Solar Millennium vor dem Durchbruch ?
Das wird ein böses Erwachen geben. Da stimme ich DaveLoop zu. Ob es wirklich -33% sind ist die Frage.
...
Nach unserer Beurteilung der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ENTSPRICHT der Konzernabschluss der Solar Millennium AG, Erlangen, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den TATSÄCHLICHEN Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. .....
Der Abschussprüfer hätte bei pflichtgemäßer Prüfung erkennen müssen, dass die Werthaltigkeit der Forderungen an die Ibersol Fonds GmbH & Co. KG zweifelhaft waren.
Mit dem Verkauf eines Genussrechtes an dem Ibersol - Projekt generierte die Solar Millennium AG Erlöse in Höhe von 64 Mio. EUR und einen Gewinn in Höhe von knapp 20 Mio. EUR. Aufgrund der zweifelhaften Werthaltigkeit der Forderung an die Ibersol Fonds GmbH & Co. KG war die Realisierung des vorbezeichneten Gewinnes noch nicht hinreichend konkret.
Die Erteilung eines sogenannten "uneingeschränkten" Testates war mit hoher Wahscheinlichkeit ermessensfehlerhaft. Meines Erachtens hätte Deloitte ein "eingeschränktes" Testat erteilen müssen.
http://www.solarmillennium.de/Download/...bereich_,lang1,21,1945.html
Immerhin hatten - jedenfalls die Zeichner der zuletzt emittierten Anleihe - auf das Testat vertraut.
Hier einige Gründe, warum der Gewinn aus dem Verkauf des Ibersol Genussrechtes im Zeitpunkt der Testaterteilung noch nicht hinreichend konkretisiert war und warum Deloitte ein eingeschränktes Testat hätte erteilen müssen:
1. Die Gesamtfinanzierung des Ibersol - Projektes war ungewiss,
2. für das Ibersol - Projekt konnte S2M keine namhaften Partner vorweisen,
3. die Vertriebssonderaktion im Dezember 2009 und Januar 2010 (Halbierung des Vertriebs-Agios) hatte kaum Anleger überzeugt (minimale Nachfrage nach dem Ibersol - Fonds),
4. auch der Absatz des Andasol - Fonds war weitgehend zum erliegen gekommen, obgleich die Finanzierung von Andasol 3 durch namhaften Partner gesichert war, und das Projekt bereits weitgehend fertiggestellt war.
Oder anders ausgedrückt: Im Zeitpunkt der Testaterteilung lag die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Platzierung des Ibersol Fonds nach objektiven Kriterien signifikant unter 50 %. Deloitte hätte im Bestätigungsvermerk darauf hinweisen müssen, dass die Werthaltigkeit von Forderungen nicht abschließend beurteilt werden kann bzw. erhebliche Zweifel an deren Werthaltigkeit bestehen.
abzüglich Gewinn aus dem
Verkauf der Ibersol - Genussrechte in Höhe von 16,000 Mio. EUR
Mangels hinreichender Konkretisierung des Gewinnes aus dem Verkauf der Ibersol - Genussrechte spiegelte ein Konzernergebnis in Höhe von - 10,639 Mio. EUR die tatsächlichen Verhältnisse der S2M - Ertragslage unzutreffend wider. Aufgrund der damals vorliegenden Sachlage hätte Deloitte bei sachgerechtes Ermessensausübung (Ermessensspielraum nahezu auf Null reduziert) ein EINGESCHRÄNKTES Testat erteilen MÜSSEN!!
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Zeitpunkt: 01.11.13 19:46
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In Ergänzung zum Beitrag # 9606!!
Das Deloitte Testat zu dem S2M Konzernabschluss 2009/2010 datiert VOM 9. Februar 2011!
Zu diesem Zeitpunkt* war die Vertriebssonderaktion für den Ibersol-Fonds bereits abgeschlossen. Soweit ich mich richtig erinnere, hatte S2M zu diesem Zeitpunkt die online Werbung für den Ibersol - Fonds (vermutlich aufgrund mangelnden Anlegerinteresses) bereits eingestellt!!!
