Realtech weit unter Wert
09.03.2004REALTECH kaufenExtraChancenDie Experten von " ExtraChancen" empfehlen die Aktie von REALTECH (ISIN DE0007008906/ WKN 700890) zu kaufen.REALTECH sei in Walldorf ein direkter Nachbar von SAP, der deutschen Vorzeige-Softwareschmiede. Die Hauptsitze beider Unternehmen lägen nur 400 Meter auseinander. Das ehemalige Neuer-Markt-Unternehmen, das 1994 gegründet worden sei, entwickle Softwarelösungen und sei ein führender Dienstleister für die technische Beratung, z.B. bei mySAP. Umfassende Softwarelösungen für das Applikations- und Systemmanagement würden das Portfolio abrunden. Allein durch die liquiden Mittel und den vorhandenen Immobilienbesitz sei REALTECH sehr solide unterlegt. Der positive Cash-flow spreche ebenfalls für das Unternehmen. Bisher sei die Aktie allerdings nur von wenigen Investoren entdeckt worden. Das könne sich aber schnell ändern.Ein Grund für die positive Einschätzung liefere das innovative " SystemManagementPortal theGuard!" . Mit diesem Produkt, das REALTECH in die " Top 100" der Innovatoren gebracht habe, solle die IT-Abteilung in den Unternehmen zur strategischen Abteilung werden. Die von REALTECH entwickelten Lösungen würden komplexe Anwendungen effizient überwachen und kostentransparent verwalten lassen.Mit den Erträgen aus dem Service-Geschäft habe REALTECH bislang das Produktgeschäft subventioniert. Trotzdem habe die Gesellschaft einen positiven Cash-flow erwirtschaftet. Im vergangenen Jahr habe dieser Wert nach vorläufigen Zahlen bei 4,4 Mio. Euro gelegen. Dieser sollte durch nachhaltige Erfolge im Produktgeschäft einen regelrechten " Turbo-Effekt" erfahren. Dafür würden schon erste Vertriebserfolge sprechen.Doch auch ohne dieses " Zuckerl" sei der Wert interessant. Die aktuelle Marktkapitalisierung (ca. 40 Mio. Euro) sei mit einer hohen Netto-Cashposition von. 20 Mio. Euro plus dem Wert des eigenen Firmengebäudes (ca. 10 Mio. Euro) solide unterlegt. Das EBITDA im vergangenen Jahr habe bei 4,3 Mio. Euro gelegen. Der Verlust in 2003 habe dabei primär aus Abschreibungen resultiert, die im laufenden Jahr so nicht mehr anfallen würden. Damit scheine der " Turn-around" in 2004 sicher. Die Aktie sei mit einem Kurspotenzial von 50% eine attraktive Depotergänzung, nicht nur zur CeBIT-Zeit.Die REALTECH-Aktie wird von den Experten von " ExtraChancen" zum Kauf empfohlen.CIAO
Die REALTECH AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr übernahmerelevante Angaben gemäß den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften in § 289a HGB sowie § 315a HGB zu machen sowie diese Angaben gemäß § 176 Abs. 1 AktG zu erläutern. Dem kommt die Gesellschaft wie folgt nach:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.385.652,00 EUR und ist eingeteilt in 5.385.652 nennwertlose
Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht.
Die Kapitalbeteiligungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Daniele Di Croce wohnhaft in Deutschland, sowievon Herrn Peter Stier wohnhaft in Deutschland überschreiten zehn Prozent der Stimmrechte....
Mehr im Konzernlagebericht.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.385.652,00 EUR und ist eingeteilt in 5.385.652 nennwertlose
Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht.
Die Kapitalbeteiligungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Daniele Di Croce wohnhaft in Deutschland, sowievon Herrn Peter Stier wohnhaft in Deutschland überschreiten zehn Prozent der Stimmrechte....
Mehr im Konzernlagebericht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
Die von der Hauptversammlung am 15. Juli 2020 erteilte, bis 14. Juli 2025 befristete Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Genehmigtes Kapital 2020) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend unter lit. b) zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals bzw. der Satzungsänderung in das Handelsregister der REALTECH AG aufgehoben.
b) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Änderung der Satzung
Es wird ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von 2.692.826 EUR geschaffen (Genehmigtes Kapital 2025).
Hierzu wird Ziffer 4.3 der Satzung aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von -- 60 Abs. 2 Aktiengesetz abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von -- 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen...
a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
Die von der Hauptversammlung am 15. Juli 2020 erteilte, bis 14. Juli 2025 befristete Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Genehmigtes Kapital 2020) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend unter lit. b) zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals bzw. der Satzungsänderung in das Handelsregister der REALTECH AG aufgehoben.
b) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Änderung der Satzung
Es wird ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von 2.692.826 EUR geschaffen (Genehmigtes Kapital 2025).
Hierzu wird Ziffer 4.3 der Satzung aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von -- 60 Abs. 2 Aktiengesetz abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von -- 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen...