Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Ich meine das ist für einen Wirtschaftsprüfer fast noch schlimmer als Betrug.
Vorallem da sich das über Jahre hinzog. Einmal kann passieren. Aber seit 2008 ?
Das ist schon ein starkes Stück
Und zwar bevor weitere Kosten anfallen.
Haben Sie aber nicht.
Das ist meiner Meinung nach mehr als "grob fahrlässig" und wird sehr schwer, wenn überhaupt, zu beweisen sein.
Gehts nach oben, feiert man sich als große Leuchte und bespöttelt die armen Deppen, die nicht dabei sind.
Gehts nach unten, sind böse Mächte unterwegs, --häufig Berlin und Merkel--die dem armen kleinen Mann den Reibach versaun.
Das ist oftmals nicht nur Satire von Followern...
https://goo.gl/maps/oDpMr4bRictmmJBT9
oder
https://goo.gl/maps/XKgM2JN4PCC13sGV6
umziehen.
Wenn Du sagst, “EY wird hierfür bezahlen müssen”, könntest Du ja eventuell nochmals so ein nettes Schreiben an deinen Lieblingspolitiker Dr. Scholz verfassen. Eventuell wird ja dann ein entsprechendes Gesetz kommen.
Hier ist es übrigens auch ganz nett:
https://goo.gl/maps/ap79AjXphJrRyhyq9
Die liebe Stephanie aus dem Nachbar-Thread sollte hier allerdings nicht hin umziehen. Die ist schon so braun, noch brauner wäre nicht gut.
Warnungen gab es ja genug.
Die Gewinne hättet ihr ja auch nicht geteilt oder ??
Und REICH werden bei der Klage nur die Anwälte
Der Moderator gab folgenden Grund an:Rechtsverletzung unklar und Melder nicht betroffen.
Bitte Rechtsverletzung belegen......HALLO Rechtsverletzung belegen.
mfg
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Wie aus den vertraglichen Unterlagen hervorgeht, wird LitFin nur im Erfolgsfall an dem Schaden beteiligt. Somit besteht größtes Interesse an einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung auch von unserer Seite.
Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen zum Wirecard-Sachverhalt spricht sehr viel dafür, dass ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen erfolgreich sein wird. Aufgrund dieser Einschätzung wurde die Prozessfinanzierungsmöglichkeit eingeführt.
Pinsent Masons ermittelt und prüft alle verfügbaren Informationen (auch durch Inanspruchnahme von Akteneinsicht bei Behörden) für die weitere Anspruchsdurchsetzung. Auf dieser Grundlage wird Pinsent Masons eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgeben. Selbstverständlich ist dieser erste Schritt, wie auch die spätere Anspruchsdurchsetzung, von unserem Finanzierungsangebot umfasst. LitFin übernimmt bei einem abgeschlossenem Finanzierungsvertrag die Kosten der Anspruchsprüfung sowie das mit der gerichtlichen Verfolgung der Ersatzansprüche verbundene Prozesskostenrisiko. Die Finanzierung seitens LitFin umfasst alle Kosten, die für die Prüfung und Anspruchsverfolgung erforderlich und/oder sinnvoll sind, d.h. Honorare des Rechtsberaters, Gerichtskosten und sonstige, mit der Anspruchsverfolgung zusammenhängende Auslagen, sowie etwaige Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite. Auf Sie kommen daher grundsätzlich neben der Erfolgsbeteiligung (sowie etwaigen Umsatzsteuern) keine weiteren Kosten hinzu. Für jegliche Sondereventualitäten (wie etwa bei Pflichtverletzungen ect.) müssen wir Sie auf die Bestimmungen im Prozessfinanzierungsvertrag hinweisen, welcher jegliche Eventualitäten abschließend abdeckt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.
Herzliche Grüße
Ihr LitFin-Kundenmanagement
MA
Also gehe ich mal davon aus das ist eine Ente die hier kursiert das man trotz Prozesskostenfianzierung im Nachhinein zur Kasse gebeten wird !
