HILFE! Frage an die Anwälte hier!
- war vor über 10 Jahren ein Steuersparmodell
- Miet-Ertrag deckt Aufwand (Hypothek) nicht mehr, weil ich seit der Scheidung nur den halben Steuervorteil in Anspruch nehmen kann
- Ex arbeitet nicht
- Käufer zahlt guten Preis (Leichter Gewinn), kommt sicher so schnell nicht wieder
- Wohnung ist nicht selbst genutzt
- bemühe mich seit zwei Jahren um den Verkauf
- Ex war erst einverstanden, jetzt nicht mehr
- Vertragsentwurf des Notars liegt bereits vor
- Weigerung ihrerseits offensichtlich nur mutwillig!!!!
Weiss jemand Rat?
schnuckl
Alles wird von amtswegen, von einem Rechtspfleger eingetragen oder beurkundet, der Zuschlagsbeschluss ist ebenso, wenn nicht sogar wertiger, als ein notariller Kaufvertrag.
Deshalb braucht man sich auch bei einer Zwangsversteigerung keine grossen Sorgen über die Kosten machen, denn die sind in jedem Falle immer niedriger, inkl. Zuschlagsgebühr. etc. als sie bei einem Notar je sein könnten!
Kiiwii, habe da allerdings bisher wenig Schnäppchen gesehen, denn oft steigert jemand ausdem Verwandtenkreis mit, oder der neue Partner eine Hälfte etc. und andererseits sitzen meistens soviel Leute da, und auch das Interesse scheint bei solchen Versteigerungen gross zu sein, dass damit meistens auch zwangsläufig das Gebot steigt!
Die besten Termin sind einfach die, wo sonst keiner ist - kommt merkwürdigerweise immer wieder vor, obwohl beim ersten Termin, oder bei dem gleichen Objekt, zwei Etagen tierfer und im gleichen haus, eine Woche zuvor, noch der Saal überfüllt war.
Warum das so ist, habe ich bis jetzt auch noch nicht festgestellt. Ein Rechtspfleger meinte, es läge auch an Ferienzeiten und am Wetter....lach...
Merkwürdig, dass ich Leute vom Wetter leiten lassen sollten, ob sie für zig Zehntausende nun eine Immobilie erwerben oder nicht...
Zwangsversteigerung?!
Dann hat sie die Wahl den guten Preis zu bekommen oder den ungewissen
wahrscheinlich schlechten Preis der Zwangsversteigerung.
Wenn man die Situation logisch betrachtet, dann dürfte die Wahl doch ziemlich
einfach sein?!
Oder übersehe ich da was?
Da soll wohl offensichtlich jemand schwer geärgert werden, wenn Mädels einmal richtig die Hassglocke aufhaben, wird es nicht leichter.
Bei Erbengemeinschaften erlebt man so etwas auch immer wieder. Scheiss auf den Vorteil, Hauptsache der andere hat einen dicken Hals!!
Viele von Euch haben die Sache vollkommen richtig erkannt.
Wenn Hass regiert ist Ende: unterm Strich habe ich in den letzten 8 Jahren ca. 40.000 € in den Gulli gesteckt. Meine Ex ist eine Geldverbrennungsmaschine sonders Gleichen.
Die Gesetzteslage in Bezug auf Trennung, Scheidung, Unterhalt usw ist in den letzten Jahren nur zu Ungunsten der Männer verlaufen. Ich war auch schon am Rande meiner Existenz. Privatinsolvenz, jeden Cent umdrehen zu müssen, meinen Kindern nichts bieten zu können ist mein täglich Brot.
Was mich nur ärgert: Ich muß ständig die Arschkarte ziehen.
Könnt ihr euch vorstellen, was es heisst, still halten zu müssen und jeder bedient sich wie es ihm beliebt. Zum kotzen!
Danke nochmal!
Schnuckl
Man sieht: Ohne guten Anwält geht heutzutage nix...
Aber vor allem sollten die "Ehewilligen" das alte Sprichwort beherzigen (das ja nicht ohne Grund erfunden worden ist):
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ..."
(... ob sich nicht noch was Bess'res findet...")
MfG
kiiwii
Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (kurz: Teilungsversteigerung) ist selbst noch nicht die Auseinandersetzung unter den Mitgliedern der Gemeinschaft. Durch die Versteigerung wird vielmehr nur die Auseinandersetzung vorbereitet, indem an die Stelle des Grundbesitzes (der selber nicht oder nur sehr schlecht aufteilbar ist) der im Versteigerungstermin erzielte Erlös tritt.
An diesem Erlös setzt sich die Gemeinschaft fort.
Mit dem Zuschlag ist also der Zweck der Teilungsversteigerung bereits erreicht. Aus diesem Erlös sind sodann bestimmte Ansprüche in einer gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge (§ 10 ZVG) zu befriedigen. Der sich daraufhin ergebende Erlösüberschuss steht den bisherigen Miteigentümern gemeinschaftlich zu. Er kann aber nur ausgezahlt werden, wenn und soweit sich die bisherigen Miteigentümer darüber geeinigt und übereinstimmende Erklärungen über die Erlösverteilung bei Gericht abgegeben haben. Liegen diese nicht vor, ist der Erlösüberschuss für die bisherigen Miteigentümer gemeinschaftlich zu hinterlegen, solange bis eine Einigung oder notfalls eine evtl. kostspielige Klärung im Prozeßwege erreicht worden ist.
Die Überschussverteilung ist also Sache der Auseinandersetzung der bisherigen Miteigentümer des Grundbesitzes. Die Einigung über die Verteilung des Erlösüberschusses erfolgt ausserhalb des Versteigerungsverfahrens; das Versteigerungsgericht hat insoweit keine Entscheidungsbefugnis.
Ein Versteigerungsverfahren verursacht zum Teil erhebliche Kosten. Im Verhältnis zu dem im freihändigen Verkauf erzielbaren Erlös, wird zudem im Versteigerungsverfahren in der Regel ein deutlich geringerer Erlös erzielt. Die Miteigentümer sollten daher immer überlegen, ob nicht ein freihändiger Verkauf möglich ist.
http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/..._D0_I4798307.html
Dieses ist vor einige Zeit wohl durch die Presse gegangen. Ein Ehevertag eines doch sehr exponierten Unternehmers, der von einer auszeichneten Kanzlei ausgearbeitet wurde, wurde hernach als Sittenwidrig eingestuft, weil die Ehefrau einfach nicht auf Unterhalt im Vorhinein verzichten hätte können.
Für mich auch unverständlich, aber so haben Gerichte entschieden.
@ schnucki, willste nicht nochmal versuchen einfach durch ein persönliches Gespräch, freundlich und sachlich, aber auch mit Darstellung der Konsequenzen der weiteren Weigerung, die Zustimmung zu erhalten? Das wäre der schnellste, kostengünstigste und eleganteste Weg.
Aber wie auch immer, viel Glück und Erfolg dabei.
Vielleicht berichtest Du ganz einfach mal, wie es weitergegangen ist.
Interesse scheint ja bei vielen hier zu bestehen.