Sollen "heimliche" Vaterschaftstests verboten werden?


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Neuester Beitrag: 26.06.05 10:45
Eröffnet am:09.01.05 11:28von: SchwarzerLo.Anzahl Beiträge:136
Neuester Beitrag:26.06.05 10:45von: CDUCSULeser gesamt:19.715
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742 Postings, 7367 Tage Schwertfegerhier eine aussagefähigere astimmung

 
  
    #51
12.01.05 15:45

http://www.n-tv.de/5476176.html

 

puhhhhhhhh doch nur 6% die den verstand verloren haben!

 

762 Postings, 8356 Tage neo anderssongleiches recht für alle

 
  
    #52
1
12.01.05 15:52

natürlich lebt jeder mann mit einem restrisiko, ob das kind, dass als das seine bezeichnet wird, auch wirklich sein genetischer abkömmling ist. und wie uns die justizzippe klarmachen will, ist eine überprüfung als vater eine böse sache.

also bin ich für ausgleichende gerechtigkeit:

nach der geburt werden alle säuglinge direkt von den eltern entfernt und von pflegepersonal ohne kennzeichnung(!) in einen raum mit 10 anderen babys gelegt. nach 5 minuten kommt das pflegepersonal zurück, geht mit den eltern in den raum und sagt ihnen, welches ihr baby ist. test und überprüfungen werden gesetzlich verboten, da eingriff in die rechte des säuglings.

ich habe mit dem verbot ein verständnisproblem:
ich habe einen sohn, der ist 12 monate alt. wenn der aus irgendeinem grund - sagen wir mal - knochenmark von mir braucht, wer erlaubt dem arzt eigentlich tests auf verträglichkeit zu machen? ich ja wohl nicht, denn ich habe ja laut justizministerium als erziehungs - und sorgeberechtigter nicht das recht, jemanden die erlaubnis zu geben test bezüglich körplicher/genetischer spezifikationen meines sohnes zu machen. muss der arzt sich dann jedesmal einen gerichtsbeschluss holen?

in wessen rechte greife ich denn ein, wenn ich testen lasse, ob mein sohn mein genetischer abkömmling ist?
in die meines sohnes? wohl eher nicht, da ich den test ja mit einverständnis der mutter machen darf.
in die rechte meiner frau?
wenn ja würde das bedeuten, dass meine frau das recht hat zu erfahren, ob ihr  bezüglich der vaterschaft blind vertraue.

und dann wirds lustig.
angenommen mein sohn wäre nicht von mir. ich wills aber wissen und frage meine frau, ob sie einem test zustimmt. sie weiß, dass er nicht von mir ist, springt an die decke und reicht die scheidung ein. da es in deutschland keine "schuldige" scheidung gibt, zahle ich dann fröhlich und lustig für ein kind das nicht das meine ist, und für das ich bestenfalls noch ab und an besuchsrecht habe. danach heiratet meine frau, und zwar den kerl von dem das kind, das kind kriegt natürlich seinen namen und da der kerl kein einkommen hat, zahle ich weiter allimente für ein kind, dass nicht meinen namen trägt, nicht mein genetischer abkömmling ist und nicht bei mir lebt und würde bei einer heimlichen überprüfung _die rechte der beteiligten verletzen_.

terrordom.

ich hoffe das verfassungsgericht wird diesen quatsch im zweifel kippen.

in diesem sinne

 

13475 Postings, 9278 Tage SchwarzerLordIch hoffe mit dir, neo andersson.

 
  
    #53
12.01.05 16:24
Andernfalls wird es noch mehr Arbeit für die Gerichte geben, so oder so.  

10365 Postings, 8662 Tage chartgranateda kann ich mich

 
  
    #54
12.01.05 16:44
neo und SL nur anschliessen........unglaublich mit welch hanebüchenen Argumenten hier zu Gunsten eines Verbotes herumhantiert wird.  

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeuling@Thomastradamus

 
  
    #55
1
12.01.05 16:45

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Wenn ich ein Wattestäbchen von Dir und Deinem vermeintlichen Kind nehme und dem Labor sage, es ist von mir und meinem Kind - was dann? Meinst Du, da erscheint im Labor eine Kopie der Geburtsurkunde im Reagenzglas?

