Starke Zukunft für P7Sat1
Ganz so bl.... sind Aktionäre auch nicht.
Bei Kurs von 20,00 4% Rendite
Bei Kurs von 16,00 5% Rendite
Bei Kurs jetzt über 8% Rendite
Da werden bis zur HV und auch danach viel kleinere Aktionäre, größere Aktionäre, Banken
Fonds, usw. zuschlagen.
Mal sehen ab wann wir erkennen können wie Bunga Bunga verkaufte.
Reduzierung seinen Aktien unter eine Meldeschwelle oder ausleihen von
Aktien und verkaufen über LV,s.
Kurs seit dem um über 17% gefallen! Wirklich ein ganz starkes Argument, hier jetzt zu investieren!
und sogar Monate sein.
Investoren oder auch andere Anleger treffen ihre Anlageentscheidung
nicht in wenigen Stunden oder Tagen.
Wenn Bunga Bunga den Kurs unten halten möchte kostet das
viele Millionen Aktien die ihm dann zur HV fehlen und deshalb
jetzt schon die Mitteilung das er keinen Einfluss auf Pro7 ausüben will.
Ich halte weder etwas von einer Beteiligung durch Bunga Bunga noch
etwas von RTL. Beide sind im Vergleich mit Pro7 lahme Enten.
Moment.....ne,
aber jetzt......ne, jetzt aber!
P.S: schon mal überlegt, dass auch seine Finanzen den momentanen Verwerfungen unterlegen sind. WARUM sollte ausgerechnet jetzt ein Angebot kommen, über das SEIT JAHREN rumfantasiert wird?
Und was sieht er..... nur das Testbild. :-)
So soll es auch bleiben.
ProSiebenSat.1: Berlusconi guckt in die Röhre
Dem umstrittenen italienischen Medienmogul Silvio Berlusconi bleibt der Zugang
zum deutschen TV- Geschäft verschlossen.
Mediaset, der Konzern des früheren Ministerpräsidenten, schaffte es nicht in das
Bieterrennen um den grössten deutschen Fernsehkonzern ProSiebenSat.1. Nach
eigenen Angaben vom Donnerstag wurde Mediaset nicht in die Liste der
Bieter aufgenommen.
Nach einem Bericht der italienischen Wirtschaftszeitung «Il Sole 24 Ore» war
das Gebot des Konzerns zu niedrig.
Politiker in Deutschland erinnerten an die beispiellose Verknüpfung von medialer
Wirtschaftsmacht und politischer Macht in der erst vor wenigen Monaten beendeten
Ära Berlusconi. Einige hatten zudem vor einem Qualitätsverlust der Programme gewarnt.
Zu den Interessenten werden unter anderem die Finanzinvestoren KKR und Permira
gezählt, denen bereits der europäische TV-Konzern SBS gehört. Laut «Handelsblatt»
treten die beiden ebenso in einem Konsortium auf wie Apax und Goldman Sachs.
Es gebe zudem noch weitere Interessenten.
https://www.20min.ch/story/...usconi-guckt-in-die-roehre-544146410688
ProSiebenSat.1 Media SE, Medienallee 7, 85774 Unterföhring, Deutschland, am
09. September 2019 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. The Capital Group Companies, lnc. ist weder direkt, noch indirekt
Inhaberin der Aktien, deren Stimmrechte ihr zugerechnet werden. Vielmehr
gehören diese Aktien zu einem oder mehreren von Tochtergesellschaften
der The Capital Group Companies, lnc. verwalteten Vermögen. The Capital
Group Companies, lnc. verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der
Investition.
2. The Capital Group Companies, lnc. beabsichtigt innerhalb der nächsten
zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der
ProSiebenSat.1 Media SE zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.
The Capital Group Companies, lnc. kann nicht beurteilen, ob die von
ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE erwerben
oder auf sonstige Weise erlangen werden.
https://www.finanznachrichten.de/...bensat-1-media-se-deutsch-016.htm
https://forum.finanzen.net/forum/...1_Media_2019_2020-t564230?page=18
Solche Mitteilungen kommen den Pro7 Aktionären doch bekannt vor !
bei Pro7 zuschlagen??
Mal schauen was die Tage dazu vermeldet wird
09. September 2019 Folgendes mitgeteilt:
The Capital Group Companies, lnc. ist weder direkt, noch indirekt
Inhaberin der Aktien, deren Stimmrechte ihr zugerechnet werden.
Vielmehr gehören diese Aktien zu einem oder mehreren von
Tochtergesellschaften der The Capital Group verwalteten Vermögen.
Hat es jeder verstanden ?
