Lang+Schwarz nach der Kapitalmaßnahme
Man liest so oft, man würde gern wissen und so weiter ... Und dann stellt niemand die Frage und ist eingeschnappt, dass die nicht gestellte Frage nicht beantwortet wurde. Wenn nicht zur HV, wann dann? Gegenüber der Investor Relationsabteilung? Die haben die Möglichkeit sehr reflektiert und/oder schwammig zu antworten. Aber direkt an die verantwortlichen Personen kann man mit mehr und vlt auch etwas unüberlegter /unreflektiererer/ wahrerer Antwort rechnen.
Go for it, stell deine Frage.
es handelt sich um Gewinnmitnahmen nach Verkündung einer positiven Nachricht, in deren Erwartung die Anleger investiert hatten...diese Situation nennt man die "vollendete Tatsache"...
in den letzten ca. 1,5 Jahren hat sich das Papier etwa verdreifacht - alle, die in diesem Zeitraum gekauft haben, sitzen auf mehr oder weniger hohen Gewinnen - nächste Zahlen gibt es erst in 3 Monaten - bis dahin kann viel passieren - "sell in may and go away" und "an Gewinnmitnahmen ist noch keiner gestorben" und LS ist immer für Überraschungen gut - auch für schlechte...
im Übrigen ist in einem Aufwärtstrend eine Kurskorrektur bis zu 50% des bisherigen Anstieges immer noch eine Bestätigung des Trendes...
Aktienkurse haben nur bedingt mit der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu tun, sondern spiegeln die Launen der Investoren wieder...
an der Börse ist 2 + 2 niemals 4, sondern 5 - 1
Ich war schon bei der Blase am "Neuen Markt" mit dabei und habe schon viele Erfahrungen als Kleinanleger gemacht.
Und die Commerzbank kommt von 2,90€ und steigt immer weiter (auch ohne Übernahme).
Und ich halte weiter CoBa (mein bester Einstieg 2,92€).
Hier wird aber die 3- fache Dividende gezahlt.
Also klare Halteposition für langfristige Anleger.
Wurde ja mehrmals bereits von den Aktionären gewünscht. (Statt hohe Boni, Aktien)
Wird unter Top 6 e aufgenommen.
Zitat Anfang:
Zu lit. e) Die Praxis der innerbetrieblichen Entlohnungssysteme hat sich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass der Anteil von variablen Vergütungselementen eine immer stärkere Bedeutung gewonnen hat. Die Ausgabe von Aktien an die Belegschaft ist eine Möglichkeit dieser variablen Entlohnung. Solche Aktien sollen ggf. auch unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aktionäre auf das ihnen zustehende Bezugsrecht verzichten. Die Nutzung des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an die Belegschaft setzt voraus, dass die Aktionäre auf ihr Bezugsrecht verzichten. Die Ausgabe von Aktien an die Belegschaft dient dazu, die langfristige Bindung von Mitarbeitern an die Gesellschaft zu stärken. Diese liegt im Interesse der Gesellschaft. Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist daher angemessen. Derzeit bestehen keine konkreten Pläne, wann und in welchem Umfang die Verwaltung von der Ermächtigung Gebrauch machen wird. Daher kann derzeit auch noch kein Ausgabepreis für die neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital festgesetzt werden. Die Gesellschaft strebt grundsätzlich an, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Bei Mitarbeiteraktien gem. lit. e) erfolgt die Preisfindung unter Gesichtspunkten der erstrebten Anreizwirkung bei gleichzeitig angemessener Berücksichtigung der Interessen der Altaktionäre. Es ist in allen Fällen beabsichtigt, den Ausgabepreis markt- und zeitnah vor Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Dies liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre
Zitat Ende