Rocket Internet A12UKK
Nasdaq überschlägt sich ja seit Tagen.
Und RI mit dem niedrigsten Durchschnittspreis aller Zeiten 60 Prozent unter IPO. Rege mich immer noch auf.
mich war und ist das Geschäftsmodell einfach zu unsicher und riskant und das sieht wohl auch der Markt so. Jede „Unterbewertung“ wird irgendwann von den Marktteilnehmern entdeckt - hier dümpelt der Kurs aber schon Jahre vor sich hin. Der Markt lag daneben und jetzt heben diesen Wert eben andere. Naja, kann jeder sehen wie er will. Wenn ich investiert wäre, dann nur mit einer sehr kleinen Position, mit welcher ich die jetzige Entwicklung sehr gelassen sehen könnte. Mal verliert man und öfter gewinnt man, aber das muss ich Dir ja nicht sagen. Hier jetzt eine „Verschwörung“ oder langfristige „Kursmanipulation“ rein zu interpretieren halte ich für aberwitzig.
Schönen Tag und allzeit gute Invests
Grundsätzlich wäre es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis sich der Aktienkurs dem NAV wieder deutlich angenähert hätte, daher kann ich jeden verstehen, der hier investiert hat.
Dennoch ist das Ding was der ehrenwerte Herr Samwer abzieht eine Schande.
Ist doch nicht schwer zu kapieren das bei einem geschätzten NAV jenseits der 30 Euro der
Aktionär mit dem Corona Krise Delisting Kurs massiv benachteiligt wird.
Ja total legal aber diese Praktik zu dem jetzigen Zeitpunkt äußerst fragwürdig.
Die Gesetzgebung sollte man nochmals verbessern(Wertgutachten).
Noch schlimmer war es ja vor ein paar Jahren Gott sei Dank gleich wieder geändert,
da konnte man ohne Delisting Angebot die Börsennotierung einstellen.
Tradeforfun es geht hier schlicht und ergreifend darum den Altaktionär über den Tisch zu ziehen. Dieser Raubtierkapitalismus macht das Vertrauen in den Deutschen Börsenplatz kaputt.Mal ganz zu schweigen von der großartigen Rolle der BaFin der letzten Jahre.Sarkasmus off.Aberwitzig ist die Abservierung der Aktionäre.
CL17D7
laufzeit ist der grosse verfall ende September aber das cap wurde quasi vor Veröffentlichung der ad-hock schon erreicht, das ist eher ungewöhnlich, d.h. da wussten einige vorher schon mehr
Und zum Thema investieren in D - das Kapital ist zum Glück frei - Du musst Dein Geld nicht in D in irgendwelche „vermeintlichen Abzockerbuden“ investieren. Also dann viel Glück und gute invests
Eingezogen werden. Zumindest verstehe ich das so. VG
Bis jetzt war der Kurs aber immer über dieser Schwelle, sodass das ARP bisher nicht gegriffen hat und so lange der Kurs darüber bleibt auch nicht greifen wird.
Es gibt ja nicht wenige, die auf ein höheres Angebot spekulieren, daher spricht Einiges dafür, dass der Kurs bis zur HV darüber bleiben wird.
Folglich gäbe es dann bis zur HV keine weiteren Aktien zum einziehen.
Der Anteil Streubesitz bliebe also bei rd. 50%.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Samwer das so will, Delisting hin oder her.
Könnte daher wirklich sinnvoll sein, auf dem aktuellen Niveau wie Katjuscha noch Aktien einzusammeln.
Ich Jahrzehnte genug schlechte Erfahrungen gemacht.
Die Börse ist ein Haifischbecken aber eine so offensichtliche Verarsche habe ich noch nie
erlebt.Aber ich gebe Dir recht wieso muss man in so einem Wert investiert sein wo der Ruf
der ehrenwerten Samwers ja reichlich bekannt ist.Na wat soll’s kann der Liebe Olli mit ein paar Hundert Millionen gehobenen Euronen noch ruhiger schlafen.Die Börse gibts und die Börse gibts frei nach Dagobert Samwer.Leider ist das Vetrauen gänzlich im Eimer bin mal gespannt wann die Deivery Hero Blase platzt.So ein Wert im DAX ist schon legendär.Na dann allen Rocket Internet Aktionären gutes Gelingen mit der richtigen Entscheidung Delisten lassen oder Hamburg Handel oder auf einen Squeeze out warten.