Die Capital Group hat im Sep.2019 größere Mengen an Pro7 Aktien
gehalten die ihr nicht zugerechnet werden konnten.
Wer war wohl der Eigentümer dieser Aktien ?
Also hat Capital Group mit verschiedenen Fonds 2017,2018 und 2019
Aktien am Markt von Pro7 eingesammelt.
Danach wurden diese Aktien über die Börse 2019 und 2020 wieder verkauft.
Zum Glück war Bunga Bunga zur Stelle und hat diese Aktien an der Börse
eingekauft was man ja an den Ad-Hoc,s sehen kann.
Leider war auch KKR am Markt und hat so einiges gekauft. :-((
Es ist aber nicht so schön wenn Capital Group Aktien von Pro7
für 20,00 oder 15,00 verkauft, wenn sie 1-3 Jahre davor für
diese Aktien 40,00, 35,00 oder 30.00 bezahlt hat.
Na hat einer eine Erklärung dafür warum Capital Group bereit
war diese Verluste zu realisieren ?
je Pro7 Aktie bei weit über 20,00 liegt.
Geht man davon aus das die Capital W. im Auftrag von
Bunga Bunga gehandelt hat, würde ich von einem
Preis von 25,00 bis 30,00 ausgehen.
Um so schöner das uns ein großer Anleger jetzt
Preise von um die 10,00 beschert.
Da nehmen wir das " Angebot " doch an. :-))
Da haben wir ja bis zur HV eine ganz neue Eigentümerstruktur. Oder ?
R.B. verleiht Flügel.
Das sind etwa 1,5 % aller Aktien oder 1,5% vom Unternehmen.
Bei dem Tempo werden bis zur HV in wenigen Wochen noch
67% der Marktcap. gehandelt.
Mal sehen was Bunga Bunga zur HV noch hat ?
Pro7 im MINUS ?
RTL hat den richtigen Großaktionär !
Fällt ein ganzes Land als Absatzmarkt weg, werden Unternehmen
neue/alte Absatzmärkte suchen.
Und in diesen Ländern wird man auch noch weiteres Geld in Werbung investieren.
Pro7 ist in Deutschland, Schweiz und Österreich vertreten.
Das sind stabile Länder mit gutem Einkommen der Bevölkerung.
Aus diesem Grund wird sich R.B. die nächsten Quartale keinen
Kopf über fehlende Werbeeinnahmen machen müssen.
Auch weiterhin noch fast 8% Rendite bei der Pro7 Aktie.
Wenn Bunga Bunga die Mehrheit bei Pro7 hätte, könnte er
über den ganzen Gewinn entscheiden. 15-16% Rendite.
Und bei einer Verlegung vom Unternehmenssitz nach Holland
würde sich die Rendite auf gut 20% erhöhen.
Mit solchen Renditen wird er wohl für Bunga Bunga keine Rolle spielen
wenn er in der Vergangenheit 20,00 oder 30,00 je Aktie gezahlt hat.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am 10.1.2006
entschieden, dass sie dem angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Axel Springer AG
mit der ProSiebenSat.1 Media AG die erforderliche medienrechtliche Unbedenklichkeit nicht
attestieren kann. In den Verfahren (Az. KEK 293-1 bis 293-5), die der KEK jeweils am 8. bzw.
17.8.2005 vorgelegt wurden, geht es um den Erwerb sämtlicher Anteile an ProSiebenSat.1
durch Springer (s. MMR 1/2006, S. XVI, und MMR 10/2005, S. XV). Die Transaktion war ebenfalls
Gegenstand der Prüfung durch das Bundeskartellamt, das eine Untersagung des Fusionsvorhabens
am 23.1.2006 ausgesprochen hat.
Die KEK handelt als Organ der zuständigen Landesmedienanstalt, d.h. vorliegend der Aufsichtsbehörden
in Bayern (BLM), Berlin-Brandenburg (mabb) und Rheinland-Pfalz (LMK). Nach dem Rundfunkstaatsvertrag
(RStV) kommt ihr gem. § 36 Abs. 1 Satz 2 RStV insb. die Aufgabe zu, Veränderungen von
Beteiligungsverhältnissen (§ 29 RStV) daraufhin zu überprüfen, ob von diesen Gefahren für die Sicherung
der Meinungsvielfalt ausgehen. Solche Beteiligungsveränderungen dürfen nur dann als unbedenklich
bestätigt werden, wenn unter den veränderten Bedingungen eine Zulassung erteilt werden dürfte, § 29
Satz 3 RStV. Der Erteilung einer Zulassung steht es nach § 26 Abs. 1 RStV entgegen, wenn das Unternehmen
vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Entscheidungen der KEK sind gem. § 37 Abs. 1 (ggf. i.V.m. Abs. 3)
RStV bindend ggü. den anderen Organen der zuständigen Landesmedienanstalt. Davon unberührt bleibt
die Möglichkeit des für die Entscheidung über die Zulassung (bzw. die Genehmigung von Beteiligungsveränderungen)
zuständigen Organs der betreffenden Landesmedienanstalt, innerhalb eines Monats nach der Entscheidung
durch die KEK eine Entscheidung durch die KDLM herbeizuführen.
