Hilfe für Steuererklärung / Verlustgegenrechnung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 01.02.13 14:56 | ||||
Eröffnet am: | 01.02.13 09:39 | von: Punisher | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 01.02.13 14:56 | von: Radelfan | Leser gesamt: | 3.432 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Ich übertage seit knapp 6 Jahren Jahr für Jahr in meiner jeweiligen Steuererklärung eine Verlustbescheinigung über 3000 €. (lege einfach die Bescheinigung vom letzten Jahr bei).
Im Börsenjahr 2012, welches nach 6 Jahren mein erstes war, habe ich einen Gewinn von knapp 4.000 € zu verbuchen. 25 % davon gingen sofort ans Finanzamt.
Wie kann ich die 1.000 Euro an Steuern mit den 3.000 € Verlusten gegenrechnen. Was genau muss in Anlage KAP (?) ausgefüllt werden um die € 1.000 zurückerstattet zu bekommen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß,
Liegt hinter jedem Kauf eine detaillierte Info: Wer, wann, wo wieviel, etc?
-Muss bei "Verrechnung von Altverlusten Zeile 60 oder 61 makiert werden
- In Zeile 50 würden dann die einbehaltene Steuer eingetragen (Hier €1.000?)
In Zeile 7-9 die € 4.000 Gewinn ?
- Zeile 12 oder 13 , Hier verwirrt mich die Formulierung: 12 (Nicht ausgeglichene Verluste OHNE Verluste aus der Veräußerung von Aktien 13 (Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Wo kommen hier die Altverluste von 3000 euro rein.
Nocheinmal vielen Dank für die Mühe.
Er könnte ja aus vermietung/verpachtung sein als beispiel. Er scheint ja die 3.000,- verlust trotzdem zu haben in 12 und gleichzeitig 4.000,- aus börsengeschäften.
Wären beides börsengeschäfte hätte die bank es gleich verrechnet und gar keine 1.000,- als kapitalsteuer abgeführt.
Dort wird auch gesagt, woher der Verlust kommt (§ 22 oder § 23 EStG). Und danach ist dann in Zeile 59 und 60 eine "1" einzutragen. Den Rest erledigt dann das Programm bei der Steuerfestsetzung.
Ein Eintrag in Zeile 12 oder 13 ist nicht vorzunehmen.
Z. b. 2008 eine ansparabschreibung vorgenommen, in 2009 die sache angeschafft und alles genau angegeben, steuerbescheid ergangen wie erklärung.
In 2011 steuerbescheid ergangen und ansparabschreibung aus 2008 zum gewinn zugerechnet + zinsen, einfach mal vergessen den vermerk im system zu löschen da erledigt.
Und so kann es auch passieren das der beamter dieses auf der anderen site auch vergisst dementsprechend rein zu nehmen.
nur kurz & auch oberflaechlich ( da ich seit Jahren in HK lebe):
- Verlust nur mit Verlust aus gleichen Geschaeften (Immobilie immobilie oder Aktie mit Aktie bspw)
- es gab frueher eine Zeile Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- DEU Steuerprogramme bieten Dir die Zeile inFrage & Antwort mit an und errechnet Dir Deinen Gewinn/Verlust ....die meisten kosten 10-20e, Geruechte sagen hier in HK 1e.....
- ! Der Verlustvortrag bis heute mit Aktien etc Geschaeften muss spatestens im Fiskaljahr 2013 mit verrechnet werden, sonst verfaellt er definitiv.
viel Glueck
Einer fuer Alle & Alle gegen die Banken und die Versicherungen ;-)
Hierbei ist bedeutend von wann die verluste stammen, da ich verschiedene angaben von dir nicht habe.
Hier mal eine seite mit erklärungen was sich ab 2009 geändert hat.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/...currentModule=home
Du hast deinen Altverlust vom FA anerkannt bekommen. Jetzt gibt du einfach in der Steuererklärung (Anlage KAP) deinen Kapitalertrag (4.000,00) in Zeile 8 und 9 an und machst die "1" in Zeile 59.
Außerdem gibst du noch die einbehaltene Kapitalertragsteuer usw. in Zeile 49 und 50 an, packst die Bankbescheinigung bei und ab gehts ans Finanzamt!