SPIRIT ON MEDIA sind 1000 Prozent möglich ?
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Eröffnet am: | 31.01.11 15:07 | von: Geldmacher1 | Anzahl Beiträge: | 15.47 |
Neuester Beitrag: | 13.11.13 16:37 | von: amen tristan | Leser gesamt: | 1.352.459 |
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SPIRIT ON MEDIA GROUP PLC
(Company Number 06689327)
Address of Registered Office: 1 Threadneedle Street, London, EC2R
8AY.
Principal Trading Address: Not Known.
In the Leeds District Registry No 1903 of 2010
Date of Presenting Petition: 14 September 2010.
Date of Winding-up Order: 11 January 2011.
Official Receiver: , 21 Bloomsbury Street, London, WC1B 3SS. Tel
0207 637 1110, Email Londonb.or@insolvency.gsi.gov.uk.
Capacity in which Appointed: Liquidator
Date of Appointment: 11 January 2011.
Erklärung zum Verfahren:
Das Insolvenzverfahren über limited companies wird - sofern es nicht von dieser selbst eingeleitet wird - durch Gläubiger in Gang gesetzt. Ein Gläubiger, der eine unbezahlte Forderung von über 750 Pfund Sterling gegenüber der company hat, muss dazu (ohne Beteiligung eines Gerichts) eine Mahnung in Form der statutory demand (Formblatt: form 4.1) an die betreffende company senden. Der Gläubiger muss den Zugang des Schreibens beweisen können. Das für die statutory demand zu verwendende sowie die im Folgenden genannten Formblätter bietet der Internet-Auftritt der Insolvenzverwaltung des Vereinigten Königreiches (Insolvency Service) zum Download an.
Der Schuldner hat vom Zugang der statutory demand an 21 Tage Zeit, um die Forderung zu begleichen, durch eine Sicherheit abzudecken, eine anderweitige Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen oder vor Gericht eine Verfügung gegen den Gläubiger dahingehend zu erwirken, dass dieser keinen Insolvenzantrag einreichen darf.
Sollte keiner dieser Fälle eintreten, darf der Gläubiger einen winding up petition genannten Insolvenzantrag vor dem High Court oder speziell zuständigen County Courts stellen. Die winding up petition muss mittels eines speziellen Formblattes, der form 4.2, unter Verauslagung der erforderlichen Gerichts- und erster Insolvenzverwaltergebühren erfolgen. Das Gericht setzt daraufhin ein Datum für eine Anhörung fest. Die winding up petition muss (durch den Gläubiger) auch dem Schuldner zugestellt werden. Die winding up petition ist zudem kostenpflichtig in der London Gazette frühestens sieben Arbeitstage nach Zustellung beim Schuldner und gleichzeitig spätestens sieben Arbeitstage vor der gerichtlichen Anhörung zu veröffentlichen. Das Erfordernis zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (affidavit) über die erfolgte Zustellung hat England zum April 2010 abgeschafft. Hier genügt nunmehr die unterschriebene Bescheinigung mittels form 4.7, dass die winding up petition ordnungsgemäß zugestellt und veröffentlicht wurde. Diese Bescheinigung muss dem Gericht spätestens fünf Arbeitstage vor der Anhörung vorliegen.
Falls bei der Anhörung das Gericht den Insolvenzantrag unterstützt, wird das Insolvenzverfahren durch eine winding up order eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.