Es ist auch möglich, dass die Solar Millennium Inves AG kurz nach dem 9. Februar 2011 die online - Werbung für den Ibersol - Fonds einstellte. Dies zeigt sehr eindeutig, dass selbst die S2M - Verantwortlichen an dem Platzierungserfolg des Ibersol-Fonds Zweifel hegten!!
* der genaue Zeitpunkt, ab wann S2M die Online - Werbung für den Ibersol - Fonds eingestellt hatte, wäre hier von besonderem Interesse (für Deloitte wäre zu hoffen, dass die Online Werbung NACH dem 09.02.2011 eingestellt wurde)!!
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Zeitpunkt: 01.11.13 19:46
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Für den Deloitte Persilschein musste S2M richtig tief in die Tasche greifen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Prüfung des Abschlusses 2009/2010 lediglich 160 T€ kostete.
- die Ex - Vorstände/ Ex-Aufsichtsräte sowieso nicht,
- die Abschlussprüfer (S-Audit und Deloitte) ebenfalls nicht (Haftungsrisiken? ...),
- die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth die bis 2011 keine strafrechtlichen Verfehlungen erkennen konnte (bzw. nicht erkennen wollte) natürlich auch nicht,
- Utz Claassen wohl auch nicht (UC war am 9. Februar 2011 Vorstandsvorsitzender!!),
- für den einzelnen Anleihe - Gläubiger mit einer Nominalforderung von durchschnittlich 15.000 EUR ist es zu aufwendig, gegen einzelne Adressaten vorzugehen - auch von dieser Seite ist für obige Profis kein Ungemach zu erwarten.
werden kaum Ansprüche gegen Deloitte geltend machen - vermutlich mangelt es hier an Fachwissen bzw. rechnet es sich nicht, zu derartigen Fragestellungen Gutachten erstellen zu lassen.
vgl. S2M Geschäftsbericht 2009/2010, Seite 80:
Im Berichtsjahr 2009/2010 wurden 50 % der Anteile an der Soliber GmbH an die Ferrostaal sowie 16 % an die Extremasol GmbH verkauft.
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Zeitpunkt: 09.10.12 13:42
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"Anhang:
....
2.1. Finanzanlagevermögen
Im Berichtsjahr ist eine Beteiligung von 16 % an der Soliber GmbH mit einem Nominalanteil von 9.900 EUR zu TEUR 20.040 Anschaffungskosten erworben und aktiviert. Der Wert der Beteiligung ist durch das "Financial Model" zum Kraftwerksprojekt Ibersol einschließlich der hieraus resultierenden Bewertung der Soliber GmbH nachgewiesen. Hinsichtlich der Kalkulationsgrößen hat die Verkäuferin eine Garantieerklärung, in der Weise abgegeben, dass Abweichungen vom Modell finanziell von ihr auszugleichen sind.
Eine Abwertung auf Grund dauerhafter Wertminderung war nicht erforderlich."
Anmerkung: Mir ist es ein Rätsel, wie Deloitte den Solar Millennium Konzernabschluss per 31.10.2010 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen konnte. Die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens- Finanz- und Ertragslage hatte dieses Zahlenwerk jedenfalls nicht widergespiegelt!!
Was haben die Deloitte - Prüfer nur an 428 Tagen (535.000 geteilt durch 1.250) nur gemacht?
Und am Ende ist selbst der Konkursverwalter abgetaucht. Tina: weiter so!!!!
Übrigens: mit #9611 hat publicaffairs wohl sein wahres Gesicht gezeigt.
http://www.solarmillennium.de/deutsch/archiv/...ebnisse_deloitte.html
"Die von Deloitte untersuchten Sachverhalte erstrecken sich vor allem auf die Einbeziehung der Projekt- bzw. Beteiligungsgesellschaften Solar Millennium Verwaltungs GmbH, Solar Millennium Beteiligungen GmbH und Ibersol Kraftwerks GmbH in die jeweiligen Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und die korrekte Anwendung der relevanten internationalen Rechnungslegungsstandards. Deloitte hat bestätigt, dass die bilanzielle Abbildung der Sachverhalte mit einer Ausnahme IFRS-konform war. Die Veräußerung von 50 Prozent der Anteile an der Projektgesellschaft von Andasol 3 im Rahmen der Entkonsolidierung der Solar Millennium Beteiligungen GmbH hätte nicht im Konzernabschluss 2005/2006 erfasst werden dürfen, sondern im Konzernabschluss 2008/2009 gezeigt werden müssen."
