HILFE! Frage an die Anwälte hier!


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Neuester Beitrag: 28.11.05 13:38
Eröffnet am:24.11.05 17:09von: schnucklAnzahl Beiträge:46
Neuester Beitrag:28.11.05 13:38von: schnucklLeser gesamt:6.836
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258 Postings, 8815 Tage schnucklHILFE! Frage an die Anwälte hier!

 
  
    #1
24.11.05 17:09
Kann ich meine Ex-Frau zum Verkauf einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Wohnung zwingen?

- war vor über 10 Jahren ein Steuersparmodell
- Miet-Ertrag deckt Aufwand (Hypothek) nicht mehr, weil ich seit der Scheidung nur den halben Steuervorteil in Anspruch nehmen kann
- Ex arbeitet nicht
- Käufer zahlt guten Preis (Leichter Gewinn), kommt sicher so schnell nicht wieder
- Wohnung ist nicht selbst genutzt
- bemühe mich seit zwei Jahren um den Verkauf
- Ex war erst einverstanden, jetzt nicht mehr
- Vertragsentwurf des Notars liegt bereits vor
- Weigerung ihrerseits offensichtlich nur mutwillig!!!!

Weiss jemand Rat?
schnuckl
 
20 Postings ausgeblendet.
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9123 Postings, 8840 Tage ReilaTja, das ist eben so,

 
  
    #22
24.11.05 19:04
wenn einer der Eigentümer zickt, bleibt, wenn Tricks, Kniffe und Überredung nicht greifen, nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Dabei wird dann regelmäßig nur ein halber Appel und ein Viertel Ei erzielt und die Schulden bleiben natürlich bei den ursprünglichen Eigentümern, wenn der Versteigerungserlös die Höhe des valutierenden Darlehens unterschreitet. Leider sind solche Fälle typisch. Statt sich vernünftig zu einigen, wird mit den Muskeln gespielt - und am Ende sind alle platt.  

5173 Postings, 7213 Tage Klaus_DieterDepothalbierer - Notare

 
  
    #23
24.11.05 19:09
Haben nun mal ausnahmsweise nichts von einer Zwangsversteigerung.

Alles wird von amtswegen, von einem Rechtspfleger eingetragen oder beurkundet, der Zuschlagsbeschluss ist ebenso, wenn nicht sogar wertiger, als ein notariller Kaufvertrag.

Deshalb braucht man sich auch bei  einer Zwangsversteigerung keine grossen Sorgen über die Kosten machen, denn die sind in jedem Falle immer niedriger, inkl. Zuschlagsgebühr. etc. als sie bei einem Notar je sein könnten!

Kiiwii, habe da allerdings bisher wenig Schnäppchen gesehen, denn oft steigert jemand ausdem Verwandtenkreis mit, oder der neue Partner eine Hälfte etc. und andererseits sitzen meistens soviel Leute da, und auch das Interesse scheint bei solchen Versteigerungen gross zu sein, dass damit meistens auch zwangsläufig das Gebot steigt!

Die besten Termin sind einfach die, wo sonst keiner ist - kommt merkwürdigerweise immer wieder vor, obwohl beim ersten Termin, oder bei dem gleichen Objekt, zwei Etagen tierfer und im gleichen haus, eine Woche zuvor, noch der Saal überfüllt war.
Warum das so ist, habe ich bis jetzt auch noch nicht festgestellt. Ein Rechtspfleger meinte, es läge auch an Ferienzeiten und am Wetter....lach...

Merkwürdig, dass ich Leute vom Wetter leiten lassen sollten, ob sie für zig Zehntausende nun eine Immobilie erwerben oder nicht...      

15130 Postings, 8480 Tage Pate100versteh das Problem nicht

 
  
    #24
24.11.05 19:15
wenn sie also kein oder wenig Geld hat, dann droh ihr doch mit der
Zwangsversteigerung?!
Dann hat sie die Wahl den guten Preis zu bekommen oder den ungewissen
wahrscheinlich schlechten Preis der Zwangsversteigerung.

Wenn man die Situation logisch betrachtet, dann dürfte die Wahl doch ziemlich
einfach sein?!

Oder übersehe ich da was?

 

5173 Postings, 7213 Tage Klaus_DieterSo ist es dann wohl

 
  
    #25
24.11.05 19:17
Pate100, aber bisher fehlten ihm wohl die Argumente, wie es ablaufen würde, wenn sie nicht zustimmt.

Und das wussten sicher viele nicht, mit der Zwangsversteigerung - und nun wird sie wohl wahrscheinlch zustimmen.  

129861 Postings, 7697 Tage kiiwiiin aller Bescheidenheit: dafür habt Ihr kiiwii;-))

 
  
    #26
24.11.05 19:20
MfG
kiiwii

 

15130 Postings, 8480 Tage Pate100Klaus Dieter

 
  
    #27
24.11.05 19:21
nun hat er ja ein paar Argumente...

