Verrechnung von Altverlusten verhindern?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 06.06.11 18:06 | ||||
Eröffnet am: | 06.06.11 17:31 | von: talk | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 06.06.11 18:06 | von: Radelfan | Leser gesamt: | 1.586 |
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es geht um Altverluste, die noch vor Einführung der Abgeltungssteuer
entstanden sind. Diese kann man ja bekanntlich bis 2013(?) noch
verrechnen lassen.
Um dies zu beantragen gibt es in der Anlage KAP (die ich aus anderen
Gründen dieses Jahr ohnehin abgeben muß) die Zeile 59 bzw. 60.
Meine Frage:
Kann ich die Verrechnung von Altverlusten mit Gewinnen aus dem
Jahr 2010 verhindern, indem ich einfach diese Zeile nicht ankreuze?
Sprich: Kann ich Altverluste noch ein Jahr mitnehmen, wenn mir
das aus irgendwelchen Gründen sinnvoll erscheint?
Grüße,
talk
Normalerweise ist man ja bemüht, die Verluste so schnell wie möglich auszugleichen, aber ich würde einfach die Kreuze "vergessen"!