Sollen "heimliche" Vaterschaftstests verboten werden?
Wieviele Kinder hast Du denn?
Wieviel Erfahrung mit mongoloiden Kindern hast Du denn?
Bring erst mal Deine Ausbildung zu Ende, bevor Du so´n Quatsch absonderst!
MfG
kiiwii
Zu Deinen Fragen, auch wenn die sehr persönlich sind:
1. Bis Mai/Juni noch eins (sicher von mir), dann zwei (beide sicher von mir).
2. Viel
Meine Ausbildung ist seit 9 Jahren zuende; das mit der Lebenserfahrung kommentiere ich nicht.
Absoluter Neuling
- Was haben Deine Fragen an mich mit der Diskussion zu tun?
- Warum glaubst Du, dass ein Lehrer automatisch Ahnung von Chromosomenstörungen hat?
- Was kann ich dafür, dass Du mit Deinen eigenen rhetorischen Waffen unterlegen bist?
Absoluter Neuling
1. Du brauchtest mir meine rein rhetorisch gestellten Fragen überhaupt nicht zu beantworten; die Antworten interessieren mich nicht.
2. Du kannst ruhig fortfahren mit Beleidigungen. (Hast ja auch damit angefangen - P.22)
2. Vergiss die Fruchtwasseruntersuchnung nicht (=gutgemeinter Rat)
MfG
kiiwii
P.P.S.
1. Entschuldige bitte.
2. (1) Zitat? Ich finde keine Beleidigung.
2. (2) Ist nicht indiziert. Solltest Du das jedoch gepostet haben, um mich zu beunruhigen oder in Sorge zu versetzen, könnte ich meine Beleidigung des Tages für Dich gleich noch nachreichen
Absoluter Neuling
gegenseitig beleidigen?
Mich könnte nur ein Mensch beleiden.
Bitte, bitte,
beleidigt mich nur einmal!
Ich schmachte danach ....
Wie in den ersten Postings dieses Threads das Thema angegangen wurde führt vielleicht zu Schenkelklopfern am Stammtisch, aber wird der Sache nicht annähernd gerecht.
Davon ab: Was hindert den "Vater", gerichtlich vorzugehen und so einen Vaterschaftstest zu erzwingen, so er denn berechtigte Zweifel hat?
Gruß
Talisker
P.S.: kiiwii, da muss ich doch nochmal nachkarten: Wenn du dir den Schaum vom Mund gewischt hast, kannste ja nochmal nachsehen, ob #8 zur Sache war oder nicht.
P.P.S.: Rigomax, mindestens die des Kindes.
Aber zur Sache:
Wieso werden die Bürgerrechte des Kindes eingeschränkt, wenn ein Mann wissen will, ob er wirklich Erzeuger des Kindes ist, wie es ihm zugeschrieben wird?
Ich sehe da auch nicht ein Fitzelchen einer Einschränkung.
Dann würde auch die Betrügerei nach der Scheidung aufhören.
Ich meine nichts gegen diejenigen die gerne Kinder anderer Männer großziehen,
aber sie solltenm wenigstens im Wissen darüber sein.
Immerhin wird bei jedem dritten Kind ein anderer Vater vermutet.
Nein, Spass beiseite, bin für auch heimliche Tests, will ja nicht umsonst löhnen ;-)
SPIEGEL
Wattestäbchen auf Irrwegen
Von Jochen Bölsche
Väter-Initiativen richten sich auf den Fall ein, dass es Justizministerin Zypries gelingen sollte, diskrete Vaterschaftstests EU-weit verbieten zu lassen. Ratschlag der Männer-Lobby: Die Wattestäbchen mit DNS-Proben von vermeintlichen Kuckuckskinder könnten in die Schweiz geschickt werden. Bei den Eidgenossen löst das Heiterkeit aus.
Speichelprobe: "Ich habe einen Vaterschaftstest gemacht"
"Vier Knackis unterhalten sich im Knast: 'Weshalb seid ihr denn hier?' - 'Ich hab 'ne Bank überfallen, sechs Monate.' - 'Ich hab 'ne Oma überfallen, drei Monate.' - 'Äh, und ich hab einen Vaterschaftstest gemacht - ein Jahr."
In solchen und ähnlichen Witzchen entlädt sich zurzeit in Internet-Foren Männerwut über das wohl meistumstrittene Gesetzesvorhaben der Berliner Justizministerin Brigitte Zypries: Die Sozialdemokratin will künftig in Deutschland und möglichst auch EU-weit Gefängnisstrafen für alle Männer durchsetzen, die heimlich testen lassen, ob sie tatsächlich der biologische Vater eines ihnen zugeschriebenen Kindes sind - oder doch nur der (gleich doppelt) betrogene Zahlvater.
