Neuerliche Starfanzeige (Ticker), AUS für Comroad
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 08.03.02 12:53 | ||||
Eröffnet am: | 08.03.02 12:05 | von: tinchen100 | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 08.03.02 12:53 | von: FranzS | Leser gesamt: | 2.568 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Dies scheint meiner Ansicht das Aus zu bedeuten!
Die groben Kracher werden in den nächsten Tagen folgen. Denn ohne jeden Grund kipt man nicht den Hauptaktionär aus dem Vorstand. Wenn jemand immer noch an Comroad glauben sollte, kann er ja bei klärung der Vorfälle immer noch zurück.
Grüße
FranzS
Aber eigentlich egal. Jedenfalls kann er jetzt verkaufen, was der Markt noch hergibt.
Bin mal gespannt ob echt soviel cash (ohne Verbindlichkeiten) übrig ist, wie viele hier denken....
(1) Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluß.
(2) Die Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats kann, soweit sie nicht gesetzlich geregelt ist, durch die Satzung bestimmt werden. Ist sie weder gesetzlich noch durch die Satzung geregelt, so ist der Aufsichtsrat nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlußfassung teilnimmt. In jedem Fall müssen mindestens drei Mitglieder an der Beschlußfassung teilnehmen. Der Beschlußfähigkeit steht nicht entgegen, daß dem Aufsichtsrat weniger Mitglieder als die durch Gesetz oder Satzung festgesetzte Zahl angehören, auch wenn das für seine Zusammensetzung maßgebende zahlenmäßige Verhältnis nicht gewahrt ist.
(3) Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlußfassung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen, daß sie schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Die schriftlichen Stimmabgaben können durch andere Aufsichtsratsmitglieder überreicht werden. Sie können auch durch Personen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören, übergeben werden, wenn diese nach § 109 Abs. 3 zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt sind.
(4) Schriftliche, telegrafische oder fernmündliche Beschlußfassungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
Gut zum Zocken geeignet. Ich fage mich, wann die Zockerei beginnt?
Na na Taos, diese Aktien wird die Famile anders los werden (Ausserbörslich, wie
bei EM.TV).
Taos
Grüße
FranzS