Praktiker - von nun an darf gezockt werden -
Seite 1 von 91 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:44 | ||||
Eröffnet am: | 10.07.13 21:47 | von: KarstenBarth | Anzahl Beiträge: | 3.254 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:44 | von: Nadinedujja | Leser gesamt: | 473.802 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 73 | |
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Nachdem die Insolvenz der Praktiker AG soeben über die Ticker gelaufen ist darf nach dem zu erwartenden massiven Kurssturz die nächsten Tage und Wochen ordentlich gezockt werden.
Kommt die rettende Hand aus dem Nichts, selbst wenn eines ist klar die Altaktionäre werden nach Abschluss jedweden Verfahrens so gut wie mit leeren Händen dastehen!!!
Auf in den nächsten Inso-Zock!
good investing
KarstenBarth
Moderation
Zeitpunkt: 05.08.13 12:19
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Zeitpunkt: 05.08.13 12:19
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Praktiker-Anleihe-Inhaber. Jeder Kapitalanleger, der noch eine Praktiker-Anleihe im Depotauszug nachweisen kann, erhält von der SdK den Insolvenzbericht zugeschickt. Die SdK verlangt lediglich einen Bestandsnachweis: auch Nichtmitglieder bekommen den Insolvenzbericht. ---Jamann; Du hast doch die Praktiker-Anleihe besessen. Du könntest den Insolvenzbericht übersendet bekommen?
und für den Xetra? --- Am Montag, den 6. Februar 2017, habe ich festgestellt, daß die Praktiker-Aktien im Xetra nicht mehr gehandelt werden. An den Parkettbörsen ging der Handel noch einige Tage weiter. Heute lese ich die Nachricht von Frankyy, die aber nur für Frankfurt gilt? --- Sofortige Kursaussetzung in Frankfurt. ---- Wird die Aktie in Stuttgart, in Hamburg und in Berlin weitergehandelt?
Das ist ja unglaublich: 250.000.000 Millionen verzockt und niemand ist schuld. Riesige Honorare an die Berater gezahlt, bis nichts mehr da war. Wird nicht eingeklagt, weil kein Geld mehr da ist zu klagen:
http://www.sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/
Auch die Geschäftsführung trägt keine Schuld. Ja, gibt es denn so was? Das ist in keinem anderen europäischen Land möglich.
Das deutsche Inso-Recht muss dringend reformiert werden. Hier schauen die Gläubiger stets durch die Finger und andere zocken ab.
Hervorragende Leistung übrigens auch von der Insolvenzverwaltung.
http://www.sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/
Auch die Geschäftsführung trägt keine Schuld. Ja, gibt es denn so was? Das ist in keinem anderen europäischen Land möglich.
Das deutsche Inso-Recht muss dringend reformiert werden. Hier schauen die Gläubiger stets durch die Finger und andere zocken ab.
Hervorragende Leistung übrigens auch von der Insolvenzverwaltung.
In der Boersen-Zeitung erscheint die Praktiker AG-Aktie weiter unter "ausgesetzt". Waere der Aktienhandel annulliert worden, wuerde die Fachzeitschrift den Titel nicht mehr veroeffentlichen.
In der Regel ist die Zeitung bemueht, eine suspendierte Aktie schnell vom Kurszettel verschwinden zu lassen. Besteht die Moeglichkeit, dass die Aussetzung nur ein voruebergehender Zustand ist?
In der Regel ist die Zeitung bemueht, eine suspendierte Aktie schnell vom Kurszettel verschwinden zu lassen. Besteht die Moeglichkeit, dass die Aussetzung nur ein voruebergehender Zustand ist?
... das wars dann wohl.
Ade, ihr lieben Moneten
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/...s-a-1145247.html
Ade, ihr lieben Moneten
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/...s-a-1145247.html
In der Börsen-Zeitung wird der Kurs der Praktiker-Aktie unter "ausgesetzt" veröffentlicht. Ausgerechnet der Vorstand der Praktiker AG i. Ins. kann die Wiedereröffnung des Börsenhandels der Praktiker AG-Aktien beantragen. Ein Vorstandsmitglied ließ den Kurs am 15. Mai 2017 aussetzen. Aussetzen ist nicht gleich Annullieren. (?)
http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/...von-der-boerse/19753846.html
Demnach soll der Insolvenzverwalter Udo Gröner bei der Deutschen Börse die Einstellung des Börsenhandels beantragt und die Einleitung des Delisting-Verfahrens von Amts wegen angeregt“, haben. Aus einem Bericht des Verwalters für die Gläubiger des Unternehmens, so die Presse.
Demnach soll der Insolvenzverwalter Udo Gröner bei der Deutschen Börse die Einstellung des Börsenhandels beantragt und die Einleitung des Delisting-Verfahrens von Amts wegen angeregt“, haben. Aus einem Bericht des Verwalters für die Gläubiger des Unternehmens, so die Presse.
Eine schriftliche Anfrage beantwortete der Insolvenzverwalter Udo Gröner anderweitig. Er erklärte mir, dass er als Insolvenzverwalter für das Delisting nicht zuständig sei. Ein Antrag auf Delisting bzw. auf Wiederzulassung zum Börsenhandel läge im Verantwortungsbereich des derzeitigen amtierenden Praktiker-Vorstands. Das wäre womöglich Armin Burger. (?)