Die Wogen der Erregung schlagen hoch, liefert doch der Zypries-Vorstoß in Sachen Seitensprung und Folgen "Sprengstoff für einen neuen Krieg der Geschlechter", wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" kommentiert. Vor allem weckt die Kontroverse, die nun auch in der Berliner Koalition voll entbrannt ist, vieltausendfach männliche Urängste: Nach gängigen Schätzungen ist jedes zehnte Neugeborene in Deutschland ein Kuckuckskind - das wären rund 70.000 Babys pro Jahr.
Im Kampf für das Recht, Sicherheit in Sachen Vaterschaft zu erlangen, zitieren Männer-Initiativen im Web mal Shakespeare ("Das ist ein weiser Vater, der sein eigenes Kind kennt"), mal den evangelischen Professor Walter Dietz, der angesichts des Zypries-Plans meint, dass nunmehr "Männern von einer standesamtlichen Ehe dringend abzuraten sei".
Ausweg Schweiz?
Ganz pragmatisch reagiert der "Väteraufbruch für Kinder e.V.": "Falls die Tests in der EU verboten werden", solle man sich doch an "Institute und Labors im Nicht-EU-Ausland" halten. An erster Stelle, vor Adressen in den USA, nennt der Verein für den Fall der Fälle eine geografisch nahe liegende Ausweichmöglichkeit: die Labors der Gentest.ch GmbH in der Schlossgasse 9 in Zürich.
Bei den Eidgenossen löst der Hinweis auf das vermeintliche Testparadies freilich schallendes Gelächter aus: Wohl nirgendwo auf der Welt sind bislang die Vorschriften für Vaterschaftstests schärfer als in dem Alpenland - mit der Folge, so Gentest- Geschäftsführer Michael von Arx, "dass unsere Kunden schon nach Deutschland abwandern".
Wer sich künftig an Schweizer Labors wenden wollte, würde die Wattestäbchen mit den heimlich vorgenommenen Wangenabstrichen auf eine Irrfahrt schicken. Denn Hanspeter Thür, seines Zeichens Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, hat der Test-Branche harsche Kontrollpflichten auferlegt.
Dem Datenschützer genügt es nicht, dass sich etwa die Schweizer Firma Vaterschaftstest24.ch von jedem Auftraggeber versichern lässt, "dass er legal in den Besitz der uns zur Verfügung gestellten Proben gekommen ist". Oder dass Konkurrent DNAnow.ch den Kunden eine schriftliche Bestätigung abverlangt, "dass sie gesetzlich berechtigt sind, die Proben, die Sie uns geschickt haben, zu besitzen".
Nach Ansicht des Datenschützers haben die Test-Labors vielmehr für "ein wirksames Überprüfungsverfahren der Rechtsgültigkeit der Einwilligungen" zu sorgen, um Mogeleien etwa mit gefälschten Unterschriften nach Möglichkeit auszuschließen. Gentest-Manager Arx sieht sich daher gezwungen, "aktiv zu überprüfen, ob die Identität der Personen stimmt", die eine Einwilligungserklärung unterzeichnet haben. Um Klagen zu vermeiden, "verlangen wir die Vorlage von Kopien der Ausweise und führen Telefonate".
Wenn die Ergebnisse gerichtsverwertbar sein sollen, muss die Probenentnahme sogar in Gegenwart eines Arztes erfolgen - genau das aber wollen die misstrauischen Väter nach Möglichkeit vermeiden. Arx wundert sich denn auch nicht, dass seine Firma bislang gerade mal "einen einzigen Kunden aus Deutschland" gehabt hat.
Tests in Übersee übers Internet
Und auch mit einem Ansturm für den Fall, dass Ministerin Zypries sich durchsetzt, rechnet er nicht. Weil Datenschützer Thür weiß, dass das von ihm empfohlene Kontrollkonzept nur greift, "sofern es in der Praxis streng umgesetzt wird", sind zusätzliche Regelungen in einem geplanten schweizerischen Bundesgesetz über Gen-Untersuchungen vorgesehen. Und dann wird in der Schweiz, so Gentest-Mann von Arx, "alles noch strenger".
Dass testwillige deutsche Väter bei einem Verbot ins Ausland ausweichen werden, nur halt nicht gerade in die Schweiz, steht für Sachkenner außer Frage. Jene 80 Prozent der Männer, die laut Umfragen heimliche Tests für berechtigt halten, werden nach Ansicht etwa des Kölner Kriminalbiologen Mark Benecke Tests "in Zukunft im Ausland machen, zum Beispiel in Amerika und Asien". Benecke: "Über das Internet solche Tests einzufädeln, ist heute kein Problem mehr."
Wer etwa die Rechtslage in der Schweiz für zu riskant hält, braucht auf einer einschlägigen Website nur die Zeile "Click for other locations" anzuklicken - und er landet auf den Homepages von Schwesterfirmen in Argentinien oder Australien, China oder Chile.