Die sind sich auch nach wie vor Sicher das da was zu holen ist ! sonst hätten sie das ja auch nicht gemacht !
auf der Litfin Seite steht das 32.000 Anleger registriert sind mit über 650 Mio Schaden !
Also wenn die dann 30 % als Erfolgsprämie bekommen ist das halt einfach mal 195 mio € ! daher reisen die sich den Hintern auf :)
Ich mache mir mitlerweile absolut keine Hoffnungen mehr und sehe ein das ich BETROGEN worden bin , die ganzen Leute die Meinen selber Schuld .. zocker usw ... haben teilweise Recht . denn ich habe nicht diversifiziert ! hätte ich einfach nur 50/50 gemacht in Wirecard und Adyen wäre ich jetzt schon fast wieder bei +- 0 :) ... habe ich aber nicht und so werde ich noch einige Jahre Schulden abbezhalten und kleinere Brötchen backen und Anlagen ( BVB juhu ;) )
Ich wünsche allen die hier immer noch rumgeistern und sich eine volle Entschädigung hoffen alles Gute
Aber noch viel Wichtiger RUHE ! , ich bin hier ca . 1 mal im Monat aus neugierde , überfleige dann ein wenig und erschrecke immer wieder wer wie häufig hier am start ist . Es tut einem nicht gut Wunden immer wieder aufzureisen , lasst Gras drüber wachsen.
Ein klares "Nein" zu eventuell anfallenden Kosten für die Kläger beim Weg durch mehrere Instanzen sieht anders aus.
Die Frage an LitFin muss lauten:
Werde ich informiert bevor(!) eventuell Kosten anfallen, die nicht mehr über das Treuhandkonto gedeckt sind, und kann ich dann problemlos und kostenfrei kündigen?
...
Wäre dies der Fall, stünde es aber auch schon so klar und unmissverständlich in den Verträgen.
Dem ist jedoch nicht so.
Ich bitte sie mir kurz zu erklären ab wann Kosten für mich entstehen und ob ich vorher darüber informiert werde und das Recht habe die Leistung welche dann in Rechung gestellt wird abzulehnen.
werde nun das an litfin schreiben :
Werde ich informiert bevor(!) eventuell Kosten anfallen, die nicht mehr über das Treuhandkonto gedeckt sind, und kann ich dann problemlos und kostenfrei kündigen?
:) mal schauen was sie antworten
Leider kann ich draus nicht erlesen ob ich informiert werde bevor(!) eventuell Kosten anfallen, die nicht mehr über das Treuhandkonto gedeckt sind, und kann ich dann problemlos und kostenfrei kündigen?
MFG
Nach endlos langer Einleitung mit Inhalten, die bekannt sind und nach denen nicht gefragt wurde, dann der Satz:
"Auf Sie kommen daher GRUNDSÄTZLICH (...) keine weiteren Kosten dazu."
Übersetzt:
Sie sollten mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Der Knackpunkt bleibt:
Bei mehreren Instanzen reicht das Treuhandkonto nicht aus.
Dann kann der PKF insolvent werden.
Die dann nicht gedeckten Kosten wird PM dann wahrscheinlich direkt von den Klägern einfordern.
Dieses Szenario ist m.M.n. nicht unwahrscheinlich, da EY alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wird und zudem ein VORSATZ m.M.n. EY schwerlich nachzuweisen sein wird.
Sofern LitFin aus den vertraglich genannten Gründen zurücktritt, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten von LitFin getragen (für abweichende Regelungen wie etwa bei Pflichtverletzungen verweisen wir erneut auf die vertraglichen Bestimmungen). Ihnen steht es dann frei, ebenfalls (kostenlos) zurückzutreten, oder die Anspruchsverfolgung selbstständig fortzuführen. In diesem Fall werden die Kosten nicht mehr von LitFin getragen. Selbstverständlich würden Sie in einem derartigen Fall vorab informiert werden.
