Steinbrück plant bundeseinheitliche Nuttensteuer
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.05.07 16:07 | ||||
Eröffnet am: | 22.05.07 08:31 | von: lassmichrein | Anzahl Beiträge: | 23 |
Neuester Beitrag: | 22.05.07 16:07 | von: GEILOMATIC. | Leser gesamt: | 4.624 |
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FINANZMINISTERIUM
Pläne für neue Prostituierten-Steuer
Neue Einnahmequelle für den Staat: Finanzminister Peer Steinbrück plant angeblich eine weitere bundeseinheitliche Steuer. Prostituierte in Bordellen sollen einem Zeitungsbericht zufolge pro Arbeitstag eine Pauschale abführen.
Hamburg - 25 Euro am Tag sollen Prostituierte der "Bild"-Zeitung zufolge künftig an den Staat zahlen. Das Blatt beruft sich auf eine E-Mail des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder. Wie jede andere Arbeitnehmerin könnten dann auch Prostituierte am Jahresende eine Steuererklärung machen. Sie bekämen je nach Verdienst Geld vom Finanzamt zurück oder müssten Steuern nachzahlen.
Künftig mit Steuernummer: Prostituierte im Bordell
In dem Schreiben heißt es dem Bericht zufolge weiter, Vorabzahlungen seien - so wörtlich - "allein schon unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Steueraufkommens zu befürworten".
Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für die Besteuerung von sexuellen Diensten. Einige Länder und Kommunen haben eigene Regeln eingeführt.
Q: und dazu mehr unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,484092,00.html
Wenn sie nur überall so kreativ wären wie im Finanzministerium....
Schönen Tach ......
Denn das war bisher nicht möglich.
Daher war ohne gültige Arbeitsverträge auch eine Krankenversicherung
nicht zubekommen!
Es ist den Bordellbetreibern verboten die Arbeitszeiten der
Frauen in den Verträgen festzulegen, da es sich somit um
kontorllierte Zuhälterei handelt.
Das zu seiner Zeit von der Bundesregierung geschaffene Modell
der Krankenversicherung für Prostituierte sah mehr oder weniger
Selbstständigkeit der Frauen als Grundlage für die KV.
Herr Steinmeier müsse dafür sorgen, dass es sich bei Prostitution
um eine Dienstleistung handelt, somit wären für die Leistungen
die Märchensteuer sowie die Vergnügungssteuer ansetzbar, was
mE nach ne ganze Ecke mehr bringt als 25 Euro pro Tag/Frau.
Ganz nebenbei würden dann ja auch noch die Arbeitsbedingungen
kontrollierbarer und verbessert.
Aber das wär ja Quatsch. Bin trotzdem gespannt auf welcher Grundlage
Herr Steinmeier den Damen,
die a)eigentlich gar nicht Arbeiten
b)keine Prostituierten sind (nach eigenen Angaben)
25 € /Tag aus der Tasche ziehen will
Aber man sieht um was sich die Gedanken unsere Politiker so drehen!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
Sorry - aber für mich ist das kein normaler job und daher sind solche äußerungen fast schon sittenwidrig.
MfG
$
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.
Aber das ist nur bezogen auf Deutschland, der wirkliche Schwachsinn geht in Brüssel ab (oder heute zufällig Straßburg? denn wir fahren ja alle gerne unsere Akten durch die Gegend)
Die gesetzliche Lage ist seit 2001 weiter. Gesetzliche KVs müssen auch Prostituierte nehmen, sie haben auch Anspruch auf Bezahlung.
Deutschland
In Deutschland gibt es etwa 400.000 berufsmäßige Prostituierte. Dazu kommen noch eine Reihe von Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Davon sind geschätzt 95 % weiblich und 5 % männlich.
Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra e.V. und anderen Hilfsorganisationen arbeiten in Deutschland 100.000 bis 200.000 Ausländerinnen als Prostituierte, davon ein erheblicher und wachsender Teil Osteuropäerinnen; Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsgebiete. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.
In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hintanstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.
Die gesetzliche Krankenversicherungen nehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt.
Unverändert geblieben sind die Ordnungswidrigkeit (§ 120 OWiG) und der Straftatbestand (§ 184d StGB) der verbotenen Prostitution, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.
Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Absatz 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Absatz 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 16, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt § 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Anders als häufig vermutet ist es für „Freier“ in Deutschland allerdings derzeit (noch) nicht strafbar, eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen. Am 29. August 2006 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach der Bundestag demnächst das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre anheben soll.[4]
Es ist möglich, bei der Arbeitsagentur unter der BKZ 9139101 nach Stellenangeboten aus dem Bereich der Prostitution zu suchen.
Siehe auch → Machtverhältnisse im deutschen Rotlichtmilieu.
Auszug aus wikipedia.
de.wikipedia.org/wiki/Prostitution#Deutschland
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
Da aber in den Arbeitsverträgen weder Ort noch Zeit der Arbeit
angebenen werden darf (da somit der Straftatbestand der Zuhälterei
erfüllt wird) werden nur in unzureichendem Umfang Arbeitsverträge
abgeschlossen und ArbeitnehmerInnen in Krankenversicherungsfähige
Arbeitsverhältnisse übernommen!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
MfG
Spitze
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Je älter ich werde, desto größer wird die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können.
http://www.stadt-koeln.de/bol/steuern/produkte/02115/index.html
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
MfG
Spitze
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Je älter ich werde, desto größer wird die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können.
Die werden immer bekloppter.
greetz joker
Fußball ist nicht alles, es geht auch nicht um Leben und Tod. Es geht um mehr - Schalke 04!!!
Könnte man unter Anaboliker stellen,also doch Nahrungsergänzung,
Medikament. *gg*
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Den Moment geniessen,sich des Lebens freuen,herzlich lächeln,
positiv denken,optimistisch bleiben...so schön kann das Leben
sein.....
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