Die im Geschäftsjahr 2005/2006 erfolgte Entkonsolidierung wäre nur zulässig gewesen, wenn General Electric Financial Services (GEFS) sich tatsächlich an mit 80 % an der Solar Millennium Beteiligungen GmbH beteiligt hätte.
Dies war jedoch nicht weder 2005/2006 noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall. Vielmehr behauptete die Solar Millennium AG bis Januar 2010 (!!!), GEFS sei mit 80 % an der Solar Millennium Beteiligungen GmbH beteiligt. In den Geschäftsberichten 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 täuschte die Solar Millennium AG die Anleger über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse. Die fehlerhafte Entkonsolidierung beruhte anfangs möglicherweise auf einer fehlerhaften Interpretation der IFRS, hätte aber spätestens im Geschäftsjahr 2006/2007 berichtigt werden müssen.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich GEFS endgültig gegen einen Einstieg bei der Solar Millennium Beteiligungen GmbH entschieden hatte (bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Einstieges von GEFS nicht mehr als wahrscheinlich war), hätte S2M hierüber berichten MÜSSEN und die Solar Millennium Beteiligungen GmbH und den Konzernabschluss 2005/2006 berichtigen müssen.
Die nicht erfolgte Aufklärung der Anleger über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse in Kombination mit einer irreführenden Berichterstattung stellt einen hinreichenden Anfangsverdacht für eine vorsätzliche unrichtige Darstellung nach § 331 HGB dar.
"Unter den Finanzanlagen sind folgende Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen ausgewiesen (Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB):
Gesellschaft
...
Solar Millennium Beteiligungen GmbH, Erlangen
Ergebnis 31.10.2008: 0
Anteil am Kapital (%): 20
Stammkapital 31.10.2008 (in T€): 25
..."
In diesem Zusammenhang besonders pikant sind auch die Angaben im Gebilligten Wertpapierprospekt zur Kapitalerhöhung Februar/März 2008 vom 15. Februar 2008, Seite 54:
Kooperationsvertrag mit dem General Electric Konzern
Die Solar Millennium AG hat 80% der Anteile ihrer Tochtergesellschaft Solar
Millennium Beteiligungen GmbH an die EFS-J, Inc., USA, ein Unternehmen des
amerikanischen General Electric Konzerns, übertragen. Der General Electric Konzern
ist ein breit aufgestelltes Technologie-, Medien- und Finanzdienstleistungs-
Unternehmen mit mehr als 300.000 Mitarbeitern. Der General Electric Konzern
investiert auf langfristiger Basis weltweit in das gesamte Kapitalspektrum und verstärkt
in den Energie- und Wassersektor (siehe auch „Geschäftstätigkeit – Wichtige Verträge
und Vereinbarungen“).
http://www.solarmillennium.de/Download/...bereich_,lang1,21,1945.html
Bei der fehlerhaften Entkonsolidierung der Solar Millennium Beteiligungen GmbH handelt es sich ganz offensichtlich NICHT um eine Fehlinterpretation komplizierter IFRS - Regelungen sondern um eine wissentliche Falschdarstellung eines wenig komplexen Sachverhaltes!!
2. Nochmalige Prüfung der Konsolidierungspraxis des S2M - Konzerns dahingehend, ob vorsätzlich falsch bilanziert wurde. In einem derartigen Gutachten müsste vorab ermittelt werden, ab welchem Zeitpunkt (insbesondere ob vor oder nach dem 15.02.2008) nicht mehr mit einem Einstieg der General Electric Financial Services bei der SM Beteiligungen GmbH gerechnet werden konnte (hier ist vermutlich eine Befragung von GESF erforderlich).
3. Inhaltliche Überprüfung des Deloitte - Gutachtens,
4. Überprüfung, ob das Honorar für das Deloitte Sondergutachten angemessen oder überhöht war,
5. Überprüfung, ob die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes für den Konzernabschluss 2009/2010 ermessensfehlerhaft war. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, wäre die Erteilung eines eingeschränkten Testates jedenfalls nicht ermessensfehlerhaft gewesen.