Hätte eine Frage an Rechtsexperten
Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben ??
Kann jemand helfen ? Wäre für kurze Hinweise dankbar !
dafür braucht man doch einen Notar !?
aber es wurde hier festgehalten, das der andere von gemeinsamen Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen
und nun steh ich immer noch dümmer da
pflichtigen rechtsgeschäfte.....
ABER : nicht Scheidungsauseinandersetzungen
da kommt das Recht was ich oben beschrieben hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktmaessiger Schutz von Steuergeld des Staates,
Man stelle sich nur vor, der Steuerzahler muesste zum Schluss
fuer jeden Seitensprung/ eheliche Machtkaempfe aufkommen..
Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!
auseinandergesetzt wurde eine Immobilie
im Notarvertrag wurde festgehalten, das die eine Seite alle Schulden trägt und die andere nix
im Nachgang - 10 Jahre später - wurde neue Vereinbarung getroffen - schriftlich aber ohne Notar - das die andere Seite nun doch noch einen geringen Betrag tragen sollte
welche Vereinbarung gilt nun am heutigen Tag ??
Auch über Immobiilen gelten privatrechtliche Verträge grundsätzlich! Nur alles was in das Grundbuch eingetragen werden muss, oder jede Eigentumsänderung etc. muss notariell beurkundet werden.
Irgendwelche Vereinbarung, wer wo wohnen kann, oder wer und weshalt was bezahlt oder was auch immer , sind jeder zeitmöglich auch ohne Notar .Allerdings wird dann nichts ins Grundbuch eingetragen, Dann gilt es eben höchstens solange der jetztige Eigentümer , es auch bleibt.
Das wäre mein rechtliches Empfinden - ohne absolute Gewissheit.
Denke so eine kurze grundsätzliche Frage, kann man eigentlich mal schnell einem Anwalt am telefon stellen, der einen schon mal vertreten hat; und viele - jedenfalls meiner- würden dann nicht gross ne Rechnung stellen, wenn es denn innerhalb von 5 MInuten im telefonnat beantwortet ist.
Zu einem Notar würde ich auf keinen Fall mit der Frage gehen.......................llol...........der denkt an seine Kasse, und muss wohl alles abrechnen.. die bekommen regelmässig Kontrollen, ob sie auch alles berechnet haben.oder eben billiger sind, und so eben Kunden "für sich werben könnten" und das will natürlich nicht die Standesvertretung.
§ 1408
Ehevertrag, Vertragsfreiheit
(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden.
§ 1410
Form
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.