Herzliche Grüße
Ihr LitFin-Kundenmanagement
MA
Also für mich hört sich das nicht so an als würden irgend welche Kosten entstehen !
Den EY Jungs dürfte vorsätzlicher Betrug nur schwer nachzuweisen sein.
Und wenn doch, dann gehts in Konkurs.
Sie haben sich nmM wie Banken und Aktionäre von den Aschheimer Hochstaplern einwickeln lassen.
Quelle: Eigene Meinung
Moderation
Zeitpunkt: 09.06.21 14:56
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
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Zeitpunkt: 09.06.21 14:56
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Ich habe da aktuell eine Diskussion bzgl. der Berechnung der Schadenssumme.
Nehmen wir an man hat 100 Aktien gehalten über den 18.06.2020.
Ich bin der Meinung das entsprechend das Delta Kaufpreis zum Verkaufspreis der 100 Aktien die Schadenssumme ergibt (plus den Nebenkosten) ergibt.
Litfin behauptet, das sämtliche Transaktionen zu berücksichtigen sind, z.B. wenn ich z.B. Ende 2019 - 170 Aktien gekauft und 5 Tage später verkauft habe und damit einen Gewinn erzielt habe, so mindert dieser Wert die Schadensumme entsprechend.
Aussage: "Die Schadensberechnung erfolgt in einer Gesamtwürdigung, da auch etwaige Gewinne auf falschen Angaben der Wirecard AG beruhen und somit von Relevanz für den Gesamtschaden sind."
Also ich bin da sehr skeptisch... was diese Formulierung angeht. Kann das jemand bestätigen ?
Das sind Nebelkerzen.
Textvorschlag:
"Bei einer Insolvenz von LitFin können die Kläger bedingungslos und ohne eigene Kosten alle Verträge kündigen."
Warum steht das nirgendwo, und warum gibt es auf Nachfragen dazu kein klares "Ja" oder "Nein"?
...
Und weshalb gibt es keinen Wettbewerb von PKF, wenn die Sache angeblich so klar zu gewinnen ist?
Grundsätzlich heißt es dazu:
Man kann eine Mandatsvereinbarung jederzeit widerrufen, wenn LitFin Pleite geht.
Solange LitFin nicht pleite ist, gibt es dazu auch keinen Grund und somit ist die Vertragsbindung auch "ok".
Gerichtskosten werden im Vorfeld bezahlt, auch für weitere Instanzen.
Bleibt noch das Restrisiko der Niederlage und LitFin geht pleite.
Dann müssen die EY Anwälte bezahlt werden. Dafür sind die Treuhandkonten... die Kosten an sich sind auch begrenzt auf knapp unter einer Mille (soweit mir bekannt). Selbst "wenn" die Treuhandkonten nicht reichen "sollten", verteilt sich der Betrag auf die anteilig auf die Sammelkläger und das ist (nach meiner Berechnung) max. im 3 stelligen Euro Bereich zu sehen.
Die bisherigen "abgewiesenen" Klagen sind alle vor einem Jahr auf Basis von noch nicht vorliegenden Fakten beim Gericht eingereicht worden. Da wundert sich keiner, warum die abgewiesen wurden.
Auch hier hat sich die Faktenlage gedreht und auf einen Versuch kann man es ankommen lassen.
Zudem wurde auch das Kapitalmusterverfahren abgewiesen, was eine Sammelklage mit Prozessfinanzierung zur bevorzugten Wahl macht. Die Stiftungslösung steht hier nicht in Konkurrenz zu der Vorgehensweise.
Nach viel Recherche zur Vermeidung eines weiteren Fehlers bin auch ich der Meinung, das das Risiko hier gegen 0 geht irgendwas draufzahlen zu müssen.
Jeder sollte sich vor solch einem Schritt selbst ausführlich damit beschäftigen, aber sich nicht auf ein Forum hören.