Pfleiderer News !!
Seite 38 von 48 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:07 | ||||
Eröffnet am: | 20.09.12 17:46 | von: BONDJames | Anzahl Beiträge: | 2.185 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:07 | von: Sarahlakda | Leser gesamt: | 167.894 |
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Es ist deffinitiv noch keine Entscheidung gefallen. Es wird eine erneute Anhörung geben, von der der Termin noch nicht feststeht. DSW hat mich vor 15 Minuten angerufen. Ob das gut oder schlecht ist, muß jeder für sich entscheiden. Ich für meinen Teil denke, wäre der Insolvenzplan einfach durchgewunken worden, gäbe es keinen neuen Termin. Also eher positiv.
denke mal, heute abend wird hier noch mal richtig Stimmung aufkommen. Besser wäre es auf den ganzenTag verteilt. Ist wie beim Straßenverkehr. Alles auf einmal, dann gibts Stau.
eigentlich schon gestern veröffenlicht vom Amtsgericht Düsseldorf, hat mich gewundert das bislang keiner was gepostet hat.
du findest alles unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
Angaben des DSW waren die nicht dort. Das wäre auch sinnlos, weil diese Sitzung nicht öffentlich war. Erst bei einer Klage wäre der DSW als Partei anwesend. Das könnte dann frühestens nach einer entscheidung in November stattfinden. Bis dahin sollte sich jeder im Klaren sein, ob er seine Papierchen halten oder verkaufen will. Neue Infos wird es bis zur nächsten Anhörung nicht geben
Aber so gab es nochmals gute Kaufkurse. Leider konnte auch einige Shorties noch decken.
Meine Infos von der DWS sind andere. Und um überhaupt Infos von deren Seite zu bekommen muss man dort Mitglied sein.
...was das für Forderungen sind?
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 84/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 14555 eingetragenen Pfleiderer Aktiengesellschaft, Kennedydamm 55, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Hans-Joachim Ziems und Elmar Geissinger sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Und genau diese Forderungen wird die DWS einfordern.
hab ich irgend was Negatives geschrieben, weil ich Schuld sei soll, das der Kurs nicht so Dolle ist. Ich bin auch Mitglied bei den Anlegerschützern. Mit denen habe ich gestern Telefoniert, ohne eine Info zu bekommen. Heute haben die mich zurückgerufen. Deren Büro in München ist nämlich zuständig. Sollte es zu einer Klage kommen, können die eine Sammelklage im Namen der Aktionäre machen, wobei diese angeschrieben werden müßten. Der DIW kann nicht klagen, weil er nicht investiert ist. Das ist alles was mit bestimmtheit gesagt werden kann. alles Andere, sowohl positiv als auch negativ, ist Kaffeesatzleserei. Trotzdem noch eine Anmerkung: Wenn man sich andere Papierchen anschaut z.B Windhoff, Mania usw., dann ist Pfleiderer ein solides Investment. Und nenn mich nicht Lügner.
ich den Kurs sehe, könnt ich weinen. Die letzten hab ich bei 0,139 gekauft, und jetzt ist die Kohle zuende. Jammerschade.
Bei der DWS scheint man sich wohl nicht einig darüber zu sein, was der Stand der Dinge ist, denn man wqar eigentlich schon einen Schritt weiter mit der Anmeldung von Forderungen und auch Klage.
Aber sei's drum, die Anleger werden es erfahren.
angemeldeten Forderungen, tatsächlich um die Forderungen der Altaktionäre handelt - und davon kann man ausgehen, da ja hier der Knackpunkt liegt - dann haben wir wirklich gute Chancen.
Ich bin allerdings nicht deiner Meinung bull, dass bis zu dem Novembertermin nichts passieren kann. Wenn Pfleider/Atlantik einsehen, dass sie keine Chance haben, einen möglichen Prozess zu gewinnen, dann können Sie mit der Nachrichr einer Barabfindung jeden Tag an die Presse gehen.
Damit hätten sie sich nämlich viel Ärger und den Reputationsverlust erspart..........
§ 177 Nachträgliche Anmeldungen
du kannst die noch so viel Mühe geben.
Leider hast du noch nicht mal im Ansatz verstanden, worum es hier überhaupt geht.
Wo sie stehen kann man ja im Orderbuch sehen.
Ich verfolge Eure Einträge mit grossen Interesse, habe eben nachgekauft und bin jetzt insgesamt mit 34.000 Aktien drin...
dann hast Du dein Pulver nicht zu früh verschossen! Noch eine kleine Anmerkung. Aus einem früheren Artikel im Aktionär geht hervor ( bis jetzt unwidersprochen) das sich auch die Börsenaufsicht für den Fall interressiert. Wenn das so ist, könnten auch die einen Einspruch eingelegt haben. Die bräuchten diese Zeit für Recherche zum Fall. Beim DIW sehe ich das so, das man etwas erst anfechten kann, wenn ein Beschluß gefaßt ist. Sonst hat man nichts in der Hand. Man kann ankündigen, wenn ihr so und so entscheidet, werden wir klagen, aber wirklich gegen etwas klagen geht erst nach eimem Beschluß. Daher meine Vermutung mit der Börsenaufsicht.