Praktiker - von nun an darf gezockt werden -
Seite 90 von 91 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:44 | ||||
Eröffnet am: | 10.07.13 21:47 | von: KarstenBarth | Anzahl Beiträge: | 3.254 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:44 | von: Nadinedujja | Leser gesamt: | 464.124 |
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Ich fürchte und vermute, dass der Kurs hier fundamental nicht von der Klageerhebung partizipieren wird.
Was soll denn schon bei der Klage unter dem Strich heraus kommen ?
Es ist doch wegen der Masseunzulänglichkeit eher realistisch, dass es nur eine geringe Insolvenzquote geben wird. Und d.h. die Aktionäre gingen dann trotzdem leer aus. So auch der Standpunkt der SDK.
http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/...er-Newsletter-9.pdf
"Einschätzung der SdK: Verfahrensende aktuell nicht in Sicht. Nach Einschätzung der SdK ist ein Abschluss des Verfahrens noch nicht in Sicht. Ob sich an der Tatsache der Masseunzulänglichkeit bis zum Verfahrende noch etwas verändern wird, kann aktuell nicht belastbar eingeschätzt werden. Abhängig dürfte dies vor allem davon sein, inwieweit aufgrund möglicher Schadensersatzforderungen noch die Masse gemehrt werden kann. Selbst wenn eine Massemehrung insoweit möglich sein sollte, ist nach unserer Auffassung jedoch jedenfalls eine sehr niedrige Insolvenzquote wahrscheinlich.
Aber der Insolvenzverwalter muss meiner Erfahrung nach die Insolvenztabelle laufend anpassen, ähnlich einer Bilanzierung, um den Status der AG jederzeit an das Insolvenzgericht und z.B. an die Steuerbehörden berichten zu können.
Das ergibt sich bereits aus §155 Insolvenzordnung.
https://dejure.org/gesetze/InsO/155.html
Eine Masseunzulänglichkeit wäre meiner Auffassung nach für den Fall, dass sich der Status durch positiven Cashflow in Richtung Insolvenzmasse ändert, zu revidieren. Aber die Masseunzulänglichkeit hat bis heute Fortbestand, soweit ich in den Registern von Bund und Ländern nichts übersehen habe. Man korrigiere mich gerne mit Quellenangabe.
Und künstliche Nachfrage bzw. ein künstliches Kursniveau ohne für die Aktie bzw. die Aktionäre positive Wendung im Insolvenzverfahren, sehe ich kritisch unter Beachtung der neuesten Gesetzgebung bzgl. Marktmissbrauch. Sorry.
Nur meine Meinung.
http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/...r-Newsletter-10.pdf
Heimes & Müller
-> Insolvenzverfahren -> Dokumente
de Krassny 15m (?)
https://kurier.at/wirtschaft/...-euro-in-den-sand-gesetzt/222.709.034
http://www.sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/
Auch die Geschäftsführung trägt keine Schuld. Ja, gibt es denn so was? Das ist in keinem anderen europäischen Land möglich.
Das deutsche Inso-Recht muss dringend reformiert werden. Hier schauen die Gläubiger stets durch die Finger und andere zocken ab.
Hervorragende Leistung übrigens auch von der Insolvenzverwaltung.
In der Regel ist die Zeitung bemueht, eine suspendierte Aktie schnell vom Kurszettel verschwinden zu lassen. Besteht die Moeglichkeit, dass die Aussetzung nur ein voruebergehender Zustand ist?
Ade, ihr lieben Moneten
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/...s-a-1145247.html
Demnach soll der Insolvenzverwalter Udo Gröner bei der Deutschen Börse die Einstellung des Börsenhandels beantragt und die Einleitung des Delisting-Verfahrens von Amts wegen angeregt“, haben. Aus einem Bericht des Verwalters für die Gläubiger des Unternehmens, so die Presse.