Ich hab die Zertis verkauft, mich kurz geärgert, dass der Zock auf einen Halbjahreszahlenhüpfer nicht aufgegangen ist (ich gehe davon aus, dass nach der Nummer irgendwelche wilden Abschreibungen auf die nicht gelisteten Investments gezeigt werden um die positive Entwicklung der börsennotierten Beteiligungen zu verstecken) und beschäftige mich nicht mehr weiter mit dem Mistladen.
Aber darum gehts ihm ja auch nicht. Auch wenn er 1 Mio bekommt, ist das ein Bombengeschäft für ihn.
Ihr denkt aktuell zu stark an das Delisting. Darum gehts mir gar nicht wenn ich über Samwer selbst und seine Käufe rede. Für den ist die Meldung dazu aber einfach Gold wert, weil es jetzt Leute zum Verkauf zwingt.
Insgesamt habe ich inzwischen den Eindruck gewonnen, dass die Messe (so wie Samwer es sich vorgestellt hat) noch nicht gelesen ist.
Es gab ja damals ein ARP zu 24 EUR und der Kurs war meiner Erinnerung nach zeitweise sogar deutlich darunter gefallen. Möglicherweise hatte Samwer hier mit einem ähnlichen Effekt gerechnet. Daher gut möglich, dass seine Rechnung nicht wie gewünscht aufgehen wird.
Und das Beispiel Sirmike und sein Blogbeitrag zeigt ja, dass selbst viele andere Privatanleger (wie du ja auch) die Auffassung vertreten, dass man halt einfach weiterziehen sollte und hier lieber nach dem Motto "lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende" verfahren sollte. Ich kann diese Auffassung auch völlig nachvollziehen. Die nächsten Monate könnte der Aktienkurs hier theoretisch bei 18,5-19,0 festgezurrt sein. Währendessen kann man anderswo gute Renditen einfahren.
Daher habe ich mit dieser Ansicht auch kein Problem, wenn man vom rein praktischen Aspekt als Investor ausgeht. Was mich daran stört, ist eher die Theorie. Und das habe ich dir gestern ja schon versucht zu verdeutlichen. Denn diese Haltung ist ja genau das was die Samwers wollen bzw. womit sie gerechnet haben. Wenn du 18 Monate lang nichts für die Aktie in Sachen IR-Arbeit tue, und sogar öffentlich sage, dass ich keine Ideen mehr habe, torpediere ich natürlich derartig den Aktienkurs in meinen gewünschte Richtung, dass man eine Bewertung erreicht, die völlig grotesk ist. Leider gibt es dann halt so Stimmen wie von dir (kein Vorwurf, aber so sehe ich es!), die dann sagen, dass man das mit Samwer ja hätte als Investor wissen müssen und die Bewertung wäre dementsprechend auch angebracht, weil das Geschäftsmodell halt nicht funktioniert oder risikoreich wäre. Sorry, aber das halte ich für ausgemachten Quatsch, weil das Geschäftsmodell keineswegs besonders risikoreich ist, mit dem vielen Cash auf der hohen Kante bei dieser lustige Bewertung ohnehin nicht. Das Problem ist eher, dass die Samwers die letzten 18 Monate alles dafür getan haben, um so zu tun als hätten sie keine Ahnung, welches Geschäftsmodell sie eigentlich haben oder anstreben. Und das hat dem Kurs so zugesetzt, dass wir jetzt eine komplett lächerliche Bewertung bei 18,6 € und NAV irgendwo zwischen 31 und 35 € haben. Wenn man jetzt dem Vorstand noch nach dem Mund redet, nach dem Motto, man hätte es als Investor wissen müssen, wie böse die Samwers sind und wie risikoreich das Geschäftsmodell ist, dann macht man genau das was sie wollen. Das beißt sich irgendwo die Katze in den eigenen Schwanz. Das ist ja fast so als würde ein Dieb in euer ungesichertes Haus eindringen und was stehlen, und danach meint er, ihr seid ja selbst schuld, weil ihr doch wissen müsst, dass er ein Dieb ist, und außerdem wäre er ja Teil der Familie, also darf er das. Manche Aktionäre scheinen oft zu vergessen, dass sie Miteigentümer von Rocket Internet sind und nicht irgendeine bucklige Verwandtschaft, die man mit Krümeln vom Erbe abspeist.
