssicherheit für Nutzhanf-Wirtschaft schaffen, Drogenrecht verfassungskonform gestalten!
Morgen beginnt vor dem Amtsgericht Tiergarten* ein Strafverfahren gegen zwei Menschen wegen des Besitzes von 63 Faserhanf-Pflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von 2,7 Gramm, also pro Pflanze von 0,04 Gramm. Die Pflanzen stammten aus einem staatlich geförderten legalen Anbau aus der Uckermark, dienten als Dekoration bei der Hanfparade 2002 und wurden dort von der Polizei beschlagnahmt. Mit meinem Zuruf an die Polizei aus diesem Anlass "Gebt das Hanf frei" produzierte Stefan Raab später einen gleichnamigen Rap-Song.
Zu Rauschzwecken waren diese Pflanzen, wie sie auf Tausenden Hektar deutscher Äcker angebaut werden, also völlig unbrauchbar. Trotzdem ermittelte die Staatsanwaltschaft mit großem Aufwand über ein Jahr lang und erhob Anklage.
Das zeigt einmal mehr, wie dringlich das Betäubungsmittelgesetz reformiert werden muss. Dies mahnt auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen seit fast zehn Jahren an. Trotzdem vergeudet die Polizei wegen des geltenden Strafverfolgungszwangs weiterhin ihre knappen Kapazitäten auf nutzlose Ermittlungen wegen kleinster Drogenmengen - wohl wissend, dass solche Verfahren weitgehend eingestellt werden müssen.
Ich setze mich deshalb innerhalb der Regierungskoalition weiter nachdrücklich für die Legalisierung von Cannabis ein.
Der Prozess vor dem AG Tiergarten ist ein weiterer Anlass, entsprechend der Koalitionsvereinbarung nun endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Das bedeutet:
1) Entkriminalisierung von Besitz und Konsum geringer Cannabis-Mengen bundeseinheitlich bis zu 30 Gramm wie in Schleswig-Holstein (BVerfG 9.3.1994);
2) Besitz von Cannabis oder gelegentlicher Konsum außerhalb des Straßenverkehrs darf - anders als bisher - nicht zu Gefährdung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer MPU/"Idiotentest" führen (BVerfG 20.6.2002);
3) Zulassung von Hanf als Medizin, geförderte Erforschung weiterer therapeutischer Potentiale.
Außerdem ist notwendig: 4) Rechtssicherheit für Produzenten von Faserhanf und dessen Vertrieb zu schaffen, damit dieser inzwischen boomende Wirtschaftszweig nicht durch übereifrige Staatsanwälte mit realitätsfernen Rechnereien ins kriminelle Zwielicht gezogen werden kann;
5) Straffreiheit des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf: Tolerierter Anbau zum persönlichen Konsum reduziert die Nachfrage auf dem (harten) Schwarzmarkt und hilft, diesen auszutrocknen.
6) Prüfung weiterer legaler Abgabewege für Cannabis (wie von Berlin und Schleswig-Holstein vorgeschlagen).
*AG Tiergarten/Berlin, Turmstr. 91, Saal A 138, 9°° Uhr (ab 8°° Uhr vor dem Haupteingang des Gerichts Demonstration "Gebt das Hanf frei")
http://www.stroebele-online.de/presse/26813.html
Habe jetzt mal deinen link zwecks Krebserregend verfolgt....und muß zu meiner Schande gestehen das ich da wohl einen Irrtum aufgesessen bin (wohl der wunsch vater des gedanken)
allerdings ist diese tatsache meiner meinung nach kein grund eines verbotes denn dann müßte einiges verboten werden.....
Gruß
HHO
Rezeptfreie Schmerztabletten - ein großes Missbrauchspotenzial - verbieten?
Autofahren - es gibt genügend Idioten, die durch Missbrauch des Autos nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden - verbieten?
Alkohol - der Missbrauch ist weit verbreitet, aber wenn ich nach dem Sport mit Freunden ein paar Bierchen schlürfe, selbst wenn ich dann angeheitert bin - verbieten?
Sexueller Missbrauch (kann ähnlich der Sucht eine Art Zwangshandlung sein) - Sex verbieten?
Musik mit Kopfhörern hören - zu laut kann es zu schweren Gehörschäden führen - verbieten?
Jeder kann die Reihe beliebig fortsetzen. Am Ende zählt die Fähigkeit, selbstverantwortlich zu handeln - und das ist eine Erziehungsfrage. Wozu hat die Prohibition in den USA geführt? Gesetze können nicht alles regeln. Und eine Gesellschaft, die sich die Regeln eines Klosters auferlegt, wird den klandestinen Missbrauch eher fördern als verhindern.
Natürlich gehören Drogen verboten, die schnell abhängig machen und verheerende Gesundheitsschäden wie etwa Heroin, müssen natürlich scharf eingedämmt werden.
Aber ansonsten gilt: Klare Regeln hinsichtlich des Alters (mit Sanktionen für die, die damit handeln und es an Jugendliche verkaufen) und Aufklärung ohne moralischen Schmus.
Gruß BarCode, der sich ungern was verbieten lässt.