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeuling@neoandersson

 
  
    #56
12.01.05 16:47

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Es geht hier um heimliche Tests mit fremdem Genmaterial.
Im Falle einer Spendersuche ist die Testung offen und ausserdem im ureigensten Interesse des Kindes.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeulingSchonmal jemand GATTACA gesehen?

 
  
    #57
12.01.05 16:50

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Das ist technisch nicht mehr weit entfernt - vielleicht 5-10 Jahre.

Ich bin unbedingt für das Recht eines jeden auf geninformationelle Selbstbestimmung.

Wie ich vor einigen Tagen gepostet habe, sind solche Testungen nichts für Laien.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

13451 Postings, 8832 Tage daxbunny# 52 und 53 entsprechen genau meiner Meinung o. T.

 
  
    #58
12.01.05 16:55

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiWas sagt der BGH genau? Das Folgende:

 
  
    #59
12.01.05 17:09
++++++++++++++++++++++
Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft

Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Richter hatten darüber zu urteilen, ob ein heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf.

Karlsruhe - Mit zwei Urteilen wies der BGH die Klagen zweier Männer ab, die heimlich Gentests hatten durchführen lassen. Sie wollten damit vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten. In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte Celle und Jena in beiden Fällen entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt.

Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
+++++++++++++++++++++++++++++++


Wenn sich die unterlegenen Väter nicht auf "heimlich beschafftes " Genmaterial
abstützen können, müssen sie eben für dessen legale Beschaffung sorgen, d.h. den Rechtsweg beschreiten und die Vaterschaft offiziell anzweifeln. Dann wird schon das notwendige Material rausgerückt werden müssen.

Die Ehen/Beziehungen zweifelnder Väter mit den jeweiligen Müttern dürften dann aber mit 150 % Sicherheit sein.  Ziel erreicht.

Für Frau Zypries´Vorhaben der "Unter-Strafe-Stellung" bringt das Urteil aber gar nix.



Allerdings gibts eine interessante Parallele
(betr. Rechtskraft von "illegalen" Beweisen):

Erstaunlich ist nämlich, daß gerade unsere derzeitige Regierungs-Koalition immer die ebenfalls illegal zustandegekommenen "Beweise" in den Stasi-Akten sehr wohl gegen die betroffen Politiker bzw. Personen einsetzen und nicht nur journalistisch auswerten lassen, sondern gelegentlich sogar gerichtsfähig machen wollte.

Da ist es doch geradezu Achtung abnötigend, wie standfest H.Kohl in dieser Sache geblieben ist.


Aber so ist es leider nun mal mit dem "Recht" in Berlin:
Das Gleiche ist noch lange nicht dasselbe.


MfG
kiiwii  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiikaufe ein "kaputt"

 
  
    #60
12.01.05 17:12
+++
Die Ehen/Beziehungen zweifelnder Väter mit den jeweiligen Müttern dürften dann aber mit 150 % Sicherheit kaputt sein.+++  

MfG
kiiwii  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiBtw: Das gentechnische Selbstbestimmungsrecht

 
  
    #61
12.01.05 17:21
liegt allein bei der Frau.

Wie skandieren sie immer?

"Mein Bauch gehört mir!"


Wie sieht Frau Zypriss das ?


MfG
kiiwii  

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeulingNochwas:

 
  
    #62
12.01.05 17:22

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Diese "Beweise" können gar nicht zugelassen werden, weil das Material von Laien ohne (Identitäts-) Kontrollen entnommen und eingesandt wurde.

In Ergänzung zu #55: Wenn die Haare in der Haarbürste nun gar nicht vom eigenen Kind, sondern z. B. der Mutter oder Spielkameraden sind?

Nee, nee, bei der hier präsentierten Einstellung zum Thema ist das schon ganz gut, dass bald nicht mehr jeder testen lassen kann.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiZum gentechnischen Selbstbestimmungsrecht noch was

 
  
    #63
12.01.05 17:26
Polizeitaucher finden Felix' Fahrrad


Die Polizei hat das Rad des achtjährigen Felix aus dem niedersächsischen Neu Ebersdorf entdeckt. Der Hinweis auf den Fundort im Lister See im Sauerland war von dem geständigen Täter Marc Hoffmann gekommen.