Auf Ariva ist halt Verlass!  

59073 Postings, 8782 Tage zombi17Ich würde das unter dem Kapitel ablegen:

 
  
    #28
24.11.05 19:23
"Wo der Hass regiert ist für Vernunft kein Platz!"
Da soll wohl offensichtlich jemand schwer geärgert werden, wenn Mädels einmal richtig die Hassglocke aufhaben, wird es nicht leichter.

Bei Erbengemeinschaften erlebt man so etwas auch immer wieder. Scheiss auf den Vorteil, Hauptsache der andere hat einen dicken Hals!!  

258 Postings, 8815 Tage schnucklerstmal danke an euch alle:

 
  
    #29
25.11.05 11:12
wie ich aus der Diskussion sehen kann, bleibt letztendlich nur ein Weg.
Viele von Euch haben die Sache vollkommen richtig erkannt.
Wenn Hass regiert ist Ende: unterm Strich habe ich in den letzten 8 Jahren ca. 40.000 € in den Gulli gesteckt. Meine Ex ist eine Geldverbrennungsmaschine sonders Gleichen.
Die Gesetzteslage in Bezug auf Trennung, Scheidung, Unterhalt usw ist in den letzten Jahren nur zu Ungunsten der Männer verlaufen. Ich war auch schon am Rande meiner Existenz. Privatinsolvenz, jeden Cent umdrehen zu müssen, meinen Kindern nichts bieten zu können ist mein täglich Brot.
Was mich nur ärgert: Ich muß ständig die Arschkarte ziehen.
Könnt ihr euch vorstellen, was es heisst, still halten zu müssen und jeder bedient sich wie es ihm beliebt. Zum kotzen!
Danke nochmal!
Schnuckl  

8215 Postings, 8625 Tage SahneProbier's mal mit ein paar

 
  
    #30
25.11.05 11:17
saftigen Ohrfeigen...

;-)  

25551 Postings, 8612 Tage Depothalbiererdas hört sich gar nicht gut an...

 
  
    #31
25.11.05 11:21
vielleicht solltest du auch ein paar jahre geldverbrennungsmaschine spielen und die beine hochlegen.(ausgleichende gerechtigkeit)

und dann neuanfang?

unglaublich, da muß ich gleich an "der rosenkrieg" mit m.douglas denken.  

44542 Postings, 8784 Tage Slaterdas ist nicht schön schnuckl

 
  
    #32
25.11.05 11:23
bei der nächsten Hochzeit, Gütertrennung, Ehevertrag, das ganze Programm

oder eine reiche Else heiraten...schau' doch mal in den Thread Brüste am Donnerstag  

25551 Postings, 8612 Tage Depothalbiererselbst das geht womöglich in die hose, slater

 
  
    #33
25.11.05 11:25
eheverträger werden manchmal als nichtig von gerichten angesehen.

kam mal ne interessante reportage drüber.

ohrenschlacker!!  

129861 Postings, 7697 Tage kiiwii"reiche Else..." that's it

 
  
    #34
1
25.11.05 11:27
...und die muß auch nicht aussehen wie Kate Moss... wäre  eher kontraproduktiv

denkt dran: wahre Schönheit kommt von innen... (drum: ein Blick ins Portemonnaie kann nicht schaden)


MfG
kiiwii

 

25551 Postings, 8612 Tage Depothalbiererdie idealmaße einer frau: 72 42 82

 
  
    #35
25.11.05 11:29
72 mio kontostand
42 fieber
82 jahre alt  

10041 Postings, 8214 Tage BeMiFrage dazu an Schnucki

 
  
    #36
25.11.05 11:33
Wer begleicht die laufenden Unterdeckungungen?
(Kapitaldienst für Grundschuld ./.
(Netto-Kaltmiete + Hausgeld))

Ciao
BeMi  

44542 Postings, 8784 Tage Slaterlol

 
  
    #37
25.11.05 11:34
www.ftd.de

läßt abstimmen, ob Merkels Regierungsapparat aufgebläht ist.  

129861 Postings, 7697 Tage kiiwiiEheveträge müssen natürlich richtig gemacht werden

 
  
    #38
25.11.05 11:36
und vor 'nem Notar. Alles andere ist Shice...
Man sieht: Ohne guten Anwält geht heutzutage nix...

Aber vor allem sollten die "Ehewilligen" das alte Sprichwort beherzigen (das ja nicht ohne Grund erfunden worden ist):

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ..."

(... ob sich nicht noch was Bess'res findet...")


MfG
kiiwii

 

258 Postings, 8815 Tage schnuckl@ bemi

 
  
    #39
25.11.05 12:23
Na wer schon!

