Magix AG wächst kontinuierlich - die Aktie nicht
Seite 1 von 16 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:40 | ||||
Eröffnet am: | 06.12.06 11:17 | von: goldenrisk | Anzahl Beiträge: | 385 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:40 | von: Martinasidja | Leser gesamt: | 112.177 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 3 | |
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Evtl. hat es bereits einmal ein Posting zu MAGIX gegeben. Einen eigenen Thread konnte ich allerdings nicht ausfindig machen.
Dies ist umso erstaunlicher, da es sich bei MAGIX AG doch um eine gestandene (für IT-Verhältnisse) deutsche Firma handelt. Ich selbst komme aus der IT-Branche und schätze das Potential dieser Bude als sehr gross ein. Vor allem eines ist sonnenklar: Die Aktie ist massiv unterbewertet und dies macht die Aktie wiederum zum Hot-Stock!! Wieso: dass werde ich in den nachfolgenden Postings aufzeigen!
Falls Du MAGIX noch nicht kennst, nimm dir doch bitte die Zeit und lies dich in den Thread ein. Ich bürge für die Qualität der Informationen ;-)
Die Preisermittlung im Freiverkehr für die Aktien der
MAGIX AG, Berlin
- WKN 722078 / ISIN DE0007220782 -
wird mit Ablauf von Freitag, dem 28. November 2014, e i n g e s t e l l t.
Elektronischer Handel, EDV-Nr. 6183
Stuttgart, den 17. Oktober 2014
BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE
WERTPAPIERBÖRSE
Geschäftsführung
Die aktienrechtlichen Voraussetzungen des Delistings sind nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zunächst im Jahre 2002 in seiner sog. Macrotron-Entscheidung[1] die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Delistings festgelegt: Der Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft musste von ihrer Hauptversammlung, also von der Gesamtheit der betroffenen Aktionäre, mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Außerdem sollte ein öffentliches Kaufangebot der Gesellschaft selbst oder des Großaktionärs an die übrigen Aktionäre erforderlich sein, wobei die Angemessenheit der angebotenen Abfindung auf Antrag von Aktionären in einem sog. Spruchverfahren gerichtlich überprüfbar sein sollte. Diese Rechtsfortbildung stützte der BGH vor allem auf die Annahme, dass die Handelbarkeit einer Aktie von der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 des Grundgesetzes geschützt sei.
Das Delisting und die damit verbundenen Umstände und Benachteiligungen für die Aktionäre finde ich absolut nicht o.k., aber das ist nun müßig.
Inzwischen liegen 2 Übernahmeangebote von "Heuschrecken" vor - da macht man sich auch so seine Gedanken. Warum sind die so auf die Übernahme der Aktien von MAGIX aus? Da erhofft man sich doch sicherlich später einen entsprechenden lohnenden Deal.
Nun stehen wir (Rest-)Aktionäre vor der Frage, was für uns besser ist. Und wieviel Zeit man noch hat.
Was ist besser, Spatz in der Hand - oder....?
danke für die Antwort, habe meinen Aktienbestand schimmeln lassen und mich in der Finanzwelt absolut nicht auf dem Laufenden gehalten...also evtl. ein Neueinstieg...
was im Forum über Magix zu lesen ist klingt wenig schön...
hier neunaiv gefragt? Könnte man davon ausgehen das der Übertragungsvertrag (richtig 2,50) auch zur Bezahlung führt? oder einfach (und dumm?) weiterlaufen lassen z.B. weil von Magix noch irgendetwas zu erwarten wäre...?
Viele Grüße
schmalztopf (ohne Grieben)
Wenn Du den Vertrag unterschreibst, musst Du die Stücke gegen Erhalt des Geldes übertragen. Die Aktie ist sicher mehr wert als 2,50€. Allein das operative Geschäft macht 3 Mio. Gewinn. Der Gewinn wurde nur durch die Anlaufverluste bei den Start Up-Beteiligungen aufgezehrt. Dazu gibt estoch Cash. Nicht umsonst wollen die Alleskönner jetzt auch noch in Immobilien machen. Die große Frage ist, wann man mehr sehen könnte. Das kann schnell gehen oder aber auch ewig dauern.