IKB heist der heiseste Hot-Stock-Zock....
Seite 59 von 67 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:58 | ||||
Eröffnet am: | 13.10.10 11:22 | von: brokeroderpo. | Anzahl Beiträge: | 2.662 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:58 | von: Stephaniehjjj. | Leser gesamt: | 326.166 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 72 | |
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Die Aktien bleiben weiterhin handelbar!!! Nur eben nicht über die großen Börsenplätze, sondern z.B. bei Valora. Die Nachfrage dürfte sich dort aber in Grenzen halten, das ist das Problem...
Was ist richtig, was ist falsch...? Ich denke, die Gesetze und Börsenrichtlinien liegen richtig.
--> alles nicht gesetzlich reguliert, da Freiverkehr
Quelle: http://www.finanznachrichten.de/...der-aktien-stellen-deutsch-016.htm
Es gelten also die Freiverkehrs-Richtlinien der jeweiligen Börsenhandelsplätze !
#1451/#1453 ist diesbezüglich korrekt.
Relevant - und deshalb explizit in der Ankündigung erwähnt - sind Düsseldorf wegen dem Primärmarktlisting und Frankfurt wegen dem Entry-Standard-Listing.
Die anderen Plätze werden automatisch wegfallen.
Meine Meinung und Erfahrung.
Düsseldorf:
https://www.boerse-duesseldorf.de/data/files/..._stand_2015-12-22.pdf
Frankfurt:
http://www.xetra.com/blob/2309590/...a/AGB-Freiverkehr-2015-12-18.pdf
Siehe Kündigungsfristen der jeweiligen Börsen...
Weitere Änderungen zum §39 Börsengesetz (Widerruf der Zulassung zum Handel) sind nicht vor gesehen, es geht dort um andere Themen...
Trotzdem sollte das jeder Börsianer JETZT lesen....auch wegen weiteren Delistings im Segment Freiverkehr bis zum Herbst. Wegen Erhöhung der Anforderungen an das Listing im Freiverkehr...
Die IKB wird meiner Auffassung nach nicht die letzte AG bleiben, welche den Börsenmarkt verlässt. ;-)
Aber Achtung: Die Börsen können nach Beschlussfassung von diesen Fristen abweichen. Oder auch dann wenn der Börsenhandel nicht mehr als "ordentlich" angesehen wird.
Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann sogar von Amts wegen vorzeitg der Handel ausgesetzt werden.
Daher besteht hier ein hohes Ausfallrisiko meiner Meinung nach. Aber keine Handlungsempfehlung meinerseits. Spekulationen sehen wir bereits... ;-)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__1.html
Nein, es gilt nicht für im Freiverkehr notierte Gesellschaften. Das erleichtert es für Lone Star ungemein, zu verfahren, wie es ihnen beliebt.
http://www.elisabeth-winkelmeier-becker.de/...ehmens-besser-schuetzen
Das muss man sich mal vorstellen, mit Steuergeldern gerettet und ein Finanzinvestor wird es wohl verkaufen, vorher zockt er die Aktionäre ab. Am Ende macht er dann wohl ein Angebot. Wer kauft denn gerade die Aktien ????? Unglaublcih das so etwas geht. Also an alle schreibt eine Mail an die Dame:
http://www.elisabeth-winkelmeier-becker.de/...ehmens-besser-schuetzen
2. Frau Winkelmeier-Becker hat REIN GAR NICHTS mit dem Ablauf "Kündigung der Börsennotierung im Segment Freiverkehr" zu tun. Wie kommst du überhaupt darauf? Der Freiverkehr wird von den Börsen angeboten und selbst reguliert und nicht seitens des Gesetzgebers ! Beschwere dich also bei den Betreibern der deutschen Börsen, was die IKB oder anderer Delistings im Freiverkehr angeht.
3. Besser noch, sollte man sich bei sich selbst beschweren, weil man nicht bedacht hat, dass ein Börsenrückzu im Freiverkehr doch so einfach geht. Hätte man sich besser informieren sollen? Oder hätte man gar nicht erst Aktien aus dem Freiverkehrs-SSEgment kaufen sollen?
Da kannst du Posting #1469 so lustig finden, wie du willst. Aber die Aktionäre eines Unternehmens im Freiverkehr haben freiwillig gekauft. Wer gezwungen oder falsch beraten wurde, möge nach eigenem Ermessen gegen seinen Unterdrücker/Berater klagen und Schadenersatz fordern.
Es ist, wie es derzeit ist: Als Aktionär ist man über Investitionsrisiken entweder informiert oder man ist es nicht. Und ich bin nicht der Einzige, der den Handelsplatz Freiverkehr als ein zu berücksichtigendes Risiko ansieht.
Ein erster Schritt Richtung Transparenz der Handelsplätze wurde mit dem Entry Standard gemacht, ein weiterer Schritt folgt mit dem 1. Finanzmarktnovelierungs-Gesetz. "Wünsch-dir-was" haben wir leider nicht. Wie gesagt: Keiner MUSS im Freiverkehr handeln.
Wollte man es überspitzen, muss auch kein kleineres Unternehmen sich an der Börse im Freiverkehr notieren lassen.
Das Kapitalbeschaffung für KMUs ein vieldiskutiertes Thema ist, ist nicht von der Hand zu weisen.
Wer will nicht ruhig schlafen?
Antwort:Wir alle!