AP
Ermordeter Felix: Hinweise vom Täter
Olpe - Die Talsperre, in dem das Rad gefunden wurde, grenzt an den Biggesee im Kreis Olpe. Dort hatte die Polizei bereits gestern ergebnislos nach dem Rad des ermordeten Felix gesucht. Anlass für die Aktion war ein Hinweis des mutmaßlichen Doppelmörders Marc Hoffmann. Er sagte aus, er habe das Fahrrad des Achtjährigen an einer Bootsrampe in den See geworfen.

In der Umgebung des Sees waren im Dezember zunächst Kleider und dann die Leiche der ermordeten Levke gefunden worden. Auch damals hatte der 31-jährige Tatverdächtige aus Bremerhaven, der vorübergehend in Attendorn gelebt hatte, der Polizei einen entsprechenden Hinweis gegeben. Vier Wochen, nachdem er den Mord an Levke gestanden hatte, bekannte sich der arbeitslose Installateur dann auch überraschend zu dem Mord an Felix. Nach Hinweisen Hoffmanns bargen Polizeitaucher am 7. Januar die verpackte Leiche des Jungen aus dem Fluss Geeste im Kreis Cuxhaven.

Mittlerweile ist Hoffmann aus der Justizvollzugsanstalt Stade nach Oldenburg verlegt worden. Das teilte Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann heute mit. Sie begründete dies mit der Sicherheit des Mannes und der Bevölkerung: "Auch Sexualstraftäter brauchen Schutz. Dies ist eine optimale Lösung."

Sie werde sich für eine Ausweitung der DNS-Datenbank einsetzen. Darin sollten auch Mehrfachstraftäter aufgenommen werden, sagte sie. Kritiker hatten erklärt, der Mord an der achtjährigen Levke hätte viel früher aufgeklärt werden können, wenn Beamte nicht versäumt hätten, DNS-Spuren des mutmaßlichen Täters zu erfassen.


MfG
kiiwii  

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeulingDas ist etwas vollkommen anderes.

 
  
    #64
12.01.05 17:32

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Gerichtlich angeordnete DNS-Profile von Sexualstraftätern mit heimlichen Vaterschaftstests vergleichen...

Geht's wieder los, kiiwii? Vielleicht mal kalt duschen, frische Luft schnappen oder den Computer ausschalten.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

762 Postings, 8356 Tage neo anderssonabsoluter neuling

 
  
    #65
12.01.05 17:33
"Es geht hier um heimliche Tests mit fremdem Genmaterial."

mein sohn ist mir nicht fremd. ich bin mir auch nicht fremd. also sind keine fremden beteiligt, wenn ich die genetische verwandtschaft mit meinem sohn heimlich teste. und warum ist es kein test mit fremden material mehr, wenn die mutter zugestimmt hat? ich bin zwar der vater, aber ohne zustimmung der mutter weiterhin fremder?
das heimliche tests missbrauchspotential enthalten, ist mir klar. es gibt unzählige dinge mit missbrauchspotential, die nicht verboten sind. es wird lediglich der missbrauch verboten. der von dir in posting 55 beschriebene fall sollte unter strafe gestellt sein und ist es meines wissens nach auch. ich lasse mich da aber gerne vom gegenteil überzeugen.

"Im Falle einer Spendersuche ist die Testung offen und ausserdem im ureigensten Interesse des Kindes."

ich bin der festen überzeugung, dass es im ureigensten interesse des kindes ist, seine genetischen wurzeln zu kennen. warum es nicht in seinem interesse sein sollte, muss man mir erst mal erklären.

der beste vorschlag ist hier schon gefallen:
grundsätzlich immer vaterschaftstest sofort nach der geburt. alle sind anwesend, kein missbrauchspotential und keine willden verdächtigungen.
zu teuer?
der wunschkaiserschnitt, auf den die frau meiner meinung nach das recht hat, kostet die krankenkasse rund 2000 euro mehr als die "natürliche" geburt. der nicht medizinisch indzierte kaiserschnitt hat keinen nutzen für das kind und fällt unter das recht der frau auf selbstbestimmtes leben.

der vaterschaftstest kostet rund 750 euro. aber wenn juckt schon das recht von vätern und deren wunsch nach selbstbestimmten leben ohne "kuckuckskinder!?

in diesem sinne  

16763 Postings, 8503 Tage Thomastradamus@AN (#55)

 
  
    #66
12.01.05 17:37
Was hättest Du für ein Interesse, die Vaterschaft von jemand anders UND dessen Kind zu testen? Ziemlich weit hergeholt, abgesehen davon, wie wolltest Du an diese zwei Wattestäbchen kommen?