Denn bei 18,5 € dürfte nun auch für Monate der Boden eingezogen sein. Das ist in dieser Marktphase vielleicht gar nicht die dümmste Idee, eine Aktie mit fast 0 Risiko mit Option auf (wenn auch erstmal geringe) Chancen zu kaufen, während man im Gesamtmarkt schwer einschätzen kann, ob die Rallye noch lange so weitergehen kann, insbesondere dann rund um die US-Wahl.
Daher ist das CRV bei Rocket vielleicht sogar vergleichsweise gut für die kommenden 6 Monate.
Die entscheidende Frage ist doch, ob die Delistingankündigung und der dann folgende Börsenrückzug die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der große Abschlag zum NAV aufgeholt wird. Klar, wenn es keinerlei Börsennotiz mehr gibt, kann man für sich sagen, "meine Aktie ist €30 wert". Ist sie jetzt aber auch schon. Nur dass dann künftig niemand mehr einen Preis stellt, um die Aktie zu kaufen. Und wenn man doch jemanden findet, dann kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass der mehr als die €18,50 bezahlen würde.
Insofern kann Deine Aussage "Ist ja gerade das, was Samwer will" doch nicht der Maßstab für ein Investment sein. Und ich habe für mich entschieden, dass ich mein Geld lieber dort investiere, wo die Wahrscheinlichkeit größer ist, attraktive Renditen einzufahren.
Die gesetzlichen Regelungen zum Mindestpreis, den die Gesellschaft im Rahmen eines Delisting-Erwerbsangebots anbieten muss, finden sich in § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG und § 4 WpÜG-AngebotsVO wieder. Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG muss die Angebotsgegenleistung bei einem regelmäßigen Börsenhandel mindestens dem volumengewichteten durchschnittlichen sechsmonatigen Börsenkurs entsprechen. Gem. § 4 WpÜG-AngebotsVO muss die Angebotsgegenleistung zudem mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 Satz 1 des WpÜG entsprechen.
Die Gesellschaft hat ausweislich ihrer Veröffentlichung über die Absicht zur Durchführung eines Delisting-Erwerbsangebots den mit EUR 18,57 je Aktie bezifferten Angebotspreis selbst aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen ermittelt. In dem Fall, dass der von der Bundesanstalt ermittelte Durchschnittskurs über dem von der Gesellschaft ermittelten Durchschnittskurs liegt, wäre - kraft gesetzlicher Anordnung - der von der Bundesanstalt ermittelte Durchschnittskurs als Mindestangebotspreis anzubieten; die Bundesanstalt kann hierüber nicht disponieren.
Eine Bewertung der Zielgesellschaft ist gem. § 39 Abs. 3 Satz 4 BrösG nur vorzunehmen, wenn für die Wertpapiere der Zielgesellschaft, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des WpÜG an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt wurden und mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander abweichen.
Der Gesetzgeber hat sich im damaligen Gesetzgebungsverfahren zu § 39 Abs. 3 BörsG mit der Frage, ob der volumengewichtete durchschnittliche sechsmonatige Börsenkurs oder eine Unternehmensbewertung grundsätzlich für die Bestimmung des Angebotspreises maßgeblich sein soll, eingehend auseinander gesetzt. Einzelheiten hierzu können Sie der Bundestags-Drucksache 18/6220 entnehmen. Diese gesetzgeberische Wertung ist für die Bundesanstalt bindend.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
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