        I C H


schnuckl  

10041 Postings, 8214 Tage BeMiHinweise für Schnucki

 
  
    #40
26.11.05 11:08
Hinweis zur Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft  

Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (kurz: Teilungsversteigerung) ist selbst noch nicht die Auseinandersetzung unter den Mitgliedern der Gemeinschaft. Durch die Versteigerung wird vielmehr nur die Auseinandersetzung vorbereitet, indem an die Stelle des Grundbesitzes (der selber nicht oder nur sehr schlecht aufteilbar ist) der im Versteigerungstermin erzielte Erlös tritt.
An diesem Erlös setzt sich die Gemeinschaft fort.

Mit dem Zuschlag ist also der Zweck der Teilungsversteigerung bereits erreicht. Aus diesem Erlös sind sodann bestimmte Ansprüche in einer gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge (§ 10 ZVG) zu befriedigen. Der sich daraufhin ergebende Erlösüberschuss steht den bisherigen Miteigentümern gemeinschaftlich zu. Er kann aber nur ausgezahlt werden, wenn und soweit sich die bisherigen Miteigentümer darüber geeinigt und übereinstimmende Erklärungen über die Erlösverteilung bei Gericht abgegeben haben. Liegen diese nicht vor, ist der Erlösüberschuss für die bisherigen Miteigentümer gemeinschaftlich zu hinterlegen, solange bis eine Einigung oder notfalls eine evtl. kostspielige Klärung im Prozeßwege erreicht worden ist.

Die Überschussverteilung ist also Sache der Auseinandersetzung der bisherigen Miteigentümer des Grundbesitzes. Die Einigung über die Verteilung des Erlösüberschusses erfolgt ausserhalb des Versteigerungsverfahrens; das Versteigerungsgericht hat insoweit keine Entscheidungsbefugnis.

Ein Versteigerungsverfahren verursacht zum Teil erhebliche Kosten. Im Verhältnis zu dem im freihändigen Verkauf erzielbaren Erlös, wird zudem im Versteigerungsverfahren in der Regel ein deutlich geringerer Erlös erzielt. Die Miteigentümer sollten daher immer überlegen, ob nicht ein freihändiger Verkauf möglich ist.
http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/..._D0_I4798307.html

 

258 Postings, 8815 Tage schnucklDanke! Werde folgendes machen:

 
  
    #41
28.11.05 11:51
habe mich mit meiner anwältin wie folgt verständigt: Zustimmungsklage - ist derzeit der schnellste und kostengünstigste weg, weil ich von der chronologie des verkaufsvorganges nachweisen kann, dass eine zustimmung meiner ex bereits schon seit mehr als einem Jahr vorgelegen hat.
schnuckl  

44542 Postings, 8784 Tage Slaterinteressant o. T.

 
  
    #42
28.11.05 11:56

5173 Postings, 7213 Tage Klaus_DieterEben ist das auch nicht sicher Kiiwii

 
  
    #43
28.11.05 11:58
Auch der beste und ausgeklügelste Vertrag, kann als sittenwirdig und damit ungültig erklärt werden.

Dieses ist vor einige Zeit wohl durch die Presse gegangen. Ein Ehevertag eines doch sehr exponierten Unternehmers, der von einer auszeichneten Kanzlei ausgearbeitet wurde, wurde hernach als Sittenwidrig eingestuft, weil die Ehefrau einfach nicht auf Unterhalt im Vorhinein verzichten hätte können.

Für mich auch unverständlich, aber so haben Gerichte entschieden.

@ schnucki, willste nicht nochmal versuchen einfach durch ein persönliches Gespräch, freundlich und sachlich, aber auch mit Darstellung der Konsequenzen der weiteren Weigerung, die Zustimmung zu erhalten? Das wäre der schnellste, kostengünstigste und eleganteste Weg.
Aber wie auch immer, viel Glück und Erfolg dabei.
Vielleicht berichtest Du ganz einfach mal, wie es weitergegangen ist.
Interesse scheint ja bei vielen hier zu bestehen.    

129861 Postings, 7697 Tage kiiwiiK_D,von dem Fall habe ich auch gehört

 
  
    #44
28.11.05 12:46
...aber der scheint anders gelagert gewesen zu sein; es war wohl eine Art "Knebelvertrag".

Aber auch wenn man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen soll, hast Du insofern recht, als "nichts (aber auch wirklich gar nichts!) sicher ist."
;-)

MfG
kiiwii

 

25551 Postings, 8612 Tage Depothalbiererschuldenberg, schuldenberg, schallt es durch den

 
  
    #45
28.11.05 13:06
flur, du gibst ab dein letztes hemd und sie fährt schön zur kur.

schuldenberg, schuldenberg schallt es durch das haus.
drinnen sitzt der neue mann und schaut nach draußen raus.  

258 Postings, 8815 Tage schnucklklar

 
  
    #46
28.11.05 13:38
werd ich euch weiter informieren!
vielen dank für euer engagement und anteilnahme!
tut mir auch gut, wenn ich merke, nicht ganz verkehrt zu denken.
schnuckl  

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