Im vorliegenden Fall hat die KEK das Erlangen vorherrschender Meinungsmacht bejaht. Sie stützt sich
dabei auf den "materiellen Grundtatbestand" des § 26 Abs. 1 RStV, nachdem sie festgestellt hat, dass
auf Grund der ermittelten Zuschaueranteile der zurechenbaren Programme der ProSiebenSat.1 Media AG
von 22,06% (im Referenzzeitraum 8/2004 bis 7/2005) eine Anwendung der Vermutenstatbestände nach
§ 26 Abs. 2 RStV nicht in Betracht kommt. Letzterem entnimmt sie jedoch eine "Leitbildfunktion". Aus
dort genannten Tatbeständen gehe hervor, "dass der Zuschaueranteil im bundesweiten Fernsehen zentrales
Kriterium dafür ist, ob vorherrschende Meinungsmacht bejaht werden kann". Anschließend prüft sie, ob die
Kumulation der Einflusspotenziale von Fernsehen und anderen Medienaktivitäten vorherrschende
Meinungsmacht erwarten lässt.
Dazu wird zunächst bestimmt, welche anderen Medienmärkte in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Voraussetzung für eine solche "Medienrelevanz" sei es einerseits, dass der betreffende Markt entweder
für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bedeutend ("Publikumsmärkte") oder zur Verstärkung
der Meinungsmacht im Fernsehen geeignet ist. Andererseits komme es darauf an, inwiefern dieser
Medienmarkt mit dem bundesweiten Fernsehen vergleichbar sei ("Verwandtschaft"). Die jeweilige
Verwandtschaftsnähe ergebe sich "aus den vergleichbaren, den potenziellen Meinungseinfluss
charakterisierenden Leistungsmerkmalen", d.h. nach der Rspr. des BVerfG "vorrangig"
Suggestivkraft, Breitenwirkung und Aktualität.
Die Tagespresse ist nach Ansicht der KEK ein solcher, besonders eng verwandter Markt. Ausdrücklich
weicht sie hier von der kartellrechtlichen Betrachtung mit der Begründung ab, dass den Vorgaben
des RStV gefolgt werde, der für das bundesweite Fernsehen auf den Zuschaueranteil abstelle -
ohne dass es auf das Genre oder den Vertriebsweg ankomme. Hierfür legt die Kommission einen
"Umrechnungsfaktor" von zwei Drittel im Verhältnis zu den Zuschaueranteilen im Fernsehen an;
die von ihr errechnete Stellung der BildZeitung im betroffenen Printmarkt der gesamten Tagespresse
i.H.v. 26% gewichtet sie folglich als einem Zuschaueranteil von 17% entsprechend.
Weitere relevante Stellungen der Axel Springer AG, die hauptsächlich in die Untersuchung einbezogen
wurden, sind solche auf den Märkten für Programmzeitschriften, Publikumszeitschriften, Hörfunk und
Onlineangebote. Ingesamt errechnet sich damit ein kumulierter Zuschaueranteil von 42%. Eine
ausreichende Reduktion der dadurch zu erwartenden Meinungsmacht durch "vielfaltsverstärkende Umstände"
finde nicht statt.
Die KEK hält erstens fest, dass die derzeit von Sat.1 ausgestrahlten Regionalfensterprogramme nicht die
Voraussetzungen des § 25 Abs. 4 RStV (in der seit In-Kraft-Treten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
geltenden Fassung) erfüllten. Selbst wenn man aber dessen Voraussetzungen als erfüllt ansehe und ferner
die Einräumung von Sendezeit für Dritte in Ansatz bringe, reichten die dadurch erzielen Bonuspunkte
i.H.v. 5% nicht aus, um vorherrschende Meinungsmacht zu verneinen.
Zweitens sei Springer nicht zu einem Verzicht auf den Erwerb von ProSieben oder Sat.1 als den
reichweitenstärksten Programmen der zu übernehmenden Gruppe bereit gewesen.