Gruß,
T.

P.S.: Mir alles zu theoretisch und konstruiert! Ich halte das Verbot für überflüssig - machen wir doch eine DNS-Datenbank aller Neugeborenen, dann können wir auch zukünftige Verbrechen damit aufklären!  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiNur Gepöbel, Absoluter Nonsense! War ja

 
  
    #67
12.01.05 17:39
genau so und nicht anders zu erwarten.
Weit her ists ja nicht mit Deinen Fähigkeiten (von den rhetorischen mal abgesehen. lol)

MfG
kiiwii  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiThomastradamus, Du triffst

 
  
    #68
12.01.05 17:43
zwei Fliegen mit einem Schlag. Genau so isses.
Und die DNS-Datenbank, die kommt; ist schon in Vorbereitung! Zwecks Verbrechensbekämpfung unerlässlich.

MfG
kiiwii  

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeuling@neoandersson: Das mag einem so vorkommen, wenn...

 
  
    #69
12.01.05 17:46

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

...man wie Du das eigene Kind als persönliches Eigentum ohne Selbstbestimmungsrechte ansieht.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiWas war denn mit deren Selbstbestimmungsrechten?

 
  
    #70
12.01.05 17:49


MfG
kiiwii  

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiOder seinem ?

 
  
    #71
12.01.05 17:50


MfG
kiiwii  

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeuling@kiiwii, Meister der Verwirrung und Verwechselung

 
  
    #72
12.01.05 17:56

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Ob es jemals eine generelle Gendatenbank geben wird, weiss ich nicht. 

Aber eines weiss ich mit Sicherheit:
Sollte diese Datenbank kommen, wirst Du mit Sicherheit nicht Deine Kuckuckskinder mit ihr herausfinden.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

762 Postings, 8356 Tage neo anderssonan

 
  
    #73
12.01.05 17:57
?
ich sehe mein kind als mein eigentum weil ich sein und mein recht auf das wissen um genetische verwandtschaft geklährt sehen will?

wie kriegst du denn die herleitung hin?

und warum ist das nicht mehr so, wenn die mutter zustimmt? also wenn vater und mutter sich einig sind, dann ist die überprüfung okay, und wenn meine frau nicht zustimmt, sehe ich meinen sohn als eigentum ohne selbstbestimmungsrechte?

das ist arg polemisch. ausser du willst alle vaterschaftstest grundsätzlich verbieten. das wäre die konsequente folgerung aus deinen falschen rückschluss aus 69. würde aber sicher nicht mit selbstbestimmungsrechten des kindes konform gehen.

oder als einfache frage vormuliert:
mein sohn hat das recht zu wissen, ob ich sein genetischer erzeuger bin, auch wenn seine muter dem vielleicht nicht zustimmt. warum sehe ich jetzt meinen sohn als eigentum?

und sag mir nicht, er hat das recht erst wenn er volljährig ist. dieses recht hat er auch jetzt schon, mit 12 monaten. das ist teil seiner selbstbestimmungsrechte. nur muss ich auch dafür sorge tragen können, dass diese wahrgenommen werden können.

in diesem sinne  

26159 Postings, 7573 Tage AbsoluterNeuling@neoandersson

 
  
    #74
12.01.05 18:01

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Dann teste mal schön, so lange Du noch darfst.

Wirst Du das Ergebnis Deinem Sohn mitteilen?

Wann?

In jedem Fall?

Wirst Du ihm überhaupt mitteilen, dass Du einen Test gemacht hast?

Wann?

In jedem Fall?

Ich hoffe, Du hast Dir das gut überlegt.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

129861 Postings, 7683 Tage kiiwiiNA, so langsam gehen aber die Argumente aus!?

 
  
    #75
12.01.05 18:04
MfG
kiiwii  

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