Neues zum Rassistenüberfall in Potsdam
WAS GESCHAH WIRKLICH IN DER POTSDAMER PRÜGEL-NACHT ?????????
hier mal ein paar neue Fakten.......:
- Das Opfer verließ in der Nacht zum Ostersonntag die Disko "Speicher" stark angetrunken
- Das Opfer ging von der Disko zur etwa 300m entfernten Bushaltestelle Charlottenhof. Um 3:28 Uhr steig der Deutsch-Ähtiopier in den Nachtbus N 31. Der Busfahrer wollte die 50 Cent Nachtzuschlag kassieren, er mit einem 20 Euro Schein zahlen.
- Der Fahrer ( meldete sich als Zeuge ) gab nur Kleingeld herraus, es kam zum Streit.
- Ermyas M. brüllte laut, bis der Fahrer ihn aus dem Bus warf.
- Was in den nächsten Minuten geschah ist noch unklar......
- ein Taxifahrer sagte als Zeuge aus, dass der Deutsch-Ähtiopier zwei Männer anpöbelte sie als Schweine-sau betitelte und nach ihnen trat.
- Das Opfer hatte nach der Einlieferung mehr als 2,00 Promille....
- ein weiterer Taxifahrer der an der Haltestelle vorbei fuhr, sah wie sich zwei Männer über eine am Boden liegende Person beugten......als sie ihn bemerkten flüchteten sie..
- Zunächst erklärten die Ermittler, dass die Täter hemmungslos auf das Opfer eingetreten haben, bis er regungslos auf dem Boden lag...
- Das Opfer hatte aber keine Rippenbrüche und auch keine anderen Verletzungen am Oberkörper.........
- Ermyas M. ( 37 ) hat eine Körpergröße von 2m und ist kräftiger Statur..........
hmmmmmmmmmmmmmm
Haftbefehl gegen Potsdamer Tatverdächtigen aufgehoben
Im Fall des Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam ist der Haftbefehl gegen einen der beiden Tatverdächtigen aufgehoben worden. Das gab der Anwalt des Mannes heute bekannt.
Potsdam - Der Bundesgerichtshof habe die Aufhebung des Haftbefehls veranlasst, sagte Anwalt Sven- Oliver Milke.
Die beiden mutmaßlichen Täter, der 29-jährige Björn L. und der 30-jährige Thomas H., sitzen seit dem 21. April in Untersuchungshaft.
Das Opfer, ein 37-jähriger deutsche Ingenieur dunkler Hautfarbe, war am Ostersonntag mit Faustschlägen niedergestreckt und schwer verletzt worden. Die Schlägerei soll gegen 4 Uhr an einer Haltestelle in Potsdam-Charlottenhof stattgefunden haben. Der in Äthiopien geborene Deutsche, der betrunken von einer Familienfeier kam,l soll an der Haltestelle mit den Beschuldigten in Streit geraten sein. Diese wiederum hätten ihn mit rassistischen Sprüchen beleidigt. Einer der Tatverdächtigen soll das Opfer mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gestreckt haben und ihm so schwere Schädel-Hirn-Verletzungen zugefügt haben.
Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte die Ermittlungen nach der Tat an sich gezogen.
gruß Maxp.
Wie schrieb vor einigen Tagen ein User: "die 3, 4 rechten Idioten, die ohne es abzustreiten in Brandenburg rumrennen (wie in anderen Ländern übrigens auch) werden sich freuen, es mal wieder in die Schlagzeilen geschafft zu haben !"
Na denn, bei "3, 4 rechten Idioten" müssen wir uns nun wirklich keine Gedanken machen. Ich frage mich nur, wie diese "paar Hanseln" für den sprunghaften Anstieg rechtsextremistischer Straftaten in 2005 verantwortlich sein konnten, die nach neuesten Schätzungen immerhin auf ca. 15.000 beziffert werden (zählten die Behörden 15 361 Delikte, 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor).
Schlafen wir weiter, denn ein vernebeltes (Ge)Wissen, ist ja bekanntlich ein sanftes Ruhekissen. :-P
Ciao!