"Die Tests lassen sich doch heute komplett auf dem Postweg und per Telefon abwickeln", weiß auch Tobias Gerlinger, Vorstandsvorsitzender des deutschen Marktführers Humatrix AG. "Man kann die Proben in die entlegensten Winkel der Welt schicken. Das dauert dann zwar etwas länger, aber die Proben sind ja praktisch unbegrenzt haltbar."
Laborchef gibt Zypries-Gesetz keine Chance
Gerlinger glaubt allerdings nicht, dass Testwillige tatsächlich auf exotische Adressen ausweichen müssen. Die EU werde sich den schon in Deutschland umstrittenen Gesetzesplan kaum zu Eigen machen. "Überhaupt nicht vorstellbar" sei für ihn, dass ein "traditionell relativ toleranter Staat wie die Niederlande" dem deutschen Regierungsplan folgt.
Nicht einmal in der Bundesrepublik sieht der Humatrix-Chef eine Chance für den Zypries-Vorstoß. "Wenn das Gesetz wirklich kommt, geht es vor das Verfassungsgericht", meint er. Spätestens dort werde sich die Ansicht durchsetzen, dass ein Verbot diskreter Tests "auch familienpolitisch nicht zielführend ist", weil Ehen massiv aufs Spiel gesetzt werden, wenn jeder Zweifel gleich vor Gericht gezerrt werden muss.
Außerdem werde ein Test-Verbot nur dazu führen, dass noch mehr Kuckuckskinder geboren werden - weil ungetreue Frauen "sich dann in Sicherheit wiegen".
MfG
kiiwii
Dort gibt´s bestimmt auch Labors, und dort wird´s ein solches Verbot nicht geben, da gilt der Mann wenigstens noch was;-)
MfG
kiiwii
Bei Schwaben sollte der Test Pflicht werden,bei der Kehrwoche soll schon manches
passiert sein.
Ich dachte die Hoch-68-er seien vorbei, wo man Männer schon einsperren wollte, nur weil es sie gibt.
Wenn Weiber die Regierung stellen, wird es Zeit auszuwandern! - Kritiker.
Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Richter hatten darüber zu urteilen, ob ein heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf.
Karlsruhe - Mit zwei Urteilen wies der BGH die Klagen zweier Männer ab, die heimlich Gentests hatten durchführen lassen. Sie wollten damit vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten. In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte Celle und Jena in beiden Fällen entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt.
Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Heimliche Vaterschaftstests will die Bundesregierung noch in diesem Jahr in einem Gendiagnostikgesetz verbieten lassen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wertet die Tests als einen unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass genetische Untersuchungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden dürften. Verstöße will Zypries unter Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis stellen.
Noch kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes hatte Zypries ihren Gesetzentwurf verteidigt. Die Gesetzesinitiative "hat nichts damit zu tun, dass wir nicht wollen, dass der Vater nicht weiß, ob er der Vater ist." Es gehe um ein generelles Gesetz, das den Umgang mit genetischen Daten regele. "Die Gefahr besteht, dass sich jedermann leicht zu erlangendes genetisches Material besorgt und testen lässt", sagte die SPD-Politikerin heute im ARD-Morgenmagazin. Das müsse verhindert werden. Genetische Daten seien "das Wertvollste, das der Mensch hat", sagte Zypries.
Im Gegenzug zu den geplanten drakonischen Strafen erwägt Zypries, das Verfahren für legale Vaterschaftstest zu vereinfachen. "Möglicherweise könnte das gerichtliche Verfahren durch ein anderes ersetzt werden", sagte sie. Gegebenenfalls könne die Darlegungslast der Väter vermindert werden.
Nach den Worten Zypries entspricht die vorgesehene Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr für heimliche Gentests dem untersten Strafrahmen des Strafgesetzbuches. Die Ministerin erinnerte daran, dass bereits derzeit Mütter in bestimmten Fällen für außereheliche Kinder belangt werden könnten: "Das kann ein Betrug sein, das kann auch den Tatbestand der Unterschiebung eines Kindes erfüllen und dafür gibt es Straftatbestände."
Hintergrund der Gesetzesinitiative sind kommerzielle Angebote für Tests, bei denen aus Haaren oder Speichelresten die Vaterschaft von Kindern überprüft wird. Durch das einfache Verfahren sind heimliche Prüfungen möglich, wenn ein Mann Zweifel hat, wer der Vater eines Kindes ist. Damit ist auch die bisher mögliche Klärung einer Vaterschaft vor Gericht zu umgehen. Gegen den Vorstoß von Zypries gibt es sowohl in der Koalition wie auch in der Opposition Vorbehalte
gruß Maxp.
Wenn jemand kommt muss er sich eben als vermeintlicher Vater ausweisen können - somit wäre "jedermann" und das suggerierte "jegliche" genetische Material ausgeschlossen...!
Gruß,
T.