Auch das Ergreifen anderer möglicher vielfaltssichernder Maßnahmen führe drittens nicht dazu,
dass die medienrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt werden könne. In der Diskussion standen
hier verschiedene Modelle der Einrichtung eines Beirats; die von der KEK skizzierte Lösung mit
weitreichenden auch wirtschaftlichen Kompetenzen eines solchen Gremiums in Bezug z.B. auf
Sat.1 war von Springer nicht akzeptiert worden. Zudem könne weder das in § 32 RStV vorgesehene
Modell eines Programmbeirats noch der von Springer angebotene, senderübergreifende Programmbeirat
als ausreichend angesehen werden. Wie einleitend angesprochen, besteht die Möglichkeit für eine der
zuständigen Landesmedienanstalten, fristgemäß eine Entscheidung der KDLM zu beantragen,
die innerhalb von drei Monaten zu treffen wäre, anderenfalls der Beschluss der KEK weiterhin
seine Bindungswirkung beibehielte.
https://rsw.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.200602&docid=170036
Hier mal die Entscheidung der KEK zu dem Antrag von Springer aus dem Jahr 2006.
Für die Aktionäre wird es allerdings erst ab 30% interessant, da dann ein öffentliches Angebot an die Altaktionäre kommen muss.
Ich bin gespannt, ob sich hierdurch tatsächlich ein neuer Impuls ergibt. Bei einer Aufstockung auf 29,9 % könnte das alte Spielchen ja weitergehen.
irgendwas bezwecken sie ja?!
Dann sollen sie doch einfach ein Übernahmeangebot machen und nicht die ganzen Jahre rumeiern....
jetzt ist doch die Chance...irgendwas bei 15-18€....
klar ist das unter dem NAV, aber eine bessere Chance wird es nicht geben...als JETZT !!!!
Ich bin gerne bereit meine Aktien für 16-18 € abzugeben !!!
in den Sternen.
Wie hoch der Anteil von Bunga Bunga zur HV sein wird könnte
man an den Abstimmungsergebnissen sehen ?
Die letzte Mitteilung an Pro7 zu seinen Stimmrechten lag bei
etwas über 20%.
https://www.finanznachrichten.de/...-europaweiten-verbreitung-022.htm
Hinblick auf meine Person sowie die Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. und die
MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. erfolgte der Erwerb als Folge der Zurechnung der Stimmrechte
nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. lnsoweit wurden zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte weder Eigenmittel noch Fremdmittel aufgewendet.
Und das sagt die Bafin bw der Gesetzgeber zu § 34 :
Ein Wechsel von unmittelbarem Halten des mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteils zur
Zurechnung dieses Stimmrechtsanteils nach § 34 WpHG löst ebenso keine Mitteilungspflicht
aus wie der Wechsel von einem Zurechnungstatbestand zu einem anderen.
Beispiel
A hält als Aktionär einen mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteil von 5 % an dem
Emittenten B. Überträgt er die gesamten Aktien treuhänderisch an C, verliert er zwar
sein Eigentum an den Aktien. Da ihm jedoch der Stimmrechtsanteil von 5 % nach
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wird und daher nur ein Wechsel von
unmittelbarem zu mittelbarem Halten vorliegt, bleibt sein Stimmrechtsanteil
unverändert und er muss keine Mitteilung abgeben.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...tel1_2_5_node.html
Quartal zum.....................31.12.2022.....30.9.2021...30.6.2021....31.03.2021
Mittlere Schätzung - .......0,724 EUR....0,330 EUR....0,402 EUR....0,336 EUR
Tatsächlicher Wert -........0,820 EUR....0,260 EUR....0,280 EUR....0,160 EUR = 1.52
https://www.finanzen.net/schaetzungen/prosiebensat1
PROSIEBENSAT.1 MEDIA: DIE AKTIE (IN EUR) 2021
Ergebnis je Aktie (unverwässert, nach Steuern) 1,98
Ergebnis je Aktie (verwässert, nach Steuern) 1.98
https://www.finanzen.net/bilanz_guv/prosiebensat1
Doch! Einer. Der postet ständig uralte Sachen und erklärt jedem, wie toll ProSieben ist. Und das schon seit Jahren.
Möglich, dass er Recht hat. Hier stimmt alles. Bis auf den Kurs!
Das ist, wie wenn man einem Schwimmer im Hallenbad mit einer Wassertemperatur von 1 Grad erklärt, wie toll das Dach des Hallenbades ist, wie sauber das Wasser ist, wie elegant die Starblöcke sind und wie hell das Licht leuchtet.
Bei einem Grad schwimmen gehen ist trotzdem doof!
Point taken?