.
Nehm prüft Beschwerde gegen Haftentlassung
Die mutmaßlichen Schläger von Potsdam sind vorerst frei, Generalbundesanwalt Nehm droht wenige Tage vor Ende seiner Amtszeit eine Schlappe. Während Nehm eine Beschwerde gegen die Haftentlassung erwägt, nimmt ihn Unions-Politiker Bosbach für seine Entscheidung, den Fall an sich zu ziehen, in Schutz.
Karlsruhe/Potsdam - Generalbundesanwalt Kay Nehm will heute im Fall des Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam über eine Beschwerde gegen die Haftentlassung der beiden Tatverdächtigen entscheiden. Die 29 und 30 Jahre alten Männer waren fünf Wochen nach dem Vorfall gestern überraschend aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftbefehle wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgehoben. Der deutsche Ingenieur dunkler Hautfarbe war am Ostersonntag mit Faustschlägen schwer verletzt worden und ist seitdem im Krankenhaus.
Angesichts des "fortgeschrittenen Ermittlungsstadiums" halte der BGH-Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht nicht mehr für gegeben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. "Dabei spielt insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann", hieß es weiter. Der Verdacht, dass die Beschuldigten an der Gewalttat beteiligt waren, bestehe allerdings fort.
Der Generalbundesanwalt hatte kurz nach der Tat den Fall an sich gezogen mit der Begründung, dass es sich um den Verdacht des versuchten Mordes handle, der einen rechtsextremistischen Hintergrund haben könnte. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte Nehm dafür mehrmals öffentlich kritisiert und vor einer voreiligen Festlegung gewarnt.
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1211 Beiträge,
Neuester: Heute, 04.19 Uhr
von USAIntern
Der stellvertretende Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), nahm die Bundesanwaltschaft in Schutz. Der Behörde sei kein Vorwurf zu machen, sie habe nach dem ersten Erscheinungsbild handeln müssen, sagte Bosbach der "Berliner Zeitung". Die Aufhebung des dringenden Tatverdachts sei im übrigen für ein Strafverfahren kein ungewöhnlicher Vorgang. "Das ist noch kein Unschuldsnachweis." Schönbohm wollte sich in dem Blatt nicht zu der Haftentlassung der Verdächtigen äußern. "Man könnte eine Menge sagen", sagte Schönbohm, aber es gehe hier um ein Ermittlungsverfahren. "Ich sage dazu nichts."
Der Brandenburger SPD-Fraktionssprecher Florian Engels zeigte sich dem Blatt zufolge von der Entwicklung irritiert. "Die Aufhebung der Haftbefehle ist nach den in der Öffentlichkeit lange Zeit dargestellten Indizien überraschend", sagte er. "Nun müssen die Ermittlungen mit aller Konsequenz weitergeführt werden". Ähnlich äußerte sich CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek, der an die dramatischen Fernsehbilder der mutmaßlichen Täter erinnert: "Das ließ schon vermuten, dass die Ermittler sehr handfeste Beweise hätten."
Bosbach warnte davor, auf Grund der Entwicklung in dem Fall Rechtsextremismus auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wir dürfen das nicht zum Anlass nehmen, rechte Gewalt zu bagatellisieren." Politik und Medien müssten aber die Lehre daraus ziehen, dass über Gewalttaten nicht vorschnell geurteilt werden dürfe.
Nach der Aufhebung der Haftbefehle muss nun entschieden werden, ob Nehm das Verfahren mangels Zuständigkeit an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgeben muss.
phw/AFP/dpa
gruß Maxp.
ist ungesetzlich und mehr als destruktiv.Dieser Nehm ist nicht mehr tragbar.
Indem die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich zieht, gelangt ein Fall automatisch an die Große Glocke. Vielleicht hat er da wirklich nicht hingehört.
Aber vielleicht hat Nehm das Ganze ja gemacht, weil er den Eindruck hatte, dass für gewisse ostdeutsche Landespolitiker ein bischen Negerklatschen eher unter den Teppich gehört..
