Pfleiderer News !!
Seite 39 von 48 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:07 | ||||
Eröffnet am: | 20.09.12 17:46 | von: BONDJames | Anzahl Beiträge: | 2.185 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:07 | von: Sarahlakda | Leser gesamt: | 167.845 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 13 | |
Bewertet mit: | ||||
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Danke für den Hinweis, man merkt, Du bist ein Profi...
Eine Frage sei gestattet: Warum hast Du bedauert, nicht selbst nachgekauft zu haben?
Gruss und schönes Wochenende!
als doppelt soviel BID wie ASK. Nur an 3 Börsen gibts überhaupt noch was. Xetra hat riesen BIT, weil die länger offen haben. Da hofft jemand, daß die anderen nach 20 Uhr nicht mehr online sind un ihr ASK hochzuziehen.
gibts Leute, die ihre Papierchen fast verschenken. Mir völlig unverständlich. Gibts irgendwo Infos? Ich denke mal, da haben ein paar ihren Stoploss zu optimistisch gesetzt. Alles Andere wäre unlogisch. Viele Anleger lesen vielleict hier nicht mit und stehen im Nebel. sowas nennt man dann wohl Herdentrieb. Für alle nochmal. die Lage ist wesentlich besser als noch vor 3-4 Wochen. Nur meine Meinung.
Zeitpunkt: 22.10.12 12:55
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - Link führt nicht zu zitiertem Artikel
ist diese Info nun gut oder schlecht für die Investierten?
Und was bedeutet eigentlich »nicht-nachrangige« Gläubiger?
Danke
1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
3. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
4. Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
5. nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.
(3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger.
(4) Absatz 1 Nr. 5 gilt für Gesellschaften, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter haben, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Erwirbt ein Gläubiger bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck ihrer Sanierung, führt dies bis zur nachhaltigen Sanierung nicht zur Anwendung von Absatz 1 Nr. 5 auf seine Forderungen aus bestehenden oder neu gewährten Darlehen oder auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(5) Absatz 1 Nr. 5 gilt nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 4 Satz 1, der mit 10 Prozent oder weniger am Haftkapital beteiligt ist.
Das sind die alten Aktionäre.
Es werden ja neue Aktien ausgegeben, die nicht frei gehandelt werden.
Somit wird die Pfleidereraktie nur noch ein Mantel sein, bis Sie gelöscht wird.
Denn ich gehe davon aus, dass es vorher eine "gütliche" Einigung gibt und das kann nur Barabfindung bedeuten.
Und außerdem gibt es immer noch Käufer für die Aktie. Wer mag das wohl sein? :-)
Und die Klage der Altaktionäre hat ja nichts mit dem Insolvelnzgericht zu tun, das läuft über eine ganz andere Instanz und über einen anderen Gerichtsstand. Das hat nicht mal was mit dem Insoverfahren zu tun.