Und jetzt hat er eben gegen die verloren..
gehängt hat, der eben kein -
wie Du es ausdrückst "ostdeutsches Negerklatschen" -
war. Und der damit nicht eine besondere Gefährdung
der inneren Sicherheit darstellt.
Hier wurde kein Mensch wegen seiner Hautfarbe angegriffen,
sondern eine Schlägerei unter Betrunkenen nahm ein tragisches
Ende.
Die Sache stank von Anfang an. Um sich zu profillieren und der Welt
zu beweisen, dass der Kampf gegen rassistisch motivierte Gewalt
ganz oben aufgehängt werden muss hätte er sich auch einen
solchen Fall aussuchen müssen - es gibt ja leider genug - anstatt auf
Klischees reinzufallen.
gruß Maxp.
Potsdam/Karlsruhe (dpa)
Der genaue Hergang der Tat, die um vier Uhr morgens an einer Potsdamer Bushalte geschah, scheint nach wie vor unklar. Der 37- jährige Ingenieur kam von einem Grillfest, stieg in einen Bus ein, den er aber wieder verließ. Grund war offenbar, dass er den Nachtzuschlag von 50 Cent mit einem Schein bezahlen wollte, dann aber nicht so viel Wechselgeld einstecken wollte. Danach klafft dem Vernehmen nach eine etwa halbstündige Lücke, für die sich aus teils widersprüchlichen Zeugenaussagen nur ein unklares Bild ergibt. Das Opfer selbst kann sich an nichts erinnern.
Maßgebliches Indiz für die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war eine fremdenfeindliche Äußerung, festgehalten auf der Mailbox der Frau des Opfers, dessen Handy das Gespräch vom Tatort übertrug. Dort soll unter anderem der Begriff "Scheiß-Nigger" zu hören sein. Nach einem kriminaltechnischen Gutachten ist der 29- jährige Verdächtige, der eine auffallend hohe piepsige Stimme hat, "wahrscheinlich" einer der Sprecher auf dem Mitschnitt, hatte die Bundesanwaltschaft eine Woche nach der Tat mitgeteilt. Neuere offizielle Angaben gibt es dazu nicht.
Inzwischen scheint sich der Verdacht gegen ihn erhärtet zu haben. Medienberichten zufolge soll er einem Mitgefangenen in der Haft die Tat gestanden haben. Er wurde am Mittwoch erneut in Untersuchungshaft genommen.
Als Indiz gegen den zweiten, 30 Jahre alten Verdächtigen war zunächst eine an Bierflaschen-Glassplittern sichergestellte DNA-Spur gewertet worden. Nach dpa-Informationen kann er als Spurenverursacher nicht ausgeschlossen werden - was freilich nicht belegt, dass er tatsächlich am Tatort war. Nach Angaben seines Anwalts handelt es sich um eine "Mischspur" ohne Aussagekraft für eine Überführung.
Ein zweites - anfangs als gewichtig eingestuftes - Indiz scheint nun ebenfalls an Bedeutung verloren zu haben. Bei der Bestätigung des Haftbefehls gegen den 30-Jährigen hatte nach dpa-Informationen dessen auffälliges Verhalten nach der Tat eine Rolle gespielt; nach einer Zeugenaussage soll er gesagt haben, das Opfer sei ja selbst schuld gewesen. Nach Angaben seines Anwalts könnte der Zeuge - dessen Freundin dem 30-Jährigen Avancen gemacht habe - den Verdächtigen aus Eifersucht belastet haben.MAZ
Wie waren einige hier wieder vorschnell. Kloppe für Schönbohm, Kloppe für einige von uns, die aufgrund der Umstände bezweifelt haben, daß es ein Überfall der deutschen rechten Szene war:
ein Schweizer hat gestanden, den Überfall begangen zu haben. Nach ersten Meldungen ist er in der Karabik von Dunkelhäutigen bedroht und geschlagen worden. Er wollte sich an dunkelhäutigen rächen. In den nächsten Tagen wird näheres zu erfahren sein. Dies vorab.
31.07.06, 18:02 |
Im Fall des bei einem Überfall in Potsdam schwer verletzten Deutsch-Afrikaners Ermyas M. soll sich ein Zeuge selbst als Täter bezichtigt haben.
Ein in der Schweiz lebender gebürtiger Potsdamer habe erklärt, an der „Auseinandersetzung als Täter“ beteiligt gewesen zu sein, sagte der neue Anwalt eines der Verdächtigen, Matthias Schöneburg, am Montag. Er bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Morgenpost“. Schöneburg fügte aber hinzu, „ich weiß nicht, was da dran ist“.
Angeblich Schuld nicht länger ertragen
Nach Angaben des Strafverteidigers sagte ihm der Mann, er könne es nicht länger ertragen, dass an seiner Stelle mit Björn L. ein Unschuldiger verdächtigt werde. Der Zeitung zufolge gab der in der Schweiz lebende Mann zu, Ermyas M. nach einem Streit niedergeschlagen zu haben. Motiv sei ein Angriff von mehreren Farbigen während eines Karibikurlaubs vor einigen Jahren gewesen. Ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft sagte dem Blatt, die Aussage des 27-Jährigen werde mit äußerster Vorsicht behandelt.
Ermyas M. war am Ostersonntag niedergeschlagen worden und hatte dabei schwere Kopfverletzungen erlitten. Er wird möglicherweise nie zur Aufklärung des Falls beitragen können, weil er unter einem teilweisen Gedächtnisverlust leidet.
Rassismus als Motiv vermutet
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Björn L. wegen des dringenden Verdachts der schweren Körperverletzung. Er sitzt in Untersuchungshaft. In den zurückliegenden Wochen war der Haftbefehl bereits zweimal aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft erwirkte jedoch jedes Mal eine erneute Verhaftung.
Die Attacke auf Ermyas M. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen eines möglicherweise rassistisch motivierten Mordversuchs aufgenommen hatte. Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm gab die Ermittlungen später nach Potsdam zurück. Es sei nicht nachzuweisen, dass Björn L. und der mutmaßliche Mittäter Thomas M. ihr Opfer hätten töten wollen.
(abi/sw/ddp)
15. Juni 2007
Freisprüche nach Attacke von PotsdamFast 14 Monate nach der Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. sind zwei der Tat angeklagte Männer vom Landgericht Potsdam freigesprochen worden. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass Björn L. und Thomas M. den Wissenschaftler in der Osternacht 2006 am Bahnhof Potsdam-Charlottenhof niedergeschlagen hatten. M. hatte mit einer lebensbedrohlichen Kopfverletzung mehrere Wochen im Koma gelegen. Was sich genau in jener Nacht abspielte, bleibt damit unklar.
Die Freisprüche waren allgemein erwartet worden, nachdem bereits Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung dafür plädiert hatten. Ursprünglich waren die beiden Männer wegen gefährlicher Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung und Beleidigung angeklagt worden. Sie hatten die Tat von Anfang an bestritten. Im seit Anfang Februar 20 Verhandlungstage dauernden Prozess waren etwa 80 Zeugen gehört worden, deren Aussagen sich häufig widersprachen.
"Oller Nigger"
Der Mitschnitt auf einer Handy-Mailbox erwies sich als zu schlecht für eine sichere Bestimmung. Darauf war zu hören, wie ein Mann mit außergewöhnlich hoher Stimme Ermyas M. kurz vor der Tat als "Scheißnigger" und "Oller Nigger" beschimpfte. Als problematisch erwies sich auch, dass Streifenpolizisten die Spuren am Tatort schlampig gesichert hatten. Spezialisten der Kripo waren erst Stunden später dazu gekommen.
Staatsanwältin Juliane Heil hatte am Ende der Beweisaufnahme erklärt, es gebe ihrer Auffassung nach viele Hinweise für eine Tatbeteiligung des Hauptangeklagten Björn L., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Dazu zählte sie vor allem die markant hohe Stimme des Mannes. Letzte Zweifel hätten aber nicht ausgeräumt werden können. Aus Sicht der Verteidiger hat das Verfahren keine Beweise dafür gebracht, dass Björn L. und Thomas M. am Tatort waren.
Generalbundesanwalt ermittelte
Ermyas M. war am 16. April 2006 gegen 04.00 Uhr niedergeschlagen worden. Wegen der rassistischen Beschimpfungen auf dem Mailbox-Mitschnitt waren die Ermittler zunächst von einem fremdenfeindlichen Mordversuch ausgegangen. Deshalb hatte der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm das Verfahren zeitweise an sich gezogen. Kurz vor der Fußball-WM war außerdem eine Debatte über für Ausländer gefährliche Orte in Ostdeutschland entbrannt. (AP, N24.de)
(Typisch Ariva)
So wird das nix mit der Bekämpfung rassistischer Überfälle und mit der Eindämmung des Radikalismus.
So schafft man in der Tat eher No-Go-Areas.
Ins Dresdner Stadion zb würd ich schon mal nicht mehr gehen.
MfG
kiiwii
Die Staatsanwältin führte einen regelrechten Eiertanz auf. Sie erklärte, daß es ihrer Auffassung nach viele Hinweise für eine Tatbeteiligung des Hauptangeklagten Björn L gebe. "Letzte" Zweifel hätten aber nicht ausgeräumt werden können. Das erstaunt dann doch sehr.
Es ist nicht ungewöhnlich, daß von der Anklage eine Verurteilung auch dann verlangt wird, wenn "letzte" Zweifel bestehen. Ein solcher Antrag kann durchaus erfolgreich sein. Denn das Gericht nimmt bei seinem Urteil eine Gesamtwertung vor. Der bekannte Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht absolut. Nicht jeder Zweifel führt zum Freispruch. Hätte die Staatsanwältin lediglich "letzte" Zweifel gehabt, hätte sie eine Verurteilung fordern _müssen_. Da sie das nicht tat, kann man daraus nur schließen, daß sie deutlich mehr als nur "letzte" Zweifel hatte, dies aber nicht zugeben wollte. Und wenn sogar die Nebenklage einen Freispruch fordert, dann ist dies ein besonders deutlicher Hinweis darauf, daß deutlich mehr als nur "letzte" Zweifel bestanden.
Die von der Staatsanwältin benutzte und in der Presse wiederholte Formulierung ist einerseits der Versuch, dem Angeklagten noch ein paar Steine hinterher zu werfen. Aber es ist auch der Versuch, das offensichtliche Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft, der Polizei als ihrem Hilfsorgan und auch der Bundesanwaltschaft zu bemänteln. Denn überall ging man von vorneherein davon aus, daß man mit den jetzt Freigesprochenen die wahren Täter erwischt hätte. Die Polizei konzentrierte ihre Tätigkeit darauf, die Täterschaft der jetzt Freigesprochenen zu beweisen. Andere Spuren wurden nicht mit der erforderlichen Sorgfalt verfolgt. So zeigt sich wieder einmal, wie aufgeregtes Fingerzeigen dazu beiträgt, die wirklichen Täter entkommen zu lassen.
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Die Vorgeschichte ist weitgehend in Vergessenheit geraten. Ausführliche Berichte zu dem Thema u.a. hier:
http://www.faz.net/s/...13A052BC55E52035AD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.faz.net/s/...6D922FCD89493AB26D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Wer mit dem elendig langen FAZ-Link Probleme hat:
Auf http://www.faz.net "Ermyas" in das Suchfenster oben rechts eintippen.
weiter im Amt bleibt.
Da kann sich ein Generalbundesanwalt jeden Blödsinn einfallen lassen, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schwersten Schaden zufügen – und alles ist OK? Er bekommt weiter sein Gehalt und später seine Pension.
Der Type gehört mit Schimpf und Schande aus dem Amt gejagt. Seine Bezüge sind für jetzt und alle Ewigkeit zu streichen.
Jeder, auch ein Generalbundesanwalt hat für seine Fehler